Im Rahmen der ab 2021 eingeführten Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) werden die aus der KfW-Förderung bekannten Effizienzhausstandards weitergeführt und ergänzt. Auf dieser Seite sind die wichtigsten Anforderungen zusammengestellt:

Für Kommunale Antragsteller (kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunale Gebietskörperschaften) gelten ab Juli/August 2022 abweichende (günstigere) Konditionen in der BEG-Förderung

Effizienzhaus (Wohngebäude)

Hinweis: Im Bestand wird die Klasse EH 100 seit dem 1.1.23 nicht mehr gefördert. Bei Neubauten werden nur noch "klimafreundliche Wohngebäude" (EH 40 + Ökobilanz) gefördert.

Effizienzhäuser sind Wohngebäude mit einem in Bezug auf das Referenzgebäude des GEG abweichenden Standard.

Folgende Effizienzhausklassen wurden/werden im Neubau gefördert:

Standard klimafreundliches
Wohngebäude
EH-Klasse EH 40
Qp in % von Qp,Ref 40 %
H'T in % von H'T,Ref 55 %
EE-Klasse -
»QNG-Anforderungen LCA optional Zertifikat
nach QNG-PLUS
GWP max. 24 kg/m²a
PLUS-Klasse -

Im Gebäudebestand werden folgende Effizienzhausklassen gefördert:

Standard EH 40 EH 55 EH 70 EH 85 EH 100 EH Denkmal
Qp in % von Qp,Ref 40 % 55 % 70 % 85 % 100 % 160 %
H'T in % von H'T,Ref 55 % 70 % 85 % 100 % 115 % -
»EE-Klasse EE EE EE EE EE EE
»NH-Klasse NH NH NH NH NH NH

Qp ist dabei der jährliche Primärenergiebedarf nach GEG des geplanten Gebäudes, Qp,Ref der Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Anlage 1 GEG. H'T ist der spezifische Transmissionswärmetransferkoeffizient nach § 16 GEG, H'T,Ref der spez. Transmissionswärmetransferkoeffizient des Referenzgebäudes nach Anlage 1 GEG. Zusätzlich können alternativ die EE-, NH- oder PLUS-Klasse gefördert werden.

Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude)

Hinweis: Im Bestand wird die Klasse EG 100 seit dem 1.1.23 nicht mehr gefördert. Bei Neubauten werden nur noch "klimafreundliche Nichtwohngebäude" (EG 40 + Ökobilanz) gefördert.

Effizienzgebäude sind Nichtwohngebäude mit einem in Bezug auf das Referenzgebäude des GEG abweichenden Standard.

Folgende Effizienzgebäudeklassen werden im Neubau gefördert:

Standard klimafreundliches
Nichtwohngebäude
EG-Klasse EG 40
Qp in % von Qp,Ref 40 %
»EE-Klasse -
»QNG-Anforderungen LCA optional Zertifikat
nach QNG-PLUS
GWP max. QNG-PLUS
Maximale mittlere U-Werte für Zonen mit θ ≥ 19 °C
Uopak in W/(m²K) 0,18
Utransprent/vorhang in W/(m²K) 1,0
Ulicht in W/(m²K) 1,6
Maximale mittlere U-Werte für Zonen mit 12 °C ≤ θ ≤ 19 °C
Uopakt in W/(m²K) 0,24
Uopakt in W/(m²K) 1,3
Uopakt in W/(m²K) 2,0

Im Gebäudebestand werden folgende Effizienzgebäudeklassen gefördert:

Standard EG 40 EG 55 EG 70 EG 100 EG Denkmal
Qp in % von Qp,Ref 40 % 55 % 70 % 100 % 160 %
»EE-Klasse EE EE EE EE EE
»NH-Klasse NH NH NH NH NH
Maximale mittlere U-Werte für Zonen mit θ ≥ 19 °C
Uopak in W/(m²K) 0,18 0,22 0,26 0,34 -
Utransprent/vorhang in W/(m²K) 1,0 1,2 1,4 1,8 -
Ulicht in W/(m²K) 1,6 2,0 2,4 3,0 -
Maximale mittlere U-Werte für Zonen mit 12 °C ≤ θ ≤ 19 °C
Uopakt in W/(m²K) 0,24 0,28 0,32 0,4 -
Uopakt in W/(m²K) 1,3 1,5 1,7 2,2 -
Uopakt in W/(m²K) 2,0 2,5 2,8 3,6 -

Qp ist dabei der jährliche Primärenergiebedarf nach GEG des geplanten Gebäudes, Qp,Ref der Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Anlage 1 GEG. Der mittlere U-Wert wird nach § 19 in Verbindung mit Anlage 3 GEG ermittelt. Zusätzlich können alternativ die EE- oder NH-Klasse gefördert werden.

Worst Performing Building (WPB)

Worst Performing Building - Klasse HEin "Worst Performing Building" ist einen Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandards seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25% des deutschen Gebäudebestandes gehört. Für WPB gibt es besondere Zuschüsse, wenn diese Gebäude zum EH/EG 40 bzw. EH/EG 55 oder zum EH 70 EE modernisiert werden.

Ein WPB ist entweder:

  • ein Gebäude mit einem Energieausweis der Klasse H (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis)
  • ein Gebäude mit dem Baujahr bis 1957 (Baufertigstellung) bei dem mind. 75% der Außenwandfläche energetisch unsaniert ist.

NT-ready

Mit Ausnahme des EH/EG-Denkmal müssen alle Effizienzhäuser/-gebäude ab dem 1.1.2023 Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein. Das bedeutet, dass die Vorlauftemperatur im Auslegungsfall (nach Heizlastberechnung DIN EN 12831) einen Wert von 55°C nicht überschreiten darf.

Hydraulischer Abgleich

Bei einem hydraulischen Abgleich des Heizungssystems wird das Rohrleitungssystem einer Warmwasser-Heizung so optimiert, dass eine möglichst geringe Pumpenleistung zu einer optimalen Durchströmung der Wärmeübergabesysteme (Heizkörper, Konvektoren oder Flächenheizsysteme) führt. Zum hydraulischen Abgleich gehören folgende Leistungen:

  • Ermittlung der Heizlast der zu beheizenden Räume
  • Ermittlung der Leistung der Wärmeübergabesysteme (Heizkörper, Konvektoren, Flächenheizsysteme) und Einstellung der Durchflussmengen am Thermostatventil / Stellantrieb
  • Ermittlung der Durchflussmengen für Steigestränge, ggf. Einbau von Regulierventilen und Einregulierung
  • Ermittlung des hydraulischen Aufwands der Gesamtanlage und Einbau und Einstellung einer effizienten Heizungspumpe
  • Einstellung der Heizkurve (Systemtemperaturen) am Wärmeerzeuger

Für die öffentliche Förderung werden vom VdZ Formulare und Leistungsbeschreibungen zum Hydraulischen Abgleich veröffentlicht. Zur Zeit sind zwei Verfahren anwendbar:

  • Verfahren A (vereinfachtes Näherungsverfahren) → nicht mehr zulässig
  • Verfahren B (Standardverfahren)

»Formulare und Leistungsbeschreibungen des VdZ

Gebäude- und Wärmenetze

Ein Gebäudenetz ist ein Netz zur Wärmeversorgung von mindestens 2 und bis zu 16 Gebäuden mit max. 100 Wohneinheiten (Nr. 3 k) der Richtlinie BEG EM vom 9.12.2022).

Wärmenetze sind Einrichtungen zur leitungsgebundenen Versorgung mit Wärme von mehr als 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten (Richtlinie BEW Nr. 7.3.2.1). Nach dem KWKG (§ 2 Nr. 32) gibt es für Wärmenetze folgende Anforderungen:

  • das Wärmenetz muss eine horizontale Ausdehnung über die Grundstücksgrenze des einspeisenden Wärmeerzeugers haben,
  • das Wärmenetz ist ein öffentliches Netz für eine unbestimmte Anzahl von Abnehmern,
  • es muss mind. ein Abnehmer angeschlossen werden, der nicht Eigentümer des Wärmeerzeugers ist.

Gefördert wird im Rahmen der BEG-Förderung:

  • Errichtung von Gebäudenetzen
  • Anschluss an ein Gebäudenetz (ggf. mit Bonus für Heizungstausch bei bestehenden Gebäudenetzen)
  • Anschluss an ein Wärmenetz, dass kein Gebäudenetz ist (ggf. mit Bonus für Heizungstausch)

Die Errichtung von Wärmenetzen wird über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gefördert.

EE-Klasse (Erneuerbare Energien)

Wird der Energiebedarf nach § 34 GEG mit mindestens 65% (bis 31.12.22 mind. 55%) durch erneuerbare Energien gedeckt, kann ein Gebäude in der EE-Klasse gefördert werden. Folgende Arten von erneuerbaren Energien können angerechnet werden:

  • Solarthermie
  • Eigene Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (PV bzw. Windkraft) zur Wärmeerzeugung (ausgenommen Stromdirektheizungen auf der Basis von Festkörperwärmespeichern)
  • Nutzung von Geothermie/Umweltwärme/Abwärme über eine Wärmepumpe
  • feste Biomasse
  • gasförmige Biomasse (gebäudenah erzeugt)
  • gasförmige Biomasse aus dem Erdgasnetz bei Verwendung in KWK-Anlagen
  • Wärmenetze mit einer Wärmeerzeugung mit einem Anteil von 55% erneuerbaren Energien entsprechend den vorherigen Punkten

Die Maßnahmen können kombiniert werden. Die vereinfachte Flächenformel (§ 35 GEG) kann nicht verwendet werden.

Ab 1.1.2023 ist für die Einhaltung der EE-Klasse der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend.

NH-Klasse (Nachhaltigkeitszertifikat nach QNG)

Für die Einstufung in die Klasse NH wird für Wohngebäude / Nichtwohngebäude gilt seit dem Juli 2021 das »Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Richtilinien für die Zertifizierung werden auf dem Informationsportal für das QNG veröffentlicht:

Für Wohngebäude/Nichtwohngebäude werden »Siegelvarianten angeboten. Die eigentliche Zertifizierung erfolgt über akkreditierten Systemanbieter, die im Rahmen einer Nachhaltigkeitszertifizierung die Erfüllung der QNG-Anforderungen bestätigen. Das QNG ist somit eigentlich kein eigenes Zertifizierungssystem, sondern eher ein Metasystem, das die Zertifizierung über die folgenden vorhandene Systeme erlaubt:

Neubau von Wohngebäuden mit bis zu 5 Wohneinheiten, Version 2021 (QNG-KN21 → QNG-WG23):

  • DGNB System Version 2013 (NKW13.2)
  • Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnungsbau (BNK_V1.0)
    »www.bau-irn.com

Neubau von Wohngebäude jeder Größe, Version 2021 (QNG-WN21 → QNG-WG23):

  • DGNB System Version 2018 (NWO18)
  • Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau (NaWoh V3.1)
    »www.nawoh.de

Neubau von Büro- und Verwaltungsgebäuden (QNG-NWG-BN22 → QNG-NW23):

  • Neubau Bürogebäude: DGNB System Version 2018 (NBV 18)
  • Neubau Bürogebäude: BNB (BNB-BN - Neubau V2015)

Sanierung von Büro- und Verwaltungsgebäuden (QNG-NWG-BK22 → QNG-NW23):

  • DGNB System Version 2021 (SBV 21)
  • Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB-BK - V2017)

Neubau von Bildungsbauten/Unterrichtsgebäuden (QNG-NWG-UN22 → QNG-NW23):

  • Neubau Bildungsbauten: DGNB System Version 2018 (NBI 18)
  • Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB-UN - Neubau V2017)

Sanierung von Bildungsbauten/Unterrichtsgebäuden (QNG-NWG-UK22 → QNG-NW23):

  • DGNB System Version 2021 (SBI 21)
  • Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (QNG-NWG-UK22)

Alternativ gibt es im Rahmen der Neubauförderung "Klimafreundlicher Neubau" nur eine »Ökobilanzierung (bzw. Lebenszyklusanalyse LCA) nach den Randbedingungen des QNG durchzuführen.

PLUS-Klasse (EH 40 PLUS)

Für Wohngebäude gibt es die zusätzliche Klasse Effizienzhaus 40 Plus. In dieser Klasse müssen zusätzliche zur Klasse EH 40 folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Installation einer stromerzeugenden Anlage auf der Basis erneuerbarer Energien (PV, Wind, KWK aus 100% erneuerbaren Energieträgern)
  • Installation eines stationären Batteriespeichersystems (Stromspeicher)
  • Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Visualisierung des Strom- und Wärmeverbrauchs für jede Wohneinheit

Effizienzgebäude Bund (EGB)

Das Bundeskabinett hat am 25.8.2021 für Bundesgebäude eigene Standards (Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu-/Erweiterungsbauten und Gebäudesanierungen des Bundes - EEFB) festgelegt, die sich zwar an den oben genannten Standards für Effizienzgebäude orientieren, deren maximaler Primärenergiebedarf jedoch auf den Anforderungswert des GEG 2020 (Stand: 8.8.2020) und nicht auf das Referenzgebäude bezogen wird:

  • EffizienzgebäudeBund 40 (EGB 40): Qp,max = Qp,Ref * 0,75 * 0,4 = Qp,Ref * 0,30
  • EffizienzgebäudeBund 55 (EGB 55): Qp,max = Qp,Ref * 0,75 * 0,55 = Qp,Ref * 0,4125

Die Verschärfung des GEG 2023 wirkt sich auf die Anforderungen für Qp,max nicht aus. Die restlichen Anforderungen entsprechen denen der »Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude).

»Download: Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu-/ Erweiterungsbauten und Gebäudesanierungen des Bundes "Vorbildfunktion Bundesgebäude für Energieeffizienz"

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