Mit der neuen Richtlinie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort - Vor-Ort-Beratung - gelten seit dem 1.5.2008 verbesserte Förderbedingungen:
- geförderte werden jetzt Wohngebäude mit Bauantragsdatum bis zum 31.12.1994 (bisher: bis 1.1.1984 bzw. 1.1.1989)
- der Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt jetzt 300 € (bisher: 175 €), der Zuschuss für Wohnhäuser mit mind. 3 Wohnungen beträgt 360 € (bisher: 250 €).
- Es wird zusätzlich ein Bonus von 50 € für ergänzende Hinweise zur Stromeinsparung gewährt.
- gefördert werden auch thermografische Untersuchungen mit 25 €/Thermogramm und max. 100 € bzw. 150 € bei einem separatem Gutachten.