Um die Klimaziele des »Klimaschutzgesetzes (KSG), insbesondere das Sektorziel im Gebäudebereich zu erreichen, sind auch höhere gesetzliche Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden notwendig.

Entwicklung des Primärenergieverbrauches in Deutschland

Nach der Zusammenführung von EnEV und dem EEWärmeG zum »Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) vom 8.8.2020 durch die CDU/CSU/SPD-Koalition wurde das GEG bereits zweimal geändert. Nach den »Änderungen des GEG ab dem 1.1.2023 wird es ab dem 1.1.2024 »neue Anforderungen an die Anlagentechnik in Gebäuden geben. Ab 2024 (»GEG 2024) dürfen nur noch Wärmeerzeuger eingebaut werden, die mit mind. 65% aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Weitere Änderungen waren ab 2025 geplant. Auf einem Treffen des "Bündnis bezahlbarer Wohnraum" am 25.9.2023 wurde jedoch ein »Maßnahmenpaket der Bundesregierung vorgestellt, das eine Verschiebung der weiteren Anhebung der Standards vorsieht.

Beschlüsse im Koalitionsvertrag vom 24.11.2021

Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition (SPD/Grüne/FDP vom 24.11.2021) wurde deshalb auch die Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und weitere Maßnahmen beschlossen:

  • Im Rahmen der Fortschreibung des GEG soll die Anforderung auf THG-Emissionen (kg CO2 pro m²) umgestellt werden.
  • Neu eingebaute Heizungen sollen ab dem 1.1.2025 (wird auf den 1.1.2024 vorgezogen) mind. einen Anteil von 65 % erneuerbarer Energien haben.
  • Neubauten sollen ab dem 1.1.2025 den Standard »Effizienzhaus 40 bzw. »Effizienzgebäude 40 erfüllen.
  • Bestandsgebäude sollen ab dem 1.1.2024 bei wesentlichen Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen mind. den Standard »Effizienzhaus 70 bzw. »Effizienzgebäude 70 erfüllen.
  • Ein digitaler Gebäuderessourcenpass soll "Graue Energie" und Lebenszykluskosten von Gebäuden dokumentieren. Zukünftig soll der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes betrachtet werden.
  • Die Förderung seriellen Bauens soll ausgeweitet werden.
  • Der Energieausweis soll vereinheitlicht und digitalisiert werden.
  • Alle geneigten Dachflächen sollen für Solarenergie genutzt werden. Bei gewerbliche Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.
  • Der Ausbau der Photovoltaik soll durch bessere gesetzliche Regeln beschleunigt werden.
  • Sanierungsfahrpläne sollen systematisch genutzt werden und für Wohnungseigentumsgemeinschaften kostenlos zur Verfügung stehen.
  • Ab dem 1.6.2022 soll eine Teilwarmmiete bzw. eine CO2-Umlage nach Gebäudeenergieklassen eingeführt werden.

Zur gleichen Zeit hat sich Bauministerkonferenz auf ihrer Sitzung am 18./19.11.2021 dafür ausgesprochen, dass die "einseitige Ausrichtung an der Gebäudedämmung" aufgegeben werden sollte und die Klimaschutzziele durch die im Einzelfall optimalen und effizientesten Kombinationen von Dämmmaßnahmen, Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Quartierslösungen
ermöglicht" werden sollen (»Download Beschlussprotokoll).

Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

Nachdem 2020 die nach der »EPBD vorgesehene Vorbildfunktion im GEG nicht umgesetzt wurde, gibt es jetzt mehrere Initiativen einzelner Körperschaften allein eine Vorbildfunktion zu etablieren:

In den Energieeffizienzfestlegungen für Bundesbauten wird über die üblichen Festlegungen hinaus ein neuer Standard »EffizienzgebäudeBund 40 (EGB 40) und »EffizienzgebäudeBund 55 (EGB 55) definiert, der sich nicht an den Anforderungen des Referenzgebäudes, sondern denen des Neubaustandards orientiert.

Eröffnungsbilanz Klimaschutz des BmWi

Am 11.1.2022 wurde die "Eröffnungsbilanz Klimaschutz" durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vorgestellt. Folgende Ziele werden beschrieben:

  • Die Dekarbonisierung der Wärmenetze soll durch eine "Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)" gefördert werden.
  • 1.6.2022: Stufenmodell für Gebäudeenergieklassen für eine CO2-Umlage nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) - anteilig 50% von Mietern und Vermietern zu zahlen
  • 1.1.2024: wesentliche Ausbauen, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden müssen den Standard EH70 erreichen.
  • 2025: keine neuen Verkäufe von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln
  • 1.1.2025: Neu eingebaute Heizungen auf der Basis von mind. 65% erneuerbarer Energie
    (wird auf den 1.1.2024 vorgezogen)
  • 1.1.2025: Neubauten nach dem EH40-Standard
  • 2030: Alle Neubauten sind "zero-carbon-ready"
  • 2030: 50% des Wärmebedarfs wird klimaneutral  erzeugt
  • 2040: Nachrüstung von 50% des Gebäudebestandes auf "zero-carbon-ready"-Niveau
  • 2045: Deckung von 50% des Wärmebedarfs durch Wärmepumpen
  • 2050: Mehr als 85% der Gebäude sind "zero-carbon-ready"

13. Wohnungsbautag 2022

Auf dem 13. Wohnungsbautag (17.2.2022) wurde von Robert Habeck ausgeführt, dass der Bestand von 1,2 Mio. Wärmepumpen zur Zeit bis 2030 auf 6 Mio. erhöht werden soll. Ausgebaut sollen auch Wärmenetze mit erneuerbaren Energien und die Digitalisierung. Kommunen müssen in der kommunalen Wärmeplanung unterstützt werden.

In einem Osterpaket sollen kurzfristig realisierbare Maßnahmen vorgestellt werden, die dann bis zum Sommer in Gesetze umgesetzt werden sollen. In einem Sommerpaket soll dann auch das GEG angepasst werden. Geplant ist die Einführung des EH 55 / EG 55 Standard zum 1.1.2023 im Neubau und die Prüfung des Standards EH 40 / EG 40 zum 1.1.2025. Mit der Novelle des GEG sollen auch die geplanten Änderungen in den europäischen Rahmenbedingungen (z.B. Fit for 55) umgesetzt werden.

Maßnahmen des Bundes zu hohen Energiekosten

Im Ergebnis von Beratungen des Koalitionsauschusses wurde am 23.3.2022 beschlossen:

  • Es soll in einer Kampagne für niedriginvestive Maßnahmen (intelligente Thermostate, hydraulischer Abgleich) geworben werden. Unter Umständen werden diese Maßnahmen gefördert.
  • Für den Neubau wird ab dem 1.1.2023 der Effizienzstandard 55 gelten
  • Ab dem 1.1.2024 soll jede neu eingebaute Heizung mind. zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Es soll ein Gaskesseltauschprogramm aufgelegt werden, um über 20 Jahre alte Heizungsanlagen zu erneuern.
  • Alle Förderprogramme werden überprüft. Überförderungen und Förderstopps sollen in Zukunft vermieden werden.
  • Fernwärme soll bis 2030 flächendeckend einen Anteil von 50 % klimaneutraler Wärme enthalten.
  • Die EEG-Umlage wird ab dem 1.7.2022 abgeschafft.

Gesetz zu Sofortmaßnahmen - GEG 2023

Am 20.7.2022 wurde das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und weiterer Maßnahmen im Stromsektor veröffentlicht. Im EEG wurde mit der Neufassung von § 2 die rechtliche Vorrangstellung von Erneuerbaren Energien gegenüber anderen gesetzlichen Regeln definiert.

Für das GEG wurden folgende Änderungen beschlossen, die seit dem 1.1.2023 gelten:

  • Im Neubau gilt wird der Primärenergiebedarf auf max. 55% des Referenzgebäudes beschränkt (§ 15 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 GEG) . Für den baulichen Wärmeschutz gelten die bisherigen Anforderungen.
  • Es gibt keine Änderungen der Anforderungen für Bestandsgebäude.
  • Die Neuregelung für die Anrechnung von PV-Strom nach § 23 Abs. 2 und 3 GEG wurden zugunsten einer einfachen Monatsbilanz nach dem bisherigen Absatz 4 gestrichen.
  • Die Ausnahme nach § 24 Satz 2 GEG für Wärmebrücken entfällt.
  • Die Berechnung des Primärenergiefaktors von Biomasse / Biogas wird klargestellt (§ 22 Abs. 1 GEG).
  • Großwärmepumpen (mind. 500 kW) in Wärmenetzen werden mit einem Primärenergiefaktor von fp = 1,2 (bisher fp = 1,8) begünstigt (§ 22 Abs. 2 GEG).
  • Zur Umsetzung der erhöhten Anforderungen (55%-Regel) wurden die möglichen Varianten für das vereinfachte Berechnungsverfahren für Wohngebäude (§ 31) in Anlage 5 auf wenige Ausführungsvarianten beschränkt.

Änderung des GEG ab 2024

Die Änderung des GEG ab dem 1.2.2024 wurde am 8.9.2023 vom Bundestag beschlossen:

  • Neue Wärmeerzeuger müssen ab dem 1.1.2024 mit einem Anteil von mind. 65% mit erneuerbaren Energien im Sinne von § 3 Abs. 2  GEG betrieben werden. Der bisherige Teil 2, Abschnitt 4 (§ 34-45 GEG) und der bisherige Teil 3 Abschnitt 2 entfallen und werd durch einen neuen Abschnitt Teil 4, Abschnitt 2, Unterabschnitt 4 (§§ 71 bis 71p) ersetzt.
  • Ohne Nachweis können dazu verwendet werden:
    - Anschlüsse an Wärmenetze, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden
    - elektrisch angetriebene Wärmepumpen
    - Stromdirektheizungen bei besonders effizienten Gebäuden
    - solarthermische Anlagen
    - Biomasse-Heizungen oder Heizungen mit grünem bzw. blauem Wasserstoff
    - Wärmepumpen-Hybridheizungen
    - Solarthermie-HybridHeizungen
  • Nach 30 Jahren sollen schrittweise bestehende Wärmeerzeuger gegen neue Wärmeerzeuger ausgetauscht werden, die mit mind. 65% erneuerbaren Energien betrieben werden (§ 72 GEG)
  • Für Wärmepumpen werden regelmäßige Betriebsprüfungen (§ 60a GEG)
  • Für alle Heizungsanlagen, die mit Warmwasser betrieben werden, werden  Heizungsprüfungen und Heizungsoptimierungen (hydraulischer Abgleich) verpflichtend eingeführt (§ 60b und § 60c GEG)
  • Für Wärmenetze und Gasetagenheizungen wurden umfangreiche Übergangsvorschriften erlassen

Details zur Novelle des GEG vom 8.9.2023 finden Sie unter »GEG 2024

Maßnahmenpaket der Bundesregierung vom 25.9.2023

Auf dem Treffen des "Bündnis bezahlbarer Wohnraum" am 25.9.2023 (»Link BMWSB) hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket (14-Punkte-Plan) vorgelegt, dass den Wohnungsbau fördern soll. In Punkt 2 wird ausgeführt:

"Angesichts der aktuell schwierigen Rahmenbedingungen in der Bau- und Wohnungswirtschaft durch hohe Zinsen und Baukosten ist die Verankerung von EH 40 als verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard in dieser Legislaturperiode nicht mehr nötig und wird ausgesetzt." [...]

"Sobald bürokratiearm leistbar, wollen wir den Klimaschutz auch bei Materialien und ihrer Produktion verankern, sodass die THG-Emissionen eines Gebäudes im gesamten Lebenszyklus in den Blick genommen werden, ohne dabei die aktuellen Anforderungen an den Wärmeschutz abzusenken." [...]

"Bei den Verhandlungen über die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) setzen wir uns für anspruchsvolle Sanierungsquoten für den gesamten Gebäudebestand ein, wollen aber verpflichtende Sanierungen einzelner Wohngebäude ausschließen. Wir entwickeln die im GEG bereits etablierten bedingten Anforderungen zielgerichtet weiter."

Ob es zu einer geplanten Novelle des GEG 2025 kommt ist damit erst einmal unklar. In einem Interview mit der Welt sagte Bundesbauministerin Geywitz, dass das GEG einfacher gemacht werden könnte, "mit weniger Detailsteuerung und mehr Orientierung am CO2-Ausstoß". Sie erklärte: Sie "werde das angehen".

Weblinks

We use cookies

We use cookies on our website. Some of them are essential for the operation of the site, while others help us to improve this site and the user experience (tracking cookies). You can decide for yourself whether you want to allow cookies or not. Please note that if you reject them, you may not be able to use all the functionalities of the site.