In der Praxis kursieren immer wieder sehr unterschiedliche Meinungen, wie Warmwasserleitungen (Verteilungsleitungen der Heizung oder der Trinkwarmwasserbereitung) nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) fachgerecht zu dämmen sind. Die Regelung der EnEV wurde von der Heizanlagen-Verordnung (HeizAnlV) fast wörtlich übernommen und gilt seit etwa 1982!
Grundsätzlich sind alle Leitungen und Armaturen (einschl. im Bereich der Befestigungen), die warmes Wasser führen wie folgt zu dämmen:
Innendurchmesser der Leitung/Armatur | Dämmschichtdicke λ=0,035 W/(mK) |
Bereich |
---|---|---|
∅Innen ≤ 22 mm | 20 mm | [100%-Dämmung] innerhalb von beheizten und unbeheizten Räumen, in Außenbauteilen, in Bauteilen zu unbeheizten Räumen, Trinkwarmwasserleitungen in Bauteilen, innerhalb von Installationsschächten und -kanälen |
22 mm < ∅Innen ≤ 35 mm | 30 mm | |
35 mm < ∅Innen ≤ 100 mm | gleich Innendurchmesser der Rohrleitung | |
100 < ∅Innen | 100 mm | |
∅Innen ≤ 22 mm | 10 mm | [50%-Dämmung] innerhalb von Wänden und Decken zwischen beheizten Räumen (nur Heizung), in Wand- und Deckendurchbrüchen, in Kreuzungsbereichen von Leitungen, in Leitungsnetz-Verteilern, im Bereich von Leitungs-Verbindungen |
22 mm < ∅Innen ≤ 35 mm | 15 mm | |
35 mm < ∅Innen ≤ 100 mm | gleich 1/2 Innendurchmesser der Rohrleitung | |
100 < ∅Innen | 50 mm | |
alle Leitungsdurchmesser | 6 mm | Leitungen (nur Heizung) im Fußbodenaufbau zwischen beheizten Räume |
∅Innen ≤ 22 mm | 40 mm | [200%-Dämmung] im Außenbereich, in unbeheizten Tiefgaragen |
22 mm < ∅Innen ≤ 35 mm | 60 mm | |
35 mm < ∅Innen ≤ 100 mm | gleich 2-facher Innendurchmesser der Rohrleitung | |
100 < ∅Innen | 200 mm |
Von dieser grundsätzlichen Regel gibt es nur bei der Verlegung von neuen Leitungen (§ 14 Abs. 5 EnEV) folgende zwei Ausnahmen, bei denen keine Dämmpflicht besteht:
- Leitungen in beheizten Räumen bzw. Bauteilen eines Nutzers, wenn ihre Wärmeabgabe durch frei zugängliche Absperreinrichtungen (bzw. Regeleinrichtungen) beeinflusst werden kann (das ist in der Regel bei Strangleitungen nicht der Fall).
- Stichleitungen mit einem Wasserinhalt von bis zu 3 Litern, wenn darin kein Wasser zirkuliert. Das sind typischerweise Anbindeleitungen an Heizkörper und Stichleitungen von Trinkwarmwasserleitungen, ohne Zirkulation.
Werden Materialien mit einer anderen Wärmeleitfähigkeit verwendet, muss die Dämmschichtdicke entsprechend angepasst werden. Sogenannte "Dämmschläuche" sind in der Regel dafür vorgesehen, dass die Bewegung von Rohrleitungen nicht behindert wird. Wegen ihrer geringen Dicke (ca. 2 bis 4 mm) haben sie in der Regel keine ausreichende Dämmwirkung.