Gerade wird mit Spannung erwartet, ob das Heizungsgesetz abgeschafft wird und wie ein reformiertes Gebäudeenergiegesetz aussehen soll. Bis zum 29. Mai 2026 sind zahlreiche Vorschriftenaus der »europäischen Gebäuderichtlinie EPBD 2024 ("Richtlinie (EU) 2024/1275 des europäischen Parlaments und des Rates vom 24.4.2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden") in deutsches Recht umzusetzen. Ganz abschaffen kann man das GEG also nicht, weil europäische Vorgaben in Deutschland geregelt werden müssen.
In der Novelle des »Gebäudeenergiegesetzes GEG (GEG 2024, letzte Änderung vom 16.10.2023) ist deshalb mit folgenden Änderungen zu rechnen:
- Definition des »Nullemissionsgebäude-Standards
- Festlegung des Rechenverfahrens für die »Ökobilanzierung (LCA) von Gebäuden
- Festlegung von Anforderungen für das Lebenszyklustreibhauspotential für Neubauten ab 2030
- Festlegungen zu neuen Effizienzklassen im Energieausweis
- Festlegung zu den Nachrüstungsverpflichtungen für bestehende Gebäude nach Artikel 9 EPBD
- Anforderungen für die Installation von Solaranlagen an Gebäuden
- Einführung des »Renovierungspasses für bestehende Gebäude nach dem Vorbild des individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP)
- Festlegungen zu digitalen Schnittstellen, digitalen Datenformaten und der nationalen Datenbank für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
- An der Forderung, dass Heizungen ihren Energiebedarf mindestens mit einen Anteil von 65% aus erneuerbaren Energie decken müssen, wird sich voraussichtlich nichts ändern. Mit der Veröffentlichung von Wärmeplänen der Kommunen (2026 bzw. 2028) entfallen auch die Übergangsvorschriften. Für die »Umstellung von Wärmeerzeugern auf erneuerbare Energien gibt es großzügige Förderungen im Rahmen der »BEG-Förderung.
Grundlage für die Berechnung des Energiebedarfs bildet die Neufassung der »DIN/TS 18599:2025-10. »Ökobilanzen sollen auf der Grundlage der neuen DIN SPEC 91606 (erscheint Ende 2025 oder Anfang 2026) berechnet werden.
Im Koalitionsvertrag der Regierung aus CDU, CSU und SPD vom 9.4.2025 steht "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher". Da eine grundlegende Änderung in so kurzer Zeit ohne die Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit nur schwer zu vermitteln ist, geht in Fachkreisen niemand von einer grundlegenden Änderung der Systematik des GEG aus.
Welche Änderungen in welcher Weise umgesetzt werden, ist zur Zeit noch nicht absehbar.