Nachdem das Klimaschutzziel im Gebäudesektor im für das Jahr 2020 verfehlt wurde (siehe »Artikel zum Klimaschutzgesetz KSG) und die Anforderungen in der geplanten Novelle des Klimaschutzgesetzes noch einmal angehoben wurden, ist es dringend notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, die eine erneute Verfehlung der Klimaschutzziele in den folgenden Jahren verhindern. Mitte Mai 2021 ist nun ein als vertraulich gekennzeichnetes Papier mit dem Titel "Klimaschutz Sofortprogramm 2022 der Bundesregierung" im Umlauf, aus dem erste geplante Maßnahmen zu erkennen sind.  Inzwischen wurde am 23.6.2021 ein deutlich abgespecktes Klimaschutz Sofortprogramm 2022 von der Bundesregierung beschlossen, dass für den Gebäudebereich vor allem eine Aufstockung der Fördermittel vorsieht:

Im beschlossenen Sofortprogramm (»Download PDF) sind folgende Punkte verankert:

  • Erhöhung der Hauhaltsmittel für die »BEG-Förderung
  • Erhöhung der Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau
  • Vorziehung der Überprüfung des GEG auf 2022 und Anhebung der Neubaustandards

Das Maßnahmenpaket für den Gebäudebereich passt auf nicht einmal eine halbe Seite. Wie mit den drei vorgeschlagenen Maßnahmen das Klimaschutzziel erreicht werden kann, ist nicht zu erkennen. So kurz vor der Wahl will die Regierung mit ihrer Politik möglichst unkonkret bleiben, um keine Wähler zu verschrecken. Dabei bleibt der Klimaschutz auf der Strecke. Vor allem die Sanierung von Gebäuden muss deutlich verbessert werden.

Auch der Expertenrat für Klimafragen (expertenrat-klima.de) hat das Sofortprogramm der Bundesregierung in seiner Stellungnahme vom 25.8.2021 als völlig unzureichend kritisiert. Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

Entwurf für das Sofortprogramm

Im Entwurf waren die vorgeschlagenen Maßnahmen deutlich konkreter formuliert. Hier konnte man noch den Willen erkennen, die Klimaschutzziele zu erreichen:

Zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor soll die Energieeffizienz gesteigert, der Einsatz erneuerbarer Wärme ausgebaut und die Sektorkopplung für Beheizung, Warmwasser, Kühlung und Beleuchtung verstärkt werden. Dazu sind folgende Maßnahmen geplant:

Novelle des GEG

Die für 2023 geplante Überprüfung des »Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird vorgezogen. Der Effizienzhausstandard EH 55 bzw. Effizienzgebäudestandard EG 55 soll ab 2023 für alle Neubauten gelten. Ab 2025 soll der Effizienzhausstandard EH 40 bzw. Effizienzgebäudestandard EG 40 für Neubauten gelten.

Für Bestandsgebäude sind Mindesteffizienzanforderungen geplant. Sowohl für Neubauten als auch für größeren Dachsanierungen soll eine PV- bzw. Solarthermie-Installationspflicht eingeführt werden.

Das Wirtschaftlichkeitsgebot soll im Hinblick auf Klimafolgekosten angepasst werden.

Förderprogramm Wärmepumpe

Elektrische Wärmepumpen werden als wichtigste Wärmetechnologie im Gebäudesektor angesehen. Über den CO2-Preis sollen Anreize zum Umstieg von fossilen Energieträgern (insbesondere Erdgas/Heizöl) zu Wärmepumpen geschaffen werden. Über die »Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollen darüber hinaus im Rahmen von individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP) zusätzliche Prämien bis 2025 für die Umstellung auf Wärmepumpen zur Verfügung gestellt werden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

In der »Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollten die bisherigen Förderstandards EH 100 und EH 85 im Bestand entfallen. Die EE-, NH- und Plus-Pakete sollen dagegen gestärkt werden. Der Fördersatz für Dämmmaßnahmen soll um zusätzlich 10% angehoben werden.

Ab 2023 sollen keine fossilen Heizungen mehr gefördert werden. Der EE-Mindestanteil von geförderten Hybridlösungen soll ab 2025 auf 55% erhöht werden. Die Fördersätze für Biomasseheizungen sollen im Verhältnis zu anderen Lösungen abgesenkt werden, um Fehlanreize zu vermeiden.

Weiterbildung und Energieberatung

Um den notwendigen Beratungsbedarf zu decken, soll die Weiterbildung von Beratern und Handwerkern gezielt gefördert werden.

Individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) sollen gestärkt werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob eine Pflicht zur Aufstellung von iSFP im Bestand eingeführt werden soll.

CO2-Bepreisung

Die Kosten aus der CO2-Bepreisung sollen in Zukunft nur noch zu 50% als Betriebskosten umgelegt werden können. Damit sollen Vermieter gezielt angeregt werden, ihre Gebäude so umzubauen, dass CO2-Emissionen in Zukunft vermieden werden können.

 

 

 

 

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