Im Rahmen der ab 2021 eingeführten Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) werden die aus der KfW-Förderung bekannten Effizienzhausstandards weitergeführt und ergänzt. Auf dieser Seite sind die wichtigsten Anforderungen zusammengestellt:
- »Effizienzhaushaus EH (Wohngebäude)
- »Effizienzgebäude EG (Nichtwohngebäude)
- »Worst Performing Building (WPB)
- »NT-ready
- »Hydraulischer Abgleich
- »Gebäude- und Wärmenetze
- »EE-Klasse (Erneuerbare Energien)
- »NH-Klasse (Nachhaltigkeitszertifikat)
- »PLUS-Klasse (EH 40 PLUS)
- »Effizienzgebäude Bund EGB)
Für Kommunale Antragsteller (kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunale Gebietskörperschaften) gelten ab Juli/August 2022 abweichende (günstigere) Konditionen in der BEG-Förderung
Effizienzhaus (Wohngebäude)
Hinweis: Im Bestand wird die Klasse EH 100 seit dem 1.1.23 nicht mehr gefördert. Bei Neubauten werden nur noch "klimafreundliche Wohngebäude" (EH 40 + Ökobilanz) gefördert.
Effizienzhäuser sind Wohngebäude mit einem in Bezug auf das Referenzgebäude des GEG abweichenden Standard.
Folgende Effizienzhausklassen wurden/werden im Neubau gefördert:
Standard | klimafreundliches Wohngebäude |
---|---|
EH-Klasse | EH 40 |
Qp in % von Qp,Ref | 40 % |
H'T in % von H'T,Ref | 55 % |
EE-Klasse | - |
»QNG-Anforderungen | LCA optional Zertifikat nach QNG-PLUS |
GWP | max. 24 kg/m²a |
PLUS-Klasse | - |
Im Gebäudebestand werden folgende Effizienzhausklassen gefördert:
Standard | EH 40 | EH 55 | EH 70 | EH 85 | EH 100 | EH Denkmal |
---|---|---|---|---|---|---|
Qp in % von Qp,Ref | 40 % | 55 % | 70 % | 85 % | 100 % | 160 % |
H'T in % von H'T,Ref | 55 % | 70 % | 85 % | 100 % | 115 % | - |
»EE-Klasse | EE | EE | EE | EE | EE | EE |
»NH-Klasse | NH | NH | NH | NH | NH | NH |
Qp ist dabei der jährliche Primärenergiebedarf nach GEG des geplanten Gebäudes, Qp,Ref der Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Anlage 1 GEG. H'T ist der spezifische Transmissionswärmetransferkoeffizient nach § 16 GEG, H'T,Ref der spez. Transmissionswärmetransferkoeffizient des Referenzgebäudes nach Anlage 1 GEG. Zusätzlich können alternativ die EE-, NH- oder PLUS-Klasse gefördert werden.
Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude)
Hinweis: Im Bestand wird die Klasse EG 100 seit dem 1.1.23 nicht mehr gefördert. Bei Neubauten werden nur noch "klimafreundliche Nichtwohngebäude" (EG 40 + Ökobilanz) gefördert.
Effizienzgebäude sind Nichtwohngebäude mit einem in Bezug auf das Referenzgebäude des GEG abweichenden Standard.
Folgende Effizienzgebäudeklassen werden im Neubau gefördert:
Standard | klimafreundliches Nichtwohngebäude |
---|---|
EG-Klasse | EG 40 |
Qp in % von Qp,Ref | 40 % |
»EE-Klasse | - |
»QNG-Anforderungen | LCA optional Zertifikat nach QNG-PLUS |
GWP | max. QNG-PLUS |
Maximale mittlere U-Werte für Zonen mit θ ≥ 19 °C | |
Uopak in W/(m²K) | 0,18 |
Utransprent/vorhang in W/(m²K) | 1,0 |
Ulicht in W/(m²K) | 1,6 |
Maximale mittlere U-Werte für Zonen mit 12 °C ≤ θ ≤ 19 °C | |
Uopakt in W/(m²K) | 0,24 |
Uopakt in W/(m²K) | 1,3 |
Uopakt in W/(m²K) | 2,0 |
Im Gebäudebestand werden folgende Effizienzgebäudeklassen gefördert:
Standard | EG 40 | EG 55 | EG 70 | EG 100 | EG Denkmal |
---|---|---|---|---|---|
Qp in % von Qp,Ref | 40 % | 55 % | 70 % | 100 % | 160 % |
»EE-Klasse | EE | EE | EE | EE | EE |
»NH-Klasse | NH | NH | NH | NH | NH |
Maximale mittlere U-Werte für Zonen mit θ ≥ 19 °C | |||||
Uopak in W/(m²K) | 0,18 | 0,22 | 0,26 | 0,34 | - |
Utransprent/vorhang in W/(m²K) | 1,0 | 1,2 | 1,4 | 1,8 | - |
Ulicht in W/(m²K) | 1,6 | 2,0 | 2,4 | 3,0 | - |
Maximale mittlere U-Werte für Zonen mit 12 °C ≤ θ ≤ 19 °C | |||||
Uopakt in W/(m²K) | 0,24 | 0,28 | 0,32 | 0,4 | - |
Uopakt in W/(m²K) | 1,3 | 1,5 | 1,7 | 2,2 | - |
Uopakt in W/(m²K) | 2,0 | 2,5 | 2,8 | 3,6 | - |
Qp ist dabei der jährliche Primärenergiebedarf nach GEG des geplanten Gebäudes, Qp,Ref der Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Anlage 1 GEG. Der mittlere U-Wert wird nach § 19 in Verbindung mit Anlage 3 GEG ermittelt. Zusätzlich können alternativ die EE- oder NH-Klasse gefördert werden.
Worst Performing Building (WPB)
Ein "Worst Performing Building" ist einen Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandards seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25% des deutschen Gebäudebestandes gehört. Für WPB gibt es besondere Zuschüsse, wenn diese Gebäude zum EH/EG 40 bzw. EH/EG 55 oder zum EH 70 EE modernisiert werden.
Ein WPB ist entweder:
- ein Gebäude mit einem Energieausweis der Klasse H (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis)
- ein Gebäude mit dem Baujahr bis 1957 (Baufertigstellung) bei dem mind. 75% der Außenwandfläche energetisch unsaniert ist.
NT-ready
Mit Ausnahme des EH/EG-Denkmal müssen alle Effizienzhäuser/-gebäude ab dem 1.1.2023 Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein. Das bedeutet, dass die Vorlauftemperatur im Auslegungsfall (nach Heizlastberechnung DIN EN 12831) einen Wert von 55°C nicht überschreiten darf.
Hydraulischer Abgleich
Bei einem hydraulischen Abgleich des Heizungssystems wird das Rohrleitungssystem einer Warmwasser-Heizung so optimiert, dass eine möglichst geringe Pumpenleistung zu einer optimalen Durchströmung der Wärmeübergabesysteme (Heizkörper, Konvektoren oder Flächenheizsysteme) führt. Zum hydraulischen Abgleich gehören folgende Leistungen:
- Ermittlung der Heizlast der zu beheizenden Räume
- Ermittlung der Leistung der Wärmeübergabesysteme (Heizkörper, Konvektoren, Flächenheizsysteme) und Einstellung der Durchflussmengen am Thermostatventil / Stellantrieb
- Ermittlung der Durchflussmengen für Steigestränge, ggf. Einbau von Regulierventilen und Einregulierung
- Ermittlung des hydraulischen Aufwands der Gesamtanlage und Einbau und Einstellung einer effizienten Heizungspumpe
- Einstellung der Heizkurve (Systemtemperaturen) am Wärmeerzeuger
Für die öffentliche Förderung werden vom VdZ Formulare und Leistungsbeschreibungen zum Hydraulischen Abgleich veröffentlicht. Zur Zeit sind zwei Verfahren anwendbar:
Verfahren A (vereinfachtes Näherungsverfahren)→ nicht mehr zulässig- Verfahren B (Standardverfahren)
»Formulare und Leistungsbeschreibungen des VdZ
Gebäude- und Wärmenetze
Ein Gebäudenetz ist ein Netz zur Wärmeversorgung von mindestens 2 und bis zu 16 Gebäuden mit max. 100 Wohneinheiten (Nr. 3 k) der Richtlinie BEG EM vom 9.12.2022).
Wärmenetze sind Einrichtungen zur leitungsgebundenen Versorgung mit Wärme von mehr als 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten (Richtlinie BEW Nr. 7.3.2.1). Nach dem KWKG (§ 2 Nr. 32) gibt es für Wärmenetze folgende Anforderungen:
- das Wärmenetz muss eine horizontale Ausdehnung über die Grundstücksgrenze des einspeisenden Wärmeerzeugers haben,
- das Wärmenetz ist ein öffentliches Netz für eine unbestimmte Anzahl von Abnehmern,
- es muss mind. ein Abnehmer angeschlossen werden, der nicht Eigentümer des Wärmeerzeugers ist.
Gefördert wird im Rahmen der BEG-Förderung:
- Errichtung von Gebäudenetzen
- Anschluss an ein Gebäudenetz (ggf. mit Bonus für Heizungstausch bei bestehenden Gebäudenetzen)
- Anschluss an ein Wärmenetz, dass kein Gebäudenetz ist (ggf. mit Bonus für Heizungstausch)
Die Errichtung von Wärmenetzen wird über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gefördert.
EE-Klasse (Erneuerbare Energien)
Wird der Energiebedarf nach § 34 GEG mit mindestens 65% (bis 31.12.22 mind. 55%) durch erneuerbare Energien gedeckt, kann ein Gebäude in der EE-Klasse gefördert werden. Folgende Arten von erneuerbaren Energien können angerechnet werden:
- Solarthermie
- Eigene Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (PV bzw. Windkraft) zur Wärmeerzeugung (ausgenommen Stromdirektheizungen auf der Basis von Festkörperwärmespeichern)
- Nutzung von Geothermie/Umweltwärme/Abwärme über eine Wärmepumpe
- feste Biomasse
- gasförmige Biomasse (gebäudenah erzeugt)
- gasförmige Biomasse aus dem Erdgasnetz bei Verwendung in KWK-Anlagen
- Wärmenetze mit einer Wärmeerzeugung mit einem Anteil von 55% erneuerbaren Energien entsprechend den vorherigen Punkten
Die Maßnahmen können kombiniert werden. Die vereinfachte Flächenformel (§ 35 GEG) kann nicht verwendet werden.
Ab 1.1.2023 ist für die Einhaltung der EE-Klasse der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend.
NH-Klasse (Nachhaltigkeitszertifikat nach QNG)
Für die Einstufung in die Klasse NH wird für Wohngebäude / Nichtwohngebäude gilt seit dem Juli 2021 das »Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Richtilinien für die Zertifizierung werden auf dem Informationsportal für das QNG veröffentlicht:
Für Wohngebäude/Nichtwohngebäude werden »Siegelvarianten angeboten. Die eigentliche Zertifizierung erfolgt über akkreditierten Systemanbieter, die im Rahmen einer Nachhaltigkeitszertifizierung die Erfüllung der QNG-Anforderungen bestätigen. Das QNG ist somit eigentlich kein eigenes Zertifizierungssystem, sondern eher ein Metasystem, das die Zertifizierung über die folgenden vorhandene Systeme erlaubt:
Neubau von Wohngebäuden mit bis zu 5 Wohneinheiten, Version 2021 (QNG-KN21 → QNG-WG23):
- DGNB System Version 2013 (NKW13.2)
- Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnungsbau (BNK_V1.0)
»www.bau-irn.com
Neubau von Wohngebäude jeder Größe, Version 2021 (QNG-WN21 → QNG-WG23):
- DGNB System Version 2018 (NWO18)
- Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau (NaWoh V3.1)
»www.nawoh.de
Neubau von Büro- und Verwaltungsgebäuden (QNG-NWG-BN22 → QNG-NW23):
- Neubau Bürogebäude: DGNB System Version 2018 (NBV 18)
- Neubau Bürogebäude: BNB (BNB-BN - Neubau V2015)
Sanierung von Büro- und Verwaltungsgebäuden (QNG-NWG-BK22 → QNG-NW23):
- DGNB System Version 2021 (SBV 21)
- Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB-BK - V2017)
Neubau von Bildungsbauten/Unterrichtsgebäuden (QNG-NWG-UN22 → QNG-NW23):
- Neubau Bildungsbauten: DGNB System Version 2018 (NBI 18)
- Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB-UN - Neubau V2017)
Sanierung von Bildungsbauten/Unterrichtsgebäuden (QNG-NWG-UK22 → QNG-NW23):
- DGNB System Version 2021 (SBI 21)
- Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (QNG-NWG-UK22)
Alternativ gibt es im Rahmen der Neubauförderung "Klimafreundlicher Neubau" nur eine »Ökobilanzierung (bzw. Lebenszyklusanalyse LCA) nach den Randbedingungen des QNG durchzuführen.
PLUS-Klasse (EH 40 PLUS)
Für Wohngebäude gibt es die zusätzliche Klasse Effizienzhaus 40 Plus. In dieser Klasse müssen zusätzliche zur Klasse EH 40 folgende Anforderungen erfüllt werden:
- Installation einer stromerzeugenden Anlage auf der Basis erneuerbarer Energien (PV, Wind, KWK aus 100% erneuerbaren Energieträgern)
- Installation eines stationären Batteriespeichersystems (Stromspeicher)
- Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Visualisierung des Strom- und Wärmeverbrauchs für jede Wohneinheit
Effizienzgebäude Bund (EGB)
Das Bundeskabinett hat am 25.8.2021 für Bundesgebäude eigene Standards (Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu-/Erweiterungsbauten und Gebäudesanierungen des Bundes - EEFB) festgelegt, die sich zwar an den oben genannten Standards für Effizienzgebäude orientieren, deren maximaler Primärenergiebedarf jedoch auf den Anforderungswert des GEG 2020 (Stand: 8.8.2020) und nicht auf das Referenzgebäude bezogen wird:
- EffizienzgebäudeBund 40 (EGB 40): Qp,max = Qp,Ref * 0,75 * 0,4 = Qp,Ref * 0,30
- EffizienzgebäudeBund 55 (EGB 55): Qp,max = Qp,Ref * 0,75 * 0,55 = Qp,Ref * 0,4125
Die Verschärfung des GEG 2023 wirkt sich auf die Anforderungen für Qp,max nicht aus. Die restlichen Anforderungen entsprechen denen der »Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude).