Aktuell: Im Jahr 2021/2022 überschreitet der Gebäudesektor erneut das Sektorziel nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG). Um die Ziele des KSG im Gebäude- und Verkehrssektor zu erfüllen soll das KSK geändert werden.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) gibt es seit 2019. Nach einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wurden die Anforderungen 2021 noch einmal angepasst. Es ist das Ziel der Bundesregierung bis 2030 Treibhausgase (THG - EN: greenhouse gas GHG) um 65% gegenüber dem Basisjahr 1990 zu reduzieren. Bis 2040 ist eine Reduktion um 88 % vorgesehen.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz sieht nicht nur ein Gesamtziel vor, sondern enthält detaillierte Zielvorgaben für einzelne Sektoren. Diese Vorgaben sollen regelmäßig überprüft werden. Dazu stellt das »Umweltbundesamt bis zum 15. März die Emissionsdaten für das Vorjahr zur Verfügung (§ 5 KSG). Bis zum 30. Juni jeden Jahres stellt die Bundesregierung dazu einen Klimaschutzbericht für das Vorjahr (§ 10 KSG) zusammen. Wird eine Zielüberschreitung in einem Sektor festgestellt, überprüft der »Expertenrat für Klimafragen (§ 11 ff. KSG) innerhalb eines Monats die Emissionsdaten. Binnen weiterer 3 Monate (also in der Regel bis zum 15. Juli) müssen die die jeweiligen Ministerien dann ein Sofortprogramm (§ 8 KSG) vorlegen, dass die Einhaltung der Zielvorgaben sicherstellt.
Als Sektoren werden nach Anlage 1 des Gesetzes definiert:
1. Energiewirtschaft
2. Industrie
3. Gebäude
4. Verkehr
5. Landwirtschaft
6. Abfallwirtschaft und Sonstiges
7. Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft
Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) werden in der Regel als CO2-Äquivalente angegeben. Neben CO2 werden folgende Gruppen von Treibhausgasen betrachtet: CH4, N2O, HFC, PFC, SF6 und NF3. Diese weiteren THG machen aber nur 12-15% der gesamten THG-Emissionen aus. Betrachtet man die Entwicklung der THG-Emissionen ab 1990 fällt auf, dass die THG-Emissionen ständig zurückgehen.
Seit etwa 5-10 Jahren werden Einsparungen aber lediglich im Bereich der Energiewirtschaft erzielt. In allen anderen Sektoren erhöhen sich die THG-Emissionen:
Für den Gebäudesektor sind ab 2015 höhere THG-Emissionen als in den Vorjahren feststellbar. Eine Trendwende ist bisher nicht festzustellen. Die Sanierungsrate bei der Gebäudesanierung verharrt seit Jahren bei etwa einem Prozent.
Bereits im Jahr 2020 wurden die Vorgabe für den Gebäudebereich nicht eingehalten. Trotz geringer Emissionsminderungen können auch in den Folgejahren die Anforderungen nicht erfüllt werden. Es ist deshalb dringend notwendig, einen langfristigen Plan für die Verringerung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu entwickeln.
#ShowYourStripes - Temperaturentwicklung in Deutschland 1881-2018
Das auch die 2021 aktualisierten Ziele für das Klimaschutzgesetz den Ansprüchen an eine nachhaltige Entwicklung der Treibhausgasemissionen (1,5-Grad-Ziel) nicht gerecht werden, offenbart eine Studie des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie vom Oktober 2020. Hier werden notwendige Reduktionsziele von 60% bis 2025 und 85% bis 2030 (jeweils bezogen auf 1990) genannt. Als einer der größten CO2-Emittenten (Rang 6 mit knapp 10% der weltweiten CO2-Emissionen) muss Deutschland voraussichtlich deutlich mehr zur Verringerung der eigenen CO2-Emissionen unternehmen.
Beispielhafter Emissionspfad zur Einhaltung des deutschen 1,5-°C-Budgets,
inkl. aktueller Ziele der Bundesregierung, Wuppertal Institut 10/2020