Beim Neubau von Nichtwohngebäuden ist der sommerliche Wärmeschutz nach Anlage 2 Nr. 4 EnEV 2007 [bzw. ab 1.10.2009 nach EnEV 2009] einzuhalten. Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes erfolgt nach Abschnitt 8 der DIN 4108-2. Alternativ können auch Simulationsrechnungen mit den klimatischen Verhältnissen am Standort des Gebäudes verwendet werden.

Das vereinfachte Verfahren nach Abschnitt 8 der DIN 4108-2 soll sicherstellen, dass die folgenden Grenzwerte an nicht mehr als 10% der Aufenthaltszeit nicht überschritten werden:

Sommer-Klimaregion Merkmal der Region Grenzwert der Innentemperatur Höchstwert der mittleren monatlichen Außentemperatur
A sommerkühl 25 °C Θ ≤ 16,5 °C
B gemäßigt 26 °C 16,5 °C < Θ < 18 °C
C sommerheiß 27 °C Θ ≥ 18 °C

 

Unabhängig davon regeln die Arbeitsstättenregeln (ASR) die Auslegung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Bis 2010 gelten (solange noch keine ASR veröffentlicht wurden) die Arbeitsstättenrichtlinien fort.

Die Anforderungen an die Raumtemperatur und Sonnenschutz in Arbeitsstätten nach Anlage zu § 3 ArbStättV sind in der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 6 (Ausgabe 05.2001) geregelt:

3.3: Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll +26°C nicht überschreiten. Bei darüberliegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein.

3.4: An Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden sind wirksame Schutzvorrichtungen gegen direkte Sonneneinstrahlung vorzusehen (siehe auch § 9 Abs. 2 ArbStättV).

In der Regel ist also eine Maximaltemperatur+26 °C nachzuweisen. Weitere Anforderungen und Standards für die Bewertung der Qualität von Innenräumen werden in prEN15251 und VDI 6018 definiert.

Wird der sommerliche Wärmeschutz nach Abschnitt 8 der DIN 4108-2 eingehalten, hat man schon einmal gute Voraussetzungen geschaffen. Ein belastbarer Nachweis ist jedoch im Zweifelsfall nur mit Simulationsrechnungen zu erbringen.

Als Grundlage für Simulationsrechnungen eignen sich die Berechnungsmethoden nach DIN EN ISO 13791 und DIN EN ISO 13792 für Gebäude ohne Klimaanlagen und DIN EN 15243 sowie VDI 2078 für Gebäude mit Klimaanlagen.

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