Seit dem Berliner Mietspiegel 2009 ist der Energieverbrauchskennwert des Energieausweises Grundlage für die Spanneneinteilung.
Wahlweise kann entweder die Wärmedämmung/Heizung bewertet werden oder der Energieverbrauch. Als Wohnwertmindernde Merkmale gelten Energieverbräuche von mehr als 170, 210 bzw. 250 kWh/(m²a). Wohnwerterhöhendes Merkmal ist ein Energieverbrauch unter 120, 100 bzw. 80 kWh/(m²a). Da die Kennwerte bei Bedarfsausweisen in der Regel höher liegen, werden die Grenzen bei diesen Ausweisen um 20% erhöht. Ist die Warmwasserversorgung im Kennwert nicht enthalten, sind 18% für die Warmwasserversorgung auf den Energiekennwert aufzuschlagen.
Bei der Einordnung über den Gebäudestandard gilt als Wohnwertminderndes Merkmal eine unzureichende Wärmedämmung oder eine Heizanlage vor 1984. Als Wohnwerterhöhendes Merkmal gilt eine Wärmedämmung zusätzlich zur vorhandenen Bausubstanz oder eine moderne Heizanlage nach dem 1.7.1994.