Die EnEV 2007 galt vom 1.10.2007 bis zum 30.09.2009. Sie wurde im Oktober 2009 von der »EnEV 2009 abgelöst.

Die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahre 2002 wurde am 24.7.2007 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2007, Teil 1, Nr. 34) verkündet und galt seit dem 1.10.2007. Mit der EnEV 2007 wird die »EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt.

Die wesentlichen Neuerungen sind:

  • Einführung von Energieausweisen
  • Aushang von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr
  • Neues Berechnungsverfahren für Nicht-Wohngebäude (Einbeziehung von Klimaanlagen und Beleuchtung in die Berechnung)
  • Die Regelungen für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen entfallen
  • Vereinfachungen im Berechnungsverfahren für Bestandsgebäude
  • Anforderungen an und Inspektionen von Klimaanlagen
  • Einsatz alternativer Systeme in der Anlagentechnik bei Gebäuden über 1.000 m²

Energieausweis MusterFür den Neubau von Wohngebäuden wird es keine wesentlichen Änderungen geben. Die Einführung von Energieausweisen betrifft aber schrittweise auch den Altbaubestand.

Eine Verpflichtung für die Ausstellung eines Energieausweises entsteht immer dann, wenn ein Gebäude verkauft oder vermietet werden soll. Gleiches gilt bei Erneuerungen von Außenbauteilen oder Erweiterungen der beheizten Grundfläche um mehr als 10 m².

Die wesentliche Neuerung der EnEV ist das Berechnungsverfahren für Nichtwohngebäude. Diese Gebäude werden auf der Grundlage der neuen DIN V 18599 bilanziert. Die Regelungen für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen entfallen deshalb. Bei der Bilanzierung von Nichtwohngebäuden wird auch der Energiebedarf für Beleuchtung und für Klimatisierung mit berücksichtigt.

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