Energieausweise auf der Grundlage des Energieverbrauchs (Verbrauchsausweise) werden oft als "einfacher Energieausweis" oder "Billigausweis" kritisiert. Dabei ist die Angabe der Verbrauchswerte auf dem Energieausweis ein wichtiger Hinweis auf den tatsächlichen Energiebedarf des Gebäudes. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kennen keine Klassifizierung zwischen "einfachen" und "richtigen" Energieausweisen. Hier gelten beide Berechnungsverfahren gleichwertig nebeneinander.
Allerdings gibt es gerade bei Energieausweisen über Online-Formulare die berechtigte Sorge, dass die eingegebenen Daten fehlerhaft sind und nicht ausreichend überprüft werden. energie-m Energieberatung hat bei der Ausstellung von Verbrauchsausweisen oft festgestellt, dass Eigentümer aus Unwissenheit fehlerhaften Eingaben machen. Deshalb hat energie-m Energieberatung ein eigenes Qualitätsmanagementsystem zur Ausstellung von Online-Energieausweisen eingerichtet, mit dem auch für diese Ausweise eine gute Qualität sichergestellt werden kann.
Die Qualitätssicherung der Verbrauchsausweise wird durch folgende Maßnahmen sichergestellt:
- Das Eingabeformular verwendet eine sichere SSL-Verbindung. Die eingegebenen Daten sind damit vor dem Zugriff Dritter geschützt.
- Personenbezogene Daten werden auf einem eigenen Server nur für die Ausstellung des Energieausweises und für die Rechnungslegung gespeichert. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Hinweise finden Sie in der »Datenschutzerklärung
- Das Eingabeformular enthält bereits zahlreiche Fehlerprüfungen, um fehlerhafte Eingaben zu vermeiden.
- Alle online eingetragenen Daten werden auf dem Server ausgewertet und mit Hilfe der offiziellen Druckapplikation des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (»BBSR) zur Ausstellung von Energieausweisen ausgedruckt. Eingabedaten werden digital an die Druckapplikation übermittelt. Dadurch werden Eingabefehler vermieden und das offizielle Layout der Energieausweise wird gewährleistet. An das BBSR bzw. die Registrierstelle werden keine personenbezogene Daten weitergeleitet.
- Verbrauchsdaten sind vom Eigentümer durch Abrechnungen des Energieversorgers nachzuweisen. Die eingegeben Verbrauchswerte werden mit den Abrechnungen verglichen und auf Plausibilität überprüft.
- Das Eingabeformular enthält eine Eingabeseite mit umfangreichen Daten zum energetischen Zustand des Gebäudes. Diese Daten ermöglichen es, sinnvolle individuelle Modernisierungsvorschläge zu unterbreiten und den angegebenen Verbrauch zu überprüfen.
- Eine Energiebedarfsberechnung auf der Grundlage eines Flächenschätzverfahrens wird mit den Bedarfswerten verglichen.
- Ein Gebäudefoto ist für die Ausstellung des Ausweises obligatorisch. Die bildhafte Darstellung ermöglicht weitere Schlüsse zum Verbrauch und zu Modernisierungsvorschlägen.
- Der Eigentümer muss dem Antrag einen Eigentumsnachweis beifügen.
- Klimafaktoren werden automatisch anhand der Postleitzahl aus den Tabellen des Deutschen Wetterdienstes zugeordnet.
- Leerstände werden taggenau über Klimafaktoren berücksichtigt.
- Jeder Energieausweis wird erst nach manueller Plausibilitätsprüfung ausgestellt.
- Jeder Energieausweis erhält eine Registriernummer des »Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt).
- Zusätzlich wird jedem Ausweis ein Merkblatt mit Hinweisen zur Berechnung und Ausstellung des Energieausweises beigefügt.
Durch diese Maßnahmen kann eine hohe Qualität der Verbrauchsausweise über ein Online-Formular sichergestellt werden. Gleichzeitig kann energie-m Energieberatung Verbrauchsausweise zu einem günstigen Preis anbieten.
- »Online-Formular Verbrauchsausweis für Wohngebäude
- »Online-Formular Verbrauchsausweis für Nichwohngebäude