Ein Passivhaus ist ein Gebäude bei dem man auf eine konventionelle Heizung verzichten kann (1,5 Liter-Haus). Die ursprüngliche Idee war, dass die Heizung des Passivhauses allein durch die Lüftungsanlage möglich ist, die für den hygienischen Luftwechsel sowieso notwendig ist. Bei einem Passivhaus wird auch der Verbrauch weiterer Energie (Licht, Haushaltsgeräte etc.) begrenzt. Das Passivhaus-Institut in Darmstadt hat den Standard für Passivhäuser entwickelt.
Die hohen Standards werden in der Regel durch folgende Maßnahmen erreicht:
- Passive Solarenergienutzung: optimale Orientierung der Gebäude zur Südseite
- Hochwärmedämmende Fenster und Türen: UW bzw. UD ≤ 0,80 W/(m²K) mit Verglasungen Ug ≤ 0,80 W/(m²K)
- Überdurchschnittliche Dämmung der Außenbauteile: U-Werte zwischen 0,10 und 0,15 W/(m²*K)
- Wärmebrückenfreie Konstruktion: Ψ < 0,01 W/(m*K)
- Oberflächentemperaturen mind. 17°C (bei einer Außentemperatur θe = -10°C)
- Dichte Gebäudehülle: n50 < 0,6 [1/h]
- Kontrollierte Wohnungslüftung: Anforderung 30 m³/(h*Person) mit Wärmerückgewinnung η > 80%
- Latentwärmenutzung: Wärmepumpentechnik
- Geringer Energieverbrauch bei der Brauchwasserbereitung und -verteilung
- Erdreichwärmetauscher: Vorerwärmung der Frischluft
- Verwendung effizienter Haushaltgeräte
- Deckung des Restenergiebedarfs durch erneuerbare Energien (z.B. thermische Solaranlage)
Herleitung der Passivhaus-Anforderungen
Das Passivhaus-Kriterium für die max. Heizlast lässt sich aus den technischen Möglichkeiten einer Luftheizung herleiten:
- Raumtemperatur: 20°C
- max. Zulufttemperatur: 50°C (keine Luftverschwelung möglich)
- spez. Wärmekapazität der Luft: 0,33 Wh/(m³K)
- notwendiges Luftvolumen: 30 m³/h je Person
- Belegung: 30 m² je Person
30 m³/(h Pers) * 0,33 Wh/(m³K) * (50-20)K / 30 m²/Pers ≈ 10 W
Passivhaus - Anforderungen
Ein Passivhaus muß folgende Anforderungen erfüllen:
- Heizenergie-Verbrauch: qh ≤ 15 kWh/(m²*a) alternativ Heizlast: pHL ≤ 10 W/m²
- Primärenergiekennwert: qPE ≤ 120 kWh/(m²*a)
- Luftdichtheit: n50 ≤ 0,6 h-1
Das Passivhhaus-Institut prüft und zertifiziert die Einhaltung des Passivhaus-Standards. Es hat ein spezielles Berechnungsverfahren entwickelt, das die Grundlage für die Zertifizierung bildet.
Förderung
Passivhäuser werden im Rahmen des KfW-Förderprogramms Energieeffzient Bauen gefördert. Grundsätzlich werden Passivhäuser als KfW-Effizienzhaus 55 gefördert. Bei Einhaltung der Anforderungen ist auch die Förderung als KfW-Effizienzhaus 40 möglich.
Weitere Informationen: »KfW-Förderung für Wohngebäude
Nachweise
Die Einhaltung der Anforderungen an ein Passivhaus wird mit dem Passivhaus-Projektierungs-Paket (PHPP) des Passivaus-Institutes nachgewiesen. Eigentümer können ihr Passivhaus auch beim Passivhaus-Institut zertifizieren lassen. Unabhängig davon müssen Passivhäuser auch die Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) einhalten.
Planung
Als zertifizierter Passivhausplaner und Passivhausplaner für Nichtwohgebäude unterstütze Sie bei der Planung und Ausführung von Passivhäusern. Außerdem stelle ich Ihnen die notwendigen Berechnungen auf.
Weblinks
Passivhaus-Insitut
Dr. Wolfgang Feist
Rheinstraße 44/46
64283 Darmstadt
www: www.passiv.de