Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert neben der KfW im Programm "Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" die Errichtung von thermischen Solaranlagen, Wärmepumpen und Biomasseanlagen. Dazu zählen auch Kombinationen aus konventionellen Gasheizungen mit thermischen Solaranlagen.

Bei Neubauten ist der Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung gesetzlich vorgeschrieben (»EEWärmeG). Deshalb werden bei Neubauten nur besonders effektive Technologien gefördert.

Es werden zur Zeit (Stand: 01/2020) folgende Förderungen als Zuschuss ausgezahlt:

Anlagentyp Zuschuss Gebäudebestand Zuschuss Neubau
Solarthermieanlage 30% 30%
Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung 30 %
bei Austausch einer Ölheizung 40 %
 -
Gas-Hybridheizung mit späterer Einbindung der Erneuerbaren Wärmeerzeugung (Renewable Ready) 20 %  -
Biomasseanlage 35 %
bei Austausch einer Ölheizung: 45%
35 %
Nachrüstung eines Sekundärbauteils für Biomasseanlagen (Partikelabscheidung/Brennwertnutzung 35% 35 %
Wärmepumpe 35%
bei Austausch einer Ölheizung: 45%
35%

Über die BAFA-Förderung hinaus gewährt die KfW einen zinsgünstigen Kredit für den Einbau von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien ("Ergänzungskredit" unter »KfW-Förderung für Wohngebäude).

Gas-Hybridheizung + Gas-Brennwertheizung (Renewable Ready)

Gefördert wird der Heizungstausch im Gebäudebestand zu Gas-Hybrid-Heizungen oder solchen Gas-Brennwertheizungen, für die innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren eine Solaranlage nachgerüstet wird. Die Anlagen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Anteil der erneuerbaren Wärmeerzeuger mind. 25% der Heizlast (Solarthermie / Biomasse / Wärmepumpe), mind. überschlägige Heizlastberechnung notwendig
  • Hydraulischer Abgleich des Heizungssystems
  • jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz ηS ≥ 92 %
    (Bei Nennleistung > 70 kW: η ≥ 86 % bei Volllast und η ≥ 96 % bei 30% Teillast)

Thermische Solaranlagen

Thermische Solaranlagen im Gebäudebestand für die Trinkwarmwasserbereitung, die Raumheizung, die kombinierte Trinkwarmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Kälteerzeugung oder für die Zuführung in Wärme-/Kältenetze werden vom BAFA gefördert.

Es sind folgende Mindestvoraussetzungen zu erfüllen:

  • Warmwasserbereitung: Bruttokollektorfläche ≥ 3 m², Wärmespeicher mind. 200 Liter
  • Sonstige Anwendungen mit Flachkollektoranlagen:
    Bruttokollektorfläche ≥ 9 m², Wärmespeicher mind. 40 Liter/m² Bruttokollektorfläche
  • Sonstige Anwendungen mit Röhrenkollektoranlagen:
    Bruttokollektorfläche ≥ 7 m², Wärmespeicher mind. 50 Liter/m² Bruttokollektorfläche

Bei Neubauten werden nur folgende Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche mit mind. 20 m² gefördert:

  • große Solarthermie-Anlagen in Gebäuden mit mind. 3 Wohneinheiten
  • Solarthermie-Anlagen mit mind. 50% solarem Deckungsgrad (Solaraktivhaus) von Gebäuden, die mind. den Effizienzhausstandard 55 erreichen.

Solarthermianlagen müssen durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut geprüft sein und einen Kollektorertrag von Qkol ≥ 525 kWh/m² erreichen.

Hinweis: PV-Anlagen (Solaranlagen zur Stromerzeugung) werden über das EEG und die KfW gefördert: »Förderung von Solaranlagen (PV).

Biomasseanlagen (Pellets- und Holzheizungen)

Pelletskessel mit einer Leistung von 5-100 kW werden mit Zuschüssen gefördert. Holzheizungen (Hackschnitzel-Heizungen, Scheitholzvergaserkessel) werden mit einem Zuschuss gefördert.

Wärmepumpen

Im Gebäudebestand fördert das BAFA Wärmepumpen. Es werden Luft/Wasser und Wasser/Wasser und Sole/Wasser-Wärmepumpen gefördert. Im Neubau werden Wärmepumpen mit höheren Effizienzstandards gefördert.

Visulalisierung der Energieerträge

Zusätzlich zu den Anlagen werden Anzeigetafeln in/an allgemein zugänglichen Orten, die den Ertrag von Anlagen zur Nutzung erneuerbaren Energien anzeigen.

Weblinks

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