Um die Klimaziele des »Klimaschutzgesetzes (KSG), insbesondere das Sektorziel im Gebäudebereich zu erreichen, sind auch höhere gesetzliche Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden notwendig.

Entwicklung des Primärenergieverbrauches in Deutschland

Im »Referentenentwurf vom 29.4.2022 zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) werden ab dem 1.1.2023 folgende Änderungen vorgesehen:

  • Im Neubau gilt der EH 55 / EG 55-Standard (Primärenergiebedarf max. 55% des Referenzgebäudes | mittlerer U-Wert der Gebäudehülle 70% des Referenzgebäudes).
  • Es gibt keine Änderungen der Anforderungen für Bestandsgebäude.
  • Die Neuregelung für die Anrechnung von PV-Strom nach § 23 Abs. 2 und 3 GEG soll zugunsten einer einfachen Monatsbilanz nach dem bisherigen Absatz 4 entfallen.
  • Die Ausnahme nach § 24 Satz 2 GEG für Wärmebrücken entfällt.
  • Die Berechnung des Primärenergiefaktors von Biomasse / Biogas wird klargestellt (§ 22 Abs. 1 GEG).
  • Großwärmepumpen in Wärmenetzen sollen mit einem Primärenergiefaktor von fp = 1,2 (bisher fp = 1,8) berücksichtigt werden (§ 22 Abs. 2 GEG).

Beschlüsse im Koalitionsvertrag vom 24.11.2021

Im Koalitionsvertrag (Stand 24.11.2021) der geplanten Bundesregierung wurde deshalb auch die Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und weitere Maßnahmen beschlossen:

  • Im Rahmen der Fortschreibung des GEG soll die Anforderung auf THG-Emissionen (kg CO2 pro m²) umgestellt werden.
  • Neu eingebaute Heizungen sollen ab dem 1.1.2025 (wird auf den 1.1.2024 vorgezogen) mind. einen Anteil von 65 % erneuerbarer Energien haben.
  • Neubauten sollen ab dem 1.1.2025 den Standard »Effizienzhaus 40 bzw. »Effizienzgebäude 40 erfüllen.
  • Bestandsgebäude sollen ab dem 1.1.2024 bei wesentlichen Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen mind. den Standard »Effizienzhaus 70 bzw. »Effizienzgebäude 70 erfüllen.
  • Ein digitaler Gebäuderessourcenpass soll "Graue Energie" und Lebenszykluskosten von Gebäuden dokumentieren. Zukünftig soll der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes betrachtet werden.
  • Die Förderung seriellen Bauens soll ausgeweitet werden.
  • Der Energieausweis soll vereinheitlicht und digitalisiert werden.
  • Alle geneigten Dachflächen sollen für Solarenergie genutzt werden. Bei gewerbliche Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.
  • Der Ausbau der Photovoltaik soll durch bessere gesetzliche Regeln beschleunigt werden.
  • Sanierungsfahrpläne sollen systematisch genutzt werden und für Wohnungseigentumsgemeinschaften kostenlos zur Verfügung stehen.
  • Ab dem 1.6.2022 soll eine Teilwarmmiete bzw. eine CO2-Umlage nach Gebäudeenergieklassen eingeführt werden.

Zur gleichen Zeit hat sich Bauministerkonferenz auf ihrer Sitzung am 18./19.11.2021 dafür ausgesprochen, dass die "einseitige Ausrichtung an der Gebäudedämmung" aufgegeben werden sollte und die Klimaschutzziele durch die im Einzelfall optimalen und effizientesten Kombinationen von Dämmmaßnahmen, Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Quartierslösungen
ermöglicht" werden sollen (»Download Beschlussprotokoll).

Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

Nachdem 2020 die nach der »EPBD vorgesehene Vorbildfunktion im GEG nicht umgesetzt wurde, gibt es jetzt mehrere Initiativen einzelner Körperschaften allein eine Vorbildfunktion zu etablieren:

In den Energieeffizienzfestlegungen für Bundesbauten wird über die üblichen Festlegungen hinaus ein neuer Standard »EffizienzgebäudeBund 40 (EGB 40) und »EffizienzgebäudeBund 55 (EGB 55) definiert, der sich nicht an den Anforderungen des Referenzgebäudes, sondern denen des Neubaustandards orientiert.

Eröffnungsbilanz Klimaschutz des BmWi

Am 11.1.2022 wurde die "Eröffnungsbilanz Klimaschutz" durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vorgestellt. Folgende Ziele werden beschrieben:

  • Die Dekarbonisierung der Wärmenetze soll durch eine "Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)" gefördert werden.
  • 1.6.2022: Stufenmodell für Gebäudeenergieklassen für eine CO2-Umlage nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) - anteilig 50% von Mietern und Vermietern zu zahlen
  • 1.1.2024: wesentliche Ausbauen, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden müssen den Standard EH70 erreichen.
  • 2025: keine neuen Verkäufe von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln
  • 1.1.2025: Neu eingebaute Heizungen auf der Basis von mind. 65% erneuerbarer Energie
    (wird auf den 1.1.2024 vorgezogen)
  • 1.1.2025: Neubauten nach dem EH40-Standard
  • 2030: Alle Neubauten sind "zero-carbon-ready"
  • 2030: 50% des Wärmebedarfs wird klimaneutral  erzeugt
  • 2040: Nachrüstung von 50% des Gebäudebestandes auf "zero-carbon-ready"-Niveau
  • 2045: Deckung von 50% des Wärmebedarfs durch Wärmepumpen
  • 2050: Mehr als 85% der Gebäude sind "zero-carbon-ready"

13. Wohnungsbautag 2022

Auf dem 13. Wohnungsbautag (17.2.2022) wurde von Robert Habeck ausgeführt, dass der Bestand von 1,2 Mio. Wärmepumpen zur Zeit bis 2030 auf 6 Mio. erhöht werden soll. Ausgebaut sollen auch Wärmenetze mit erneuerbaren Energien und die Digitalisierung. Kommunen müssen in der kommunalen Wärmeplanung unterstützt werden.

In einem Osterpaket sollen kurzfristig realisierbare Maßnahmen vorgestellt werden, die dann bis zum Sommer in Gesetze umgesetzt werden sollen. In einem Sommerpaket soll dann auch das GEG angepasst werden. Geplant ist die Einführung des EH 55 / EG 55 Standard zum 1.1.2023 im Neubau und die Prüfung des Standards EH 40 / EG 40 zum 1.1.2025. Mit der Novelle des GEG sollen auch die geplanten Änderungen in den europäischen Rahmenbedingungen (z.B. Fit for 55) umgesetzt werden.

Maßnahmen des Bundes zu hohen Energiekosten

Im Ergebnis von Beratungen des Koalitionsauschusses wurde am 23.3.2022 beschlossen:

  • Es soll in einer Kampagne für niedriginvestive Maßnahmen (intelligente Thermostate, hydraulischer Abgleich) geworben werden. Unter Umständen werden diese Maßnahmen gefördert.
  • Für den Neubau wird ab dem 1.1.2023 der Effizienzstandard 55 gelten
  • Ab dem 1.1.2024 soll jede neu eingebaute Heizung mind. zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Es soll ein Gaskesseltauschprogramm aufgelegt werden, um über 20 Jahre alte Heizungsanlagen zu erneuern.
  • Alle Förderprogramme werden überprüft. Überförderungen und Förderstopps sollen in Zukunft vermieden werden.
  • Fernwärme soll bis 2030 flächendeckend einen Anteil von 50 % klimaneutraler Wärme enthalten.
  • Die EEG-Umlage wird ab dem 1.7.2022 abgeschafft.

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