Aktueller Hinweis: Das begrenztes Fördersegment für ein EH 55 im »Förderprogramm KFN wurde bis zum 31.12.2026 verlängert. Damit werden Wohngebäude mit dem Standard EH 55 übergangsweise wieder gefördert. Über ein neues Förderprogramm Gewerbe zu Wohnen (GzW) wird der Umbau von Gewerbeimmobilien ab Juli 2026 gefördert. Seit dem 21.07.2026 wurden für die BEG-Förderung neue Regeln eingeführt!
Durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden ab 2021 die bisherigen Förderprogramme vereinfacht und zusammengefasst. Dafür wurden Richtlinien und technische Mindestanforderungen (aktueller Stand 30.12.2023) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Förderung kann teilweise als Zuschuss oder als Kredit mit Zuschuss in Anspruch genommen werden. Die Abwicklung erfolgt über die:
- KfW: »www.kfw.de/beg
- BAFA: »www.bafa.de/beg
Förderanträge sind stets vor Abschluss eine Leistungsvertrages (bei Einzelmaßnahmen ist ein Vertrag mit einer aufschiebenen/-lösenden Klausel bei Antragstellung notwendig) für die geförderten Maßnahmen zu stellen. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung ausgeführt werden. Eigenleistungen werden in der BEG nicht mehr gefördert, es kann jedoch eigenes Material durch einen Fachunternehmer verbaut werden.
Einzelmaßnahmen Wohngebäude/Nichtwohngebäude (BEG EM)
Hinweis: Seit dem 21.7.2026 gelten neuer Förderrichtlinien
In diesem Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik von Bestandsgebäuden (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) durch Zuschüsse gefördert.
Nr. 5.1 - Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:
- Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
- Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Sonnenschutzvorrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Nr. 5.2 - Anlagentechnik (außer Heizung):
- Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme- / Kälterückgewinnung
- Einbau digitaler System zur energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. Verbesserung der Netzdienlichkeit (nur Wohngebäude)
- Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Automatisierungsgrades mind. der Klasse B nach DIN V 18599-11 (nur Nichtwohngebäude)
- Kältetechnik zur Raumkühlung (nur Nichtwohngebäude)
Nr. 5.3 - Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen (nur Investitionsmehrkosten)
- Innovative Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien
- Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Anschluss an ein Gebäudenetz
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Strahlungsheizungen in Nichtwohngebäuden (nur Strom oder wasserstofffähige Gasheizungen)
Nr. 5.4 - Heizungsoptimierung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz (Hydraulischer Abgleich für Wohnhäuser mit max. 5 WE und NWG bis 1.000 m²)
- Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen (Zuschuss abweichend 50 %)
Für alle geförderten Maßnahmen sind technische Mindestanforderungen zu erfüllen, die in der Regel über die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes hinaus gehen.
Die maximalen förderfähigen Investitions-Kosten betragen für Maßnahmen nach Nr. 5.1/5.2/5.4 insgesamt 30.000 € pro Wohneinheit (mit iSFP 60.000 €/WE) für die 1. WE, 15.000 €/WE (mit iSFP 30.000 €/WE) für die 2.-6. WE und 8.000 €/WE (mit iSFP 15.000 €/WE) für alle weiteren WEs. Für Nichtwohngebäude betragen die maximalen förderfähigen Investitionskosten 500 €/m² beheizte NGF. Es wird ein Zuschuss in Höhe von 15 % der förderfähigen Kosten gewährt.
Für Maßnahmen nach Nr. 5.3 betragen die förderfähigen Investitionskosten 28.000 € für die 1. WE, jeweils 15.000 € für die 2.-6. WE und jeweils 8.000 € für jede weitere WE. Bei Nichtwohngebäuden betragen die förderfähigen Investitionskosten 28.000 € für die ersten 150 m², 197 €/m² für Flächen über 150 m² bis 400 m², 118 €/m² für Flächen über 400 bis 1.000 m² und 79 €/m² für alle Flächen über 1.000 m². Es wird ein Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten gewährt. Für Wärmepumpen verringert sich der Zuschuss ab dem 1.1.2027 um 15%, wenn diese nicht ihren Ursprung in der EU hat (Wertschöpfungsbonus)
Für folgende Maßnahmen werden zusätzliche Boni (Zuschüsse) gewährt:
- Für die Umsetzung von Maßnahmen nach Nr. 5.1./5.2/5.4 aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) wird ein Bonus von 5 % gewährt auf alle Investitionskosten gewährt, die die Höchstgrenze ohne iSFP überschreiten.
- Für die Umsetzung von Maßnahmen nach Nr. 5.1 bei einem Worst Performing Building (WPB) wird ein WPB-Bonus von 5 % gewährt. Voraussetzung ist, dass ein iSFP vorhanden ist.
- Für selbstnutzende Eigentümer wird für Maßnahmen nach Nr. 5.3 ein Klimageschwindigkeits-Bonus in Höhe von 4-16 % unter Beachtung weiterer Voraussetzungen gewährt.
- Für selbstnutzende Eigentümer mit einem Jahreshaushaltseinkommen bis 30.000 € wird für Maßnahmen nach Nr. 5.3 ein Einkommens-Bonus in Höhe von 40 % gewährt, für Haushaltseinkommen zwischen 30-40 T€ beträgt der Bonus 30 %, für Einkommen bis 50 T€ 10 %.
- Für Wärmepumpen wird der Zuschuss ab dem 1.1.2027 um 15% abgesenkt. Wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der EU hat, wird aber ein Wertschöpfungsbonus von 15 % gewährt.
Außerdem wird die Fachplanung und Baubegleitung mit einem Zuschuss von 50% (max. förderfähige Kosten: 5.000 € bei 1-2 Familienhäusern bzw. 2.000 €/WE bei MFH und 5 €/m² bei NWG, jedoch max. jeweils 20.000 €) gefördert.
Für alle Maßnahmen ist eine Baubegleitung durch eingetrage Energie-Effizienz-Experten (bei der Heizungserneuerung- und optimierung ist die Bestätigung des Fachunternehmers ausreichend) notwendig.
Bei allen geförderten Maßnahmen der Heizungstechnik ist ein »hydraulischer Abgleich nach Verfahren B notwendig. Alle Wärmeerzeuger müssen eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige besitzen. Die neue Anlagentechnik muss das 65%-EE-Kriterium erfüllen.
Eine Kreditförderung von bis zu den maximal förderfähigen Investitionskosten kann im Rahmen der Förderung zusätzlich gewährt werden. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90 T€ wird ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt.
Förderungen von EM können nicht mit Förderungen zum EH oder der steuerlichen Förderung kombiniert werden. Eine Förderung ist jeweils erst 3 Jahre nach Abschluss einer vorherigen Förderung möglich.
Förderanträge können beim »BAFA bzw. der »KfW gestellt werden:
- BEG Wohngebäude/Nichtwohngebäude - Zuschuss Einzelmaßnahmen (BAFA)
- Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen Wohngebäude (KfW Programm 358/359)
- Heizungsförderung nach Nr. 5.3 - Zuschuss/Kredit Wohngebäude (KfW Programm 458/459)
- Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen Nichtwohngebäude (KfW Programm 523)
- Heizungsförderung nach Nr. 5.3 - Zuschuss/Kredit Nichtwohngebäude (KfW Programm 522)
Alternativ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann für selbstgenutzte Wohngebäude/Eigentumswohnungen eine »steuerliche Förderung in Anspruch genommen werden.
Wohngebäude Effizienzhaus (BEG WG)
Hinweis: Seit dem 21.7.2026 gelten neuer Förderrichtlinien
In diesem Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird die Modernisierung von Wohngebäuden mit »Effizienzhaus-Standards gefördert. Die Förderung erfolgt über zinsvergünstigte Kredite mit einem Tilgungszuschuss. »Kommunale Antragsteller können alternativ auch über einen reinen Zuschuss gefördert werden.
Nachweise zum Effizienzhaus müssen nach DIN V 18599 in Verbindung mit den Regeln des »Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geführt werden.
Gefördert werden folgende Effizienzhaus-Standards im Bestand:
| Standard | Tilgungszuschuss (nur Kredit) |
Zuschuss (»kommunale Antragsteller) |
|---|---|---|
| Effizienzhaus Denkmal EE | 5 % | 10 % |
| Effizienzhaus 85 EE | - | 10 % |
| Effizienzhaus 70 EE | - | 15 % |
| Effizienzhaus 55 EE | 5 % | 20 % |
| Effizienzhaus 40 EE | 10 % | 25 % |
Die »EE Klasse ist in jedem Fall Fördervoraussetzung (mind. 65 Prozent des Wärme-, Kälteenergiebedarfs des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammt ). Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist nicht mehr Fördervoraussetzung für die EE-Klasse. Gebäude mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) werden in die »NH-Klasse eingeordnet. Für die NH-Klasse ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Fördervoraussetzung. Die Kosten von PV-Anlagen (einschl. Speicherlösungen) werden nicht berücksichtigt.
Die maximalen förderfähigen Kosten betragen 150.000 € pro Wohneinheit.
Für die »NH-Klasse wird ein Bonus von 5% zum Tilgungszuschuss gewährt.
Für »Worst Performing Buildings (WPB) wird ein Bonus von 10 % zum Tilgungszuschuss gewährt, wenn diese zu einem Effizienzhaus EH 40 EE, EH 55 EE oder EH 70 EE saniert werden.
Für die serielle Sanierung wird ein Bonus von 15 % zum Tilgungszuschuss gewährt, wenn diese zu einem EH 40 EE oder EH 55 EE führt. Wird ein Standard EH 70 EE erreicht, beträgt ser Bonus 5 %.
Die Boni für WPB und serielle Sanierung können miteinander kombiniert werden.
Für die Baubegleitung wird ein Zuschuß in Höhe von 50% bis zu förderfähigen Kosten von max. 10.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und max. 4.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern (max. jedoch 40.000 €).
Förderungen zum EH können nicht mit Förderungen von EM oder der steuerlichen Förderung kombiniert werden. Eine Förderung ist jeweils erst 3 Jahre nach Abschluss einer vorherigen Förderung möglich.
Förderanträge können bei der »KfW gestellt werden:
- BEG Wohngebäude - Kreditprogramm Effizienzhaus (KfW Programm 261)
- BEG Effizienzhaus / -gebäude Kreditprogram für Kommunen (KfW Programm 264)
- BEG Effizienzhaus / -gebäude Zuschussprogramm für Kommunen (KfW Programm 464)
Gewerbe zu Wohnen (GzW)
Werden Gewerbeimmobilien oder Teile von Gewerbeimmobilien zu Wohnzwecken umgebaut, wird der Umbau zu einem EH 85 EE oder zu einem EH Denkmal EE mit einem Zuschuss von 30% (max. förderfähige Kosten 100.000 € pro WE) gefördert.
Die EE-Klasse wird auch erreicht, wenn die bestehende Heizung die Kriterien nach § 71 GEG (65%-Regel) erfüllt, oder in den letzten 5 Jahren erneuert wurde.
Förderanträge können ab Juli 2026 bei der »KfW gestellt werden:
- Gewerbe zu Wohnen GzW (KfW Programm 266)
Nichtwohngebäude Effizienzgebäude (BEG NWG)
Hinweis: Seit dem 21.7.2026 gelten neuer Förderrichtlinien
In diesem Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird die Modernisierung von Nichtwohngebäuden mit »Effizienzgebäude-Standards gefördert. Die Förderung erfolgt über zinsvergünstigte Kredite mit einem Tilgungszuschuss. »Kommunale Antragsteller können alternativ auch über einen reinen Zuschuss gefördert werden.
Nachweise zum Effizienzgebäude sollen ausschließlich nach den Regeln des »Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geführt werden.
Gefördert werden folgende Effizienzgebäude-Standards im Bestand:
| Standard | Tilgungszuschuss (nur Kredit) |
Zuschuss (»kommunale Antragsteller) |
|---|---|---|
| Effizienzgebäude Denkmal EE | 5 % | 10 % |
| Effizienzgebäude 70 EE | - | 15 % |
| Effizienzgebäude 55 EE | 5 % | 20 % |
| Effizienzgebäude 40 EE | 10 % | 25 % |
Die »EE Klasse ist in jedem Fall Fördervoraussetzung (mind. 65 Prozent des Wärme-, Kälteenergiebedarfs des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammt ). Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist für bestimmte beheizte Zonen im EG 40 EE erforderlich. Gebäude mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) werden in die »Klassen NH eingeordnet. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind in der NH Klasse für bestimmte beheizte Zonen verpflichtend. Die Kosten von PV-Anlagen (einschl. Speicherlösungen) können nicht berücksichtigt werden.
Die maximalen förderfähigen Kosten betragen max. 2.000 € pro m² beheizte Nettogrundfläche, jedoch max. 10 Mio. € pro Vorhaben.
Für die »NH-Klasse wird ein Bonus von 5% zum Tilgungszuschuss gewährt.
Für »Worst Performing Buildings (WPB) wird ein Bonus von 10 % zum Tilgungszuschuss gewährt, wenn diese zu einem Effizienzhaus EG 40 EE, EG 55 EE oder EG 70 EE saniert werden.
Für die serielle Sanierung wird ein Bonus von 15 % zum Tilgungszuschuss gewährt, wenn diese zu einem EG 40 EE oder EG 55 EE führt. Wird ein Standard EG 70 EE erreicht, beträgt ser Bonus 5 %.
Die Boni für WPB und serielle Sanierung können miteinander kombiniert werden.
Für die Baubegleitung wird ein Zuschuß in Höhe von 50% bis zu förderfähigen Kosten von max. 10 €/m² Nettogrundfläche und 40.000 € pro Vorhaben gezahlt. Bei einer Nachhaltigkeitszertifizierung kann für die Nachhaltigkeitszertifizierung noch einmal die gleiche Summe wie für die Baubegleitung beantragt werden.
Förderungen zum EG können nicht mit Förderungen von EM kombiniert werden. Eine Förderung ist jeweils erst 3 Jahre nach Abschluss einer vorherigen Förderung möglich.
Förderanträge können bei der »KfW gestellt werden:
- BEG Nichtwohngebäude - Kreditprogramm Effizienzgebäude (KfW Programm 263)
- BEG Effizienzhaus / -gebäude Kreditprogram für Kommunen (KfW Programm 264)
- BEG Effizienzhaus / -gebäude Zuschussprogramm für Kommunen (KfW Programm 464)
Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN)
Seit dem 1.3.2023 werden Neubauten im Programm Klimafreundlicher Neubau durch das BMWSB gefördert.
Für geförderte Gebäude sind folgende Nachweise zu führen:
- Es muss mind. der Standard Effizienzhaus EH 40 bzw. Effizienzgebäude EG 40 (nach DIN V 18599 in Verbindung mit den Regeln des »Gebäudeenergiegesetzes (GEG)) nachgewiesen werden
- Die Treibhausgasemissionen sind im Lebenszyklus (»LCA bzw. Ökobilanz) nach den Regeln des »Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG) nachzuweisen. Dabei ist mind. die Klasse QNG-PLUS einzuhalten.
- Für die Fördervariante mit QNG-Nachhaltigkeitszertifikat ist darüber hinaus eine vollständige Nachhaltigkeitsbewertung (mit Zertifizierung) nach den Regeln des »Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG) durchzuführen.
Folgende Standards werden gefördert (Prozentsätze der Zuschüsse):
- Effizienzhaus 55 - Wohngebäude (Antragstellung bis zum 31.12.2026)
- für Wohngebäude, für die bei Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt
- besondere Förderstufe für ein EH 55 ohne fossile Heizung (ab Dezember 2025)
- keine Nachhaltigkeitsanforderungen (LCA oder QNG)
- auch für »kommunale Antragsteller - Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG)/Nichtwohngebäude (KFNWG)
- alle Antragsteller (außer Kommunen): nur als Kredit ohne Tilgungszuschuss
- »kommunale Antragsteller: 5 % Zuschuss - Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG-Q)/Nichtwohngebäude (KFNWG-Q) mit QNG-Nachhaltigkeitszertifikat
- alle Antragsteller (außer Kommunen): nur als Kredit ohne Tilgungszuschuss
- »kommunale Antragsteller: 12,5 % Zuschuss
Die maximalen förderfähigen Kosten betragen 100.000 € pro Wohneinheit, mit QNG-Zertifizierung erhöhen sich die förderfähigen Kosten auf 150.000 € pro Wohneinheit für Wohngebäude. Nichtwohngebäude werden mit bis zu förderfähigen Kosten von 2.000 €/m² (max. 10 Mio. € pro Vorhaben), mit QNG-Zertifizierung mit bis zu 3.000 €/m² (max. 15 Mio. € pro Vorhaben) gefördert. Für die Nachhaltigkeitszertifizierung und Baubegleitung werden keine zusätzlichen Fördermittel zur Verfügung gestellt. Diese Kosten können aber als förderfähige Kosten mit finanziert werden.
Förderanträge können bei der »KfW gestellt werden:
- KFN Wohngebäude - Kreditprogramm (KfW Programm 297+298)
- KFN Wohngebäude - Zuschussprogramm für Kommunen (KfW Programm 498)
- KFN Nichtwohngebäude - Kreditprogramm (KfW Programm 299)
- KFN Nichtwohngebäude - Zuschussprogramm für Kommunen (KfW Programm 499)
Wohneigentum für Familien (WEF)
Hinweis: Seit dem 16.10.2023 gelten günstigere Förderbedingungen!
Für das seit dem 1.6.2023 gestartete Neubauförderprogramm "Wohneigentum für Familien" des BMWSB werden die gleichen Anforderungen gestellt im im Förderprogramm KFN. Das Programm kann allerdings nur von Familien mit mind. einem minderjährigem Kind und einem Einkommen bis 60.000 € in Anspruch genommen werden.
Dafür werden Baukosten über dem KFN-Förderprogramm gefördert:
- 140.000 - 190.000 € in der Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude"
- 190.000 - 240.000 € in der Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Nachhaltigkeitszertifikat"
Förderanträge können bei der »KfW gestellt werden:
- Wohneigentum für Familien (WEF) - Kreditprogramm alternativ mit günstigeren Konditionen (KfW Programm 300)
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)
Seit dem 1.10.2024 wird der niedrigpreisige Neubau von klimafreundlichen Gebäuden gefördert. Für die Gebäude gelten folgende Anforderungen:
- Ökobilanzierung (LCA) und Einhaltung eines Grenzwertes für GWP ≤ 24 kg CO2e/(m²a) bezogen auf NRF(R) nach DIN 277 für Wohngebäude nach QNG PLUS | projektspez. Wert für Nichtwohngebäude nach QNG PREMIUM
- Einhaltung der Anforderungen des Effizienzhauses EH 55 bzw. Effizienzgebäudes EG 55
- Einhaltung eines zu ermittlenden Grenzwertes für die Lebenszykluskosten (LCC)
- Optimierung der Wohnflächen (nur Wohngebäude)
- Anforderungen an die Anlagentechnik (nur Nichtwohngebäude)
Die förderfähigen Kosten betragen 100.000 € pro Wohneinheit bei Wohngebäude bzw. 1.000 €/m² NRF(R) und max. 5 Mio. € für Nichtwohngebäude. Die Förderung erfolgt über zinsgünstige Kredite.
Förderanträge können bei der »KfW gestellt werden:
- Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude (KfW Programm 296)
- Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Nichtwohngebäude (KfW Programm 596)
- Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Zuschussprogramm für Kommunen (KfW Programm 498/499)
Bundesförderung für Energieberatung
Auch die Energieberatung wird ab 2021 bundeseinheitlich gefördert. Für Wohngebäude (»Energieberatung für Wohngebäude - EBW) wird die Aufstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) mit einem Zuschuss in Höhe von 80% (max. 1.300 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, max. 1.700 € bei Mehrfamilienhäusern) gefördert.
Die Bundesförderung der »Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN) ist seit 2021 neu geregelt und wird über 3 Module gefördert:
- Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
- Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
- Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Förderanträge können beim »BAFA gestellt werden.
Ergänzende Förderprogramme
Ergänzend zur Bundesförderung stehen bei der »KfW und beim »BAFA weitere Förderprogramm zur Verfügung.
Programme für Eigentümer und zukünftige Eigentümer von Wohnimmobilien:
- Baukindergeld (KfW Programm 424) - nur bis 31.12.2022 (danach »WEF Programm 300)
- KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW Programm 124)
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (KfW Programm 134)
- Altersgerecht Umbauen (KfW Programm 159)
- "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien WEF - Bestandserwerb Programm 308)
gefördert wird der Immobilienerwerb für Familien mit Kindern. Die Immobilie muss innerhalb von 54 Monaten (4,5 Jahre) auf das Niveau "Effizienzhaus 85 EE" oder "Effizienzhaus Denkmal EE" modernisiert werden. Dafür kann eine BEG-Förderung in Anspruch genommen werden. - Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (KfW Programm 455-B)
- Einbruchschutz (KfW Programm 455-E)
Programme zur Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz:
- Erneuerbare Energien Standard (KfW Programm 270)
- Erneuerbare Energien Premium (KfW Programm 271/281)
- Zuschuss Brennstoffzelle (KfW Programm 433) - nur bis 31.12.2022 (danach BEG EM)
- Zuschuss Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude (KfW Programm 440)
- Zuschuss Solarstrom für Elektroautos (KfW Programm 442) - keine Fördergelder mehr für 2023
- BAFA-Förderung Energieeffizienz (Elektromobilität, E-Lastenfahrräder, Einsparzähler, Heizungslabel, Kälte- und Klimaanlagen, KWK, RLT-Anlagen, Serielles Sanieren, Wärmenetze)
» BAFA-Förderung Energieeffizienz
Programme zur Förderung von Unternehmen:
- Energieeffizienz in der Produktion (KfW Programm 292)
- Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (KfW Programm 293)
- Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (KfW Programm 295)
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen (KfW-Programm 441)
Förderprogramme im Land Berlin:
Weblinks
- »Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BMWi+Energiewechsel)
- »FAQ zur BEG-Förderung (BMWK+Energiewechsel)
- »Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude EBW
- »Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude EBN
- »Steuerliche Förderung für selbstgenutzte Gebäude/Eigentumswohnungen