Hinweis: Die EnEV 2013 und das EEWärmeG werden ab dem 1.11.2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. Weitere Informationen unter »Erneuerbare Energien für Gebäude.
Das Gesetz zur Förderung enerneuerbarer Energien im Wärmebereich vom 7.8.2008 (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) wurde im Rahmen eines Gesetzespaketes zu Klimaschutz vom Bundestag beschlossen. Es trat am 1. Januar 2009 in Kraft und wird am 1.11.2020 durch das Gebäudeenergiegesetz ersetzt.
Das Gesetz hat drei Säulen:
- die Nutzungspflicht: Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen Erneuerbare Energien für ihre Wärmeversorgung nutzen. Diese Pflicht trifft alle Eigentümer, egal ob Private, Staat oder Wirtschaft. Genutzt werden können alle Formen von Erneuerbaren Energien, auch in Kombination. Wer keine Erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere Klima schonende Maßnahmen ergreifen: Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen (Anforderungen der EnEV minus 15%), Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung nutzen.
- die finanzielle Förderung: Die Nutzung Erneuerbarer Energien wird auch in Zukunft finanziell gefördert. Das bestehende Marktanreizprogramm, ein Förderinstrument der Bundesregierung, erhält mehr Geld. Die Mittel werden auf bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr aufgestockt. Das bedeutet mehr Planungssicherheit für Investoren.
- Wärmenetze: Das Gesetz erleichtert den Ausbau von Wärmenetzen. Es sieht vor, dass Kommunen auch im Interesse des Klimaschutzes den Anschluss und die Nutzung eines solchen Netzes vorschreiben können.
Das Gesetz gilt für alle neuen Gebäude, für die der Bauantrag ab dem 1.1.2009 gestellt wird.