Aktueller Hinweis: Für die BEG-Förderung von Bestandsgebäuden können ab dem 22.2.2022 wieder Förderanträge gestellt werden! Für die BEG-Förderung von Neubauten gelten ab 22.4.2022 neue Konditionen.

Für alle Förderprogramme der »KfW im Rahmen der »Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) galt ab dem 24.1.2022 ein Förderstopp. Das betrifft nicht nur die für Ende Januar auslaufende Förderung für Neubauten im Standard EH/EG 55, sondern alle Förderprogramme der KfW im Rahmen der Bundesförderung:

  • Förderung von Neubauten »EH 55/EH 40 (Wohngebäude Programme 261+241)
  • Förderung von Neubauten »EG 55/EG 40 (Nichtwohngebäude Programme 263+463)
  • Förderung von Sanierungen zum Effizienzhaus (Wohngebäude Programm 261+461)
  • Förderung von Sanierungsmaßnahmen als Einzelmaßnahmen (Wohngebäude Programm 262)
  • Förderung von Sanierungen zum Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude Programm 263+463)
  • Förderung von Kommunen im Rahmen des BEG (Programm 264+464)

Nicht betroffen ist die Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung durch das »BAFA (Zuschuss für Einzelmaßnahmen). Auch ist davon auszugehen, dass bereits genehmigte Förderungen der KfW im Rahmen der Förderzusage ausgezahlt werden. Das gleiche gilt für Förderungen der Bundesländer.

Inzwischen hat sich das BMWK mit dem Finanzministerium geeinigt, die bis zum 24.1.2022 eingegangenen Förderanträge doch noch zu genehmigen. Dafür sollen dafür 5 Mrd. € zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Das Programm für den Neubau von EH 40 soll bis zum Ende des Jahres unter geänderten Bedingungen fortgeführt werden. Die Sanierungsförderung soll zu gleichen Konditionen weiterlaufen. Ab 2023 soll das Programm neu geordnet werden.

Ab dem 22.2.2022 ist die BEG-Förderung für Bestandsgebäude wieder möglich. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat dafür weitere 9,5 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Auch für die Neubauförderung im Standard EH/EG 40 ist bis Ende 2022 die die Förderung mit geringeren Zuschüssen ab dem 20.4.2022 wieder möglich. Dafür wurden weitere Mittel in Höhe von 1 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Allerdings waren die Fördermittel am 20.4.2022 bereits innerhalb von wenigen Stunden ausgeschöpft. Ab dem 22.4.2022 sollen noch Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifikat (»NH-Klasse) gefördert werden. Ab 2023 ist eine Neuordnung der BEG-Förderung geplant.

Hintergund-Informationen

Hintergrund der Maßnahme ist das noch von der großen Koalition beschlossene Ende der Förderung von »EH/EG 55 im Neubau zum 31.1.2022, dass zu einer hohen Antragsflut führte und schließlich das Budget für die Bundesförderung insgesamt sprengte.

Nach einer Studie des Steinbeis-Innovations-Zentrums vom November 2021 betrug der Anteil der geförderten Neubauten an der gesamten KfW-Förderung 2020 bereits 80% der Gesamtinvestitionen.

KfW-Fördermitttel 2018-2020

Da bereits 2021 trotz Aufstockung des Förderprogramms absehbar war, dass die Neubauförderung im Standard EH/EG 55 trotz Aufstockung des Förderprogramms nicht mehr zu finanzieren ist, wurde das Ende der Förderung zum 31.1.22 beschlossen. Eine Neuauflage der Förderung des Standards EH/EG 55 wird es deshalb nicht mehr geben. Ob Neubauten im Standard EH/EG 40 in Zukunft noch gefördert, werden ist im Moment noch unklar.

Um die klimapolitischen Ziele in der Bestandssanierung umsetzen zu können, kann mit ziemlicher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass alle Förderprogramme zur Bestandssanierung nach Abarbeitung des Antragsstaus bei der KfW wieder geöffnet werden.

Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass für den Neubau der EH/EG 55-Standard in absehbarer Zeit (deutlich vor 2025) als Mindeststandard (GEG) eingeführt wird.

Weblinks

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