Im Rahmen der ab 2021 eingeführten Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) werden die aus der KfW-Förderung bekannten Effizienzhausstandards weitergeführt und ergänzt. Auf dieser Seite sind die wichtigsten Anforderungen zusammengestellt.
Effizienzhaus (Wohngebäude)
Hinweis: Im Rahmen des geplanten »Klimaschutz Sofortprogramms 2022 der Bundesregierung ist vorgesehen, die Effizienzhausklassen EH 85 und EH 100 zu streichen! Für Neubauten wird seit dem 22.4.22 nur noch der Standard EH 40 NH gefördert.
Effizienzhäuser sind Wohngebäude mit einem in Bezug auf das Referenzgebäude des GEG abweichenden Standard.
Folgende Effizienzhausklassen wurden/werden im Neubau gefördert:
Standard | EH 40 NH |
---|---|
Qp in % von Qp,Ref | 40 % |
H'T in % von H'T,Ref | 55 % |
EE-Klasse | - |
NH-Klasse | NH |
PLUS-Klasse | - |
Im Gebäudebestand werden folgende Effizienzhausklassen gefördert:
Standard | EH 40 | EH 55 | EH 70 | EH 85 | EH 100 | EH Denkmal |
---|---|---|---|---|---|---|
Qp in % von Qp,Ref | 40 % | 55 % | 70 % | 85 % | 100 % | 160 % |
H'T in % von H'T,Ref | 55 % | 70 % | 85 % | 100 % | 115 % | - |
EE-Klasse | EE | EE | EE | EE | EE | EE |
Qp ist dabei der jährliche Primärenergiebedarf nach GEG des geplanten Gebäudes, Qp,Ref der Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Anlage 1 GEG. H'T ist der spezifische Transmissionswärmetransferkoeffizient nach § 16 GEG, H'T,Ref der spez. Transmissionswärmetransferkoeffizient des Referenzgebäudes nach Anlage 1 GEG. Zusätzlich können alternativ die EE-, NH- oder PLUS-Klasse gefördert werden.
Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude)
Hinweis: Im Rahmen des geplanten »Klimaschutz Sofortprogramms 2022 der Bundesregierung ist vorgesehen, die Effizienzgebäudeklasse EG 100 zu streichen! Für Neubauten wird seit dem 22.4.22 nur noch der Standard EG 40 NH gefördert.
Effizienzgebäude sind Nichtwohngebäude mit einem in Bezug auf das Referenzgebäude des GEG abweichenden Standard.
Folgende Effizienzgebäudeklassen werden im Neubau gefördert:
Standard | EG 40 NH |
---|---|
Qp in % von Qp,Ref | 40 % |
EE-Klasse | - |
NH-Klasse | NH |
Maximale mittlere U-Werte für Zonen mit θ ≥ 19 °C | |
Uopak in W/(m²K) | 0,18 |
Utransprent/vorhang in W/(m²K) | 1,0 |
Ulicht in W/(m²K) | 1,6 |
Maximale mittlere U-Werte für Zonen mit 12 °C ≤ θ ≤ 19 °C | |
Uopakt in W/(m²K) | 0,24 |
Uopakt in W/(m²K) | 1,3 |
Uopakt in W/(m²K) | 2,0 |
Im Gebäudebestand werden folgende Effizienzgebäudeklassen gefördert:
Standard | EG 40 | EG 55 | EG 70 | EG 100 | EG Denkmal |
---|---|---|---|---|---|
Qp in % von Qp,Ref | 40 % | 55 % | 70 % | 100 % | 160 % |
EE-Klasse | EE | EE | EE | EE | EE |
NH-Klasse | NH | NH | NH | NH | NH |
Maximale mittlere U-Werte für Zonen mit θ ≥ 19 °C | |||||
Uopak in W/(m²K) | 0,18 | 0,22 | 0,26 | 0,34 | - |
Utransprent/vorhang in W/(m²K) | 1,0 | 1,2 | 1,4 | 1,8 | - |
Ulicht in W/(m²K) | 1,6 | 2,0 | 2,4 | 3,0 | - |
Maximale mittlere U-Werte für Zonen mit 12 °C ≤ θ ≤ 19 °C | |||||
Uopakt in W/(m²K) | 0,24 | 0,28 | 0,32 | 0,4 | - |
Uopakt in W/(m²K) | 1,3 | 1,5 | 1,7 | 2,2 | - |
Uopakt in W/(m²K) | 2,0 | 2,5 | 2,8 | 3,6 | - |
Qp ist dabei der jährliche Primärenergiebedarf nach GEG des geplanten Gebäudes, Qp,Ref der Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Anlage 1 GEG. Der mittlere U-Wert wird nach § 19 in Verbindung mit Anlage 3 GEG ermittelt. Zusätzlich können alternativ die EE- oder NH-Klasse gefördert werden.
EE-Klasse (Erneuerbare Energien)
Wird der Energiebedarf nach § 34 GEG mit mindestens 55% durch erneuerbare Energien gedeckt, kann ein Gebäude in der EE-Klasse gefördert werden. Folgende Arten von erneuerbaren Energien können angerechnet werden:
- Solarthermie
- Eigene Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (PV bzw. Windkraft) zur Wärmeerzeugung (ausgenommen Stromdirektheizungen auf der Basis von Festkörperwärmespeichern)
- Nutzung von Geothermie/Umweltwärme/Abwärme über eine Wärmepumpe
- feste Biomasse
- gasförmige Biomasse (gebäudenah erzeugt)
- gasförmige Biomasse aus dem Erdgasnetz bei Verwendung in KWK-Anlagen
- Wärmenetze mit einer Wärmeerzeugung mit einem Anteil von 55% erneuerbaren Energien entsprechend den vorherigen Punkten
Die Maßnahmen können kombiniert werden. Die vereinfachte Flächenformel (§ 35 GEG) kann nicht verwendet werden.
NH-Klasse (Nachhaltigkeitszertifikat)
Für die Einstufung in die Klasse NH wird für Wohngebäude / Nichtwohngebäude gilt ab dem 1.7.2021 das »Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Richtilinien für die Zertifizierung werden auf dem Portal des BMI veröffentlich:
Für Wohngebäude werden bereits »Siegelvarianten angeboten, die über zertifizierte Systeme bestätigt werden.
Neubau von Wohngebäuden mit bis zu 5 Wohneinheiten, Version 2021 (QNG-KN21):
- DGNB System Version 2013 (NKW13.2)
- Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnungsbau (BNK_V1.0)
Neubau von Wohngebäude jeder Größe, Version 2021 (QNG-WN21):
- DGNB System Version 2018 (NWO18)
- Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau (NaWoh V3.1)
Für Nichtwohngebäude werden zur Zeit die Bewertungskriterien erarbeitet. Siegelvarianten stehen voraussichtlich ab 2022 zur Verfügung.
PLUS-Klasse (EH 40 PLUS)
Für Wohngebäude gibt es die zusätzliche Klasse Effizienzhaus 40 Plus. In dieser Klasse müssen zusätzliche zur Klasse EH 40 folgende Anforderungen erfüllt werden:
- Installation einer stromerzeugenden Anlage auf der Basis erneuerbarer Energien (PV, Wind, KWK aus 100% erneuerbaren Energieträgern)
- Installation eines stationären Batteriespeichersystems (Stromspeicher)
- Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Visualisierung des Strom- und Wärmeverbrauchs für jede Wohneinheit
Effizienzgebäude Bund (EGB)
Das Bundeskabinett hat am 25.8.2021 für Bundesgebäude eigene Standards (Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu-/Erweiterungsbauten und Gebäudesanierungen des Bundes - EEFB) festgelegt, die sich zwar an den oben genannten Standards für Effizienzgebäude orientieren, deren maximaler Primärenergiebedarf jedoch auf den Anforderungswert des GEG und nicht auf das Referenzgebäude bezogen wird:
- EffizienzgebäudeBund 40 (EGB 40): Qp,max = Qp,Ref * 0,75 * 0,4 = Qp,Ref * 0,30
- EffizienzgebäudeBund 55 (EGB 55): Qp,max = Qp,Ref * 0,75 * 0,55 = Qp,Ref * 0,4125
Die restlichen Anforderungen entsprechen denen der »Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude).