Das Bundeskabinett hat am 20.8.2007 bei seiner Klausursitzung in Meseberg das von Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium vorgelegte Klima- und Energiepaket beschlossen. Das Klima- und Energiepaket beschreibt die Eckpunkte für ein "Integriertes Energie- und Klimaprogramm" (IEKP).
Das IEKP ist ein 29 Maßnahmen umfassendes Paket, vor allem zugunsten von mehr Energieeffizienz und mehr erneuerbaren Energien. Für die Bau- und Immobilienwirtschaft wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
- Ausbau der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung KWK)
- Ausbau des Anteils der Erneuerbaren Energien im Allgemeinen und für die Wärmeerzeugung (»Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz - EEWärmeG)
- Verschärfung der energetischen Anforderungen im Neubau um durchschnittlich 30% (»Novelle der Energieeinsparverordnung 2009)
- Weitere Verschärfung der Effizienzanforderungen im Neubau in einer 2. Stufe 2012
- Ausweitung der Nachrüstungsverpflichtungen bei Anlagen und Gebäuden
- Verschärfung der Kontrollen des Vollzugs und Bußgeldvorschriften
- Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen in einem Zeitraum von vorr. 10 Jahren
- Novellierung der Heizkostenverordnung
- Prüfung, ob bei fehlender energetischer Nachrüstung für Mieter ein Kürzungsanspruch für die Miete geschaffen werden kann.
- Ausbau der Förderung zur energetischen Verbesserung von Gebäuden (vor allem KfW-Förderprogramme)
- Liberalisierung des Messwesens im Strombereich
Am 5.12.2007 wurde ein umfassender Bericht zur Umsetzung des IEKP von der Bundesregierung vorgelegt. Gleichzeitig wurde erstes Paket zur Umsetzung des Programms verabschiedet. Ein zweites Paket beschloss die Bundesregierung am 18.6.2008.