Die DIN V 18599 wurde mit der EnEV 2009 eingeführt. Seit dem GEG 2024 ist die Verwendung der DIN V 18599 für die Berechnung des Energiebedarfs von Gebäuden grundsätzlich zu verwenden. energie-m Energieberatung bietet auf den folgenden Seiten Hintergrundinformationen zu den Berechnungsmethoden und zur Anwendung dieser neuen Norm. Seit der Neuausgabe im Oktober 2025 wird die Bezeichnung DIN/TS 18599 verwendet.

Gliederung der Norm

Die aktuelle Ausgabe der  DIN/TS 18599 [2025-10] "Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung" gliedert sich in folgende Teile:

  • Teil 1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger
  • Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen
  • Teil 3: Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung
  • Teil 4: Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung
  • Teil 5: Endenergiebedarf von Heizsystemen
  • Teil 6: Endenergiebedarf von Wohnungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen für den Wohnungsbau
  • Teil 7: Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau
  • Teil 8: Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungssystemen
  • Teil 9: End- und Primärenergiebedarf von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
  • Teil 10: Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten
  • Teil 11: Gebäudeautomation
  • Teil 12: Tabellenverfahren für Wohngebäude [2021-04]
  • Teil 13: Tabellenverfahren für Nichtwohngebäude [2020-10]
  • Beiblatt 1: Bedarfs-/Verbrauchsabgleich [2010-01]
  • Beiblatt 2: Beschreibung der Anwendung von Kennwerten aus der DIN V 18599 bei Nachweisen des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) [2012-06]
  • Beiblatt 3: Überführung der Berechnungsergebnisse einer Energiebilanz nach DIN/TS 18599 in ein standardisiertes Ausgabeformat [2021-09]

Die aktuelle Neufassung der DIN/TS 18599 vom Oktober 2025 ist die Grundlage für die Novellierung des GEG voraussichtlich 2026 (»Gebäudeenergiegesetz GEG 2026), mit der der »Nullemissionsgebäude-Standard umgesetzt werden soll.

Weblinks