Hinweis: Mit der Änderung der Richtlinie vom 6.8.2024 wurden die bisherigen Fördersätze verringert. Diese Änderung gilt für alle neuen Förderanträge.
energie-m Energieberatung bietet die Energieberatung und die Aufstellung individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP) im Rahmen der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW | früher: geförderte Energiesparberatung vor Ort) an (Expertennummer: 103390).
Der individuelle Sanierungsfahrplan wird im Land Berlin zusätzlich über das Förderprogramm »Effiziente GebäudePLUS gefördert.
Ziel der Beratung
Ziel der geförderten Energieberatung ist die Aufstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) für Ihr Wohngebäude. Dafür wird der energetische Bestand Ihres Gebäudes detailliert ermittelt. Auf dieser Grundlage, die sowohl den Energieverbrauch als auch die Bausubstanz (einschl. Anlagentechnik) umfasst, wird ein individueller Sanierungsfahrplan nach einer bundesweit einheitlichen Systematik aufgestellt. Ziel des Sanierungsfahrplanes ist es, ein Konzept zu entwickeln, dass die Modernisierung des Gebäudes zu einem möglichst hohen Effizienzhausstandard (Effizienzhaus 40 oder 55) ermöglicht. Werden energetische Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan im Rahmen der »Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Einzelmaßnahmen umgesetzt, wird für diese Maßnahmen ein zusätzlicher Investitionszuschuss in Höhe von 5% gewährt.
Fördermittel und Kosten der Beratung
Die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) wird nach der "Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)" gefördert.
Das Förderprogramm für die Energiesparberatung vor Ort gilt für bestehende Wohngebäude für die die Baugenehmigung vor mind. 10 Jahren erteilt wurde.
Die Fördermittel können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Sie erhalten für eine Energiesparberatung vor Ort folgende Förderung:
Objekttyp | Förderung |
---|---|
Ein-, Zweifamilienhäuser | bis zu 650 € |
Wohnhäuser mit mind. 3 Wohneinheiten | bis zu 850 € |
Zulage für die Erläuterung auf WEG-Versammlung | bis zu 250 € |
Grundsätzlich werden bis zu 50 % der Beratungskosten (einschl. Umsatzsteuer) als Zuschuss gezahlt. Handelt es sich beim Antragsteller um ein Unternehmen, erfolgt die Förderung im Rahmen der De-minimis-Beihilfe.
Weitere Informationen
»BAFA Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
»Gebäudeforum dena - Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)