Aktueller Hinweis: Die Förderkonditionen in der BEG-Förderung wurden weiter angepasst. Ab dem 1.1.2023 wurden Änderungen in Sanierungsförderung BEG WG und BEG NWG umgesetzt (Neue Richtlinien vom 9.12.2022). Die Gestaltung der Neubauförderung wurde an das BMWSB übergeben. Zum 1.3.2023 startete das neue Förderprogramm »KFN, zum 1.6.2023 das Förderprogramm »WEF. Seit dem 1.1.2023 sind Berechnungen von EH-Standards nach DIN V 18599 durchzuführen. Mit der Novelle des »GEG zum 1.1.2024 soll es neue Fördersätze für "klimafreundliche Wärmeerzeuger" geben. Die Bundesregierung hat am 25.9.2023 ein Maßnahmenpaket mit 14 Punkten (»Download PDF) vorgelegt, dass weitere Förderungen vorsieht. Danach sollen die Förderprogramme WEF/KFN besser ausgestattet werden. Die Änderung für das Förderprogramm WEF soll ab dem 16.10.2023 umgesetzt werden. Es soll ein neues Förderprogramm "Jung kauft Alt" zum Erwerb sanierungsbedürftiger Bestandsgebäude entwickelt werden. Außerdem soll es eine Förderung für Umnutzung von Gewerbeimmobilien zu Wohnungen geben.

Durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden ab Juli 2021 die bisherigen Förderprogramme vereinfacht und zusammengefasst. Dafür wurden Richtlinien und technische Mindestanforderungen (aktueller Stand 30.12.2022) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Förderung kann teilweise als Zuschuss oder als Kredit mit Zuschuss in Anspruch genommen werden:

Förderanträge sind stets vor Abschluss eine Leistungsvertrages für die geförderten Maßnahmen zu stellen. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung ausgeführt werden. Eigenleistungen werden in der BEG nicht mehr gefördert, es kann jedoch eigenes Material durch einen Fachunternehmer verbaut werden.

Einzelmaßnahmen Wohngebäude/Nichtwohngebäude (BEG EM)

In diesem Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik von Bestandsgebäuden (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) durch Zuschüsse gefördert.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
  • Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Sonnenschutzvorrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Maßnahmen an der Anlagentechnik:

  • Einbau von effizienten Wärmeerzeugern (Sollarkollektoranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, innovative Heizungstechik auf der Basis erneuerbarer Energien, Provisorische Heizungstechnik, Visualisierung des Ertrags von erneuerbaren Energien)
  • Anschluss an Wärmenetze mit erneuerbaren Energien (Mindestanteil 25%) und Aufbau entsprechender Netze
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien (für o.a. Anlagentechnik)
  • Einbau digitaler System zur energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. Verbesserung der Netzdienlichkeit
  • Heizungsoptimierung (nur für Wohngebäude bis 5 WE oder Nichtwohngebäude bis 1.000 m²)
  • Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme- / Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler System zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
  • Kältetechnik zur Raumkühlung (nur Nichtwohngebäude)
  • Einbau effizienter Beleuchtungssysteme (nur Nichtwohngebäude)

Für alle geförderten Maßnahmen sind technische Mindestanforderungen zu erfüllen, die in der Regel über die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes hinaus gehen.

Die maximalen förderfähigen Investitions-Kosten betragen 60.000 € pro Wohneinheit bzw. 1.000 €/m² NGF, jedoch max. 600.000 € pro Wohngebäude und max. 5 Mio. € bei Nichtwohngebäuden. Es wird ein Zuschuss in Höhe von 15 % der förderfähigen Kosten gewährt.

Für folgende Maßnahmen werden höhere Zuschüsse gewährt:

  • Solarkollektoranlagen: Zuschuss 25 %
  • Biomasseheizungen: Zuschuss 10 %
  • Erneuerbare Energien Hybridheizungen [EE-Hybride] ohne Einbindung einer Biomasseheizung: Zuschuss 25%
  • Erneuerbare Energien Hybridheizungen [EE-Hybride] mit Einbindung einer Biomasseheizung: Zuschuss 20%
  • Wärmepumpen: Zuschuss 25 % | zusätzlicher Bonus 5 %, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird (ab 2028 nur noch natürliche Kältemittel)
  • Brennstoffzellenheizungen: Zuschuss 25%
  • innovative Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien: Zuschuss 25%
  • Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen: Zuschuss 30%, 25% bzw. 20% (in Abhängigkeit vom Einsatz von Biomasse)
  • Anschluss an Gebäudenetze (mind. 25% EE-Anteil): Zuschuss 25% 
  • Anschluss an Wärmenetze (mind. 25% EE-Anteil): Zuschuss 30%

Für den Austausch von Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen, mind. 20 Jahre alte Gasheizungen und Gasetagenheizungen (unabhängig vom Alter) wird ein Heizungs-Tausch-Bonus von zusätzlich 10 % gewährt. Voraussetzung ist, dass das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt wird. Beim Anschluss an Wärmenetze wird kein Bonus gewährt.

Für die Umsetzung von baulichen Maßnahmen (nicht für Anlagentechnik) und für die Heizungsoptimierung aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) wird ein Bonus von zusätzlich 5 % gewährt.

Außerdem wird die Fachplanung und Baubegleitung mit einem Zuschuss von 50% (max. förderfähige Kosten: 5.000 € bei 1-2 Familienhäusern bzw. 2.000 €/WE bei MFH und 5 €/m² bei NWG, jedoch max. 20.000 €) gefördert.

Für alle Maßnahmen ist eine Baubegleitung durch eingetrage Energie-Effizienz-Experten (bei der Heizungserneuerung- und optimierung ist die Bestätigung des Fachunternehmers ausreichend) notwendig.

Bei allen geförderten Maßnahmen der Heizungstechnik ist ein hydraulischer Abgleich (ab 1.1.2023: immer Verfahren B) notwendig. Alle Wärmeerzeuger müssen eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige besitzen.

Förderanträge können beim »BAFA (Zuschuss) gestellt werden:

  • BEG Wohngebäude/Nichtwohngebäude - Zuschuss Einzelmaßnahmen (BAFA)

Alternativ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann für selbstgenutzte Wohngebäude/Eigentumswohnungen eine »steuerliche Förderung in Anspruch genommen werden.

Wohngebäude Effizienzhaus (BEG WG)

In diesem Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird die Modernisierung von Wohngebäuden mit »Effizienzhaus-Standards gefördert. Die Förderung erfolgt über zinsvergünstigte Kredite mit einem Tilgungszuschuss»Kommunale Antragsteller können alternativ auch über einen reinen Zuschuss gefördert werden.

Nachweise zum Effizienzhaus müssen nach DIN V 18599 in Verbindung mit den Regeln des »Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geführt werden.

Gefördert werden folgende Effizienzhaus-Standards im Bestand:

Standard Tilgungszuschuss
(nur Kredit)
Zuschuss
(»kommunale Antragsteller)
Effizienzhaus Denkmal 5 % 20 %
Effizienzhaus Denkmal EE oder NH 10 % 25 %
Effizienzhaus 85 5 % 20 %
Effizienzhaus 85 EE oder NH 10 % 25 %
Effizienzhaus 70 10 % 25 %
Effizienzhaus 70 EE oder NH 15 % 30 %
Effizienzhaus 55 15 % 30 %
Effizienzhaus 55 EE oder NH 20 % 35 %
Effizienzhaus 40 20 % 35 %
Effizienzhaus 40 EE oder NH 25 % 40 %

 

Die neuen »Klassen EE werden erreicht, wenn mind. 65 Prozent des Wärme-, Kälteenergiebedarfs des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammt und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut ist. Gebäude mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) werden in die »Klassen NH eingeordnet. Das »Effizienzhaus 40 Plus wird zur Zeit nicht gefördert. Gasbetriebene Anlagen werden nicht mehr gefördert. Die Kosten von PV-Anlagen (einschl. Speicherlösungen) können vorraussichtlich ab 1.1.2023 nicht mehr berücksichtigt werden.

Die maximalen förderfähigen Kosten betragen 120.000 € pro Wohneinheit, für die Klassen EE und NH erhöhen sich die förderfähigen Kosten im Bestand auf 150.000 € pro Wohneinheit.

Für »Worst Performing Buildings (WPB) wird ein Bonus von 10% gewährt, wenn diese zu einem Effizienzhaus EH 40, EH 55 oder EH 70 EE saniert werden.

Für die serielle Sanierung wird ein Bonus von 15% gewährt, wenn diese zu einem EH 40 oder EH 55 führt. Bei der seriellen Sanierung von WPB wird ein Zuschuss von 20% gewährt.

Für die Baubegleitung wird ein Zuschuß in Höhe von 50% bis zu förderfähigen Kosten von max. 10.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und max. 4.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern (max. jedoch 40.000 €).

Förderanträge können bei der »KfW gestellt werden:

  • BEG Wohngebäude - Kreditprogramm Effizienzhaus (KfW Programm 261)
  • BEG Effizienzhaus / -gebäude Kreditprogram für Kommunen (KfW Programm 264)
  • BEG Effizienzhaus / -gebäude Zuschussprogramm für Kommunen (KfW Programm 464)

Nichtwohngebäude Effizienzgebäude (BEG NWG)

In diesem Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird die Modernisierung von Nichtwohngebäuden mit »Effizienzgebäude-Standards gefördert. Die Förderung erfolgt über zinsvergünstigte Kredite mit einem Tilgungszuschuss»Kommunale Antragsteller können alternativ auch über einen reinen Zuschuss gefördert werden.

Nachweise zum Effizienzgebäude sollen ausschließlich nach den Regeln des »Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geführt werden.

Gefördert werden folgende Effizienzgebäude-Standards im Bestand:

Standard Tilgungszuschuss
(nur Kredit)
Zuschuss
(»kommunale Antragsteller)
Effizienzhaus Denkmal 5 % 20 %
Effizienzhaus Denkmal EE oder NH 10 % 25 %
Effizienzhaus 85 5 % 20 %
Effizienzhaus 85 EE oder NH 10 % 25 %
Effizienzhaus 70 10 % 25 %
Effizienzhaus 70 EE oder NH 15 % 30 %
Effizienzhaus 55 15 % 30 %
Effizienzhaus 55 EE oder NH 20 % 35 %
Effizienzhaus 40 20 % 35 %
Effizienzhaus 40 EE oder NH 25 % 40 %

Die neuen »Klassen EE werden erreicht, wenn mind. 65 Prozent des Wärme-, Kälteenergiebedarfs des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammt und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut ist (nur für bestimmte beheizte Zonen ≥19°C). Gebäude mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) werden in die »Klassen NH eingeordnet. Gasbetriebene Anlagen werden nicht mehr gefördert. Die Kosten von PV-Anlagen (einschl. Speicherlösungen) können vorraussichtlich ab 1.1.2023 nicht mehr berücksichtigt werden.

Die maximalen förderfähigen Kosten betragen max. 2.000 € pro m² beheizte Nettogrundfläche, jedoch max. 10 Mio. € pro Vorhaben.

Für »Worst Performing Buildings (WPB) wird ein Bonus von 5% (ab 1.1.2023 voraussichtlich 10%) gewährt, wenn diese zu einem Effizienzhaus EG 40 oder EG 55 saniert werden.

Für die Baubegleitung wird ein Zuschuß in Höhe von 50% bis zu förderfähigen Kosten von max. 10 €/m² Nettogrundfläche und 40.000 € pro Vorhaben gezahlt. Bei einer Nachhaltigkeitszertifizierung kann für die Nachhaltigkeitszertifizierung noch einmal die gleiche Summe wie für die Baubegleitung beantragt werden.

Förderanträge können bei der »KfW gestellt werden:

  • BEG Nichtwohngebäude - Kreditprogramm Effizienzgebäude (KfW Programm 263)
  • BEG Effizienzhaus / -gebäude Kreditprogram für Kommunen (KfW Programm 264)
  • BEG Effizienzhaus / -gebäude Zuschussprogramm für Kommunen (KfW Programm 464)

Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN)

Seit dem 1.3.2023 werden Neubauten im Programm Klimafreundlicher Neubau durch das BMWSB gefördert.

Für geförderte Gebäude sind folgende Nachweise zu führen:

  • Es muss mind. der Standard Effizienzhaus EH 40 bzw. Effizienzgebäude EG 40 (nach DIN V 18599 in Verbindung mit den Regeln des »Gebäudeenergiegesetzes (GEG)) nachgewiesen werden
  • Die Treibhausgasemissionen sind im Lebenszyklus (LCA bzw. Ökobilanz) nach den Regeln des »Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG) nachzuweisen. Dabei ist mind. die Klasse QNG-PLUS einzuhalten.
  • Für die Fördervariante mit QNG-Nachhaltigkeitszertifikat ist darüber hinaus eine vollständige Nachhaltigkeitsbewertung (mit Zertifizierung) nach den Regeln des »Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG) durchzuführen.

Folgende Standards werden gefördert (Prozentsätze der Zuschüsse):

  • Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG)/Nichtwohngebäude (KFNWG)
    - alle Antragsteller (außer Kommunen): nur als Kredit ohne Tilgungszuschuss
    »kommunale Antragsteller: 5 % Zuschuss
  • Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG-Q)/Nichtwohngebäude (KFNWG-Q) mit QNG-Nachhaltigkeitszertifikat
    - alle Antragsteller (außer Kommunen): nur als Kredit ohne Tilgungszuschuss
    »kommunale Antragsteller: 12,5 % Zuschuss

Die maximalen förderfähigen Kosten betragen 100.000 € pro Wohneinheit, mit QNG-Zertifizierung erhöhen sich die förderfähigen Kosten auf 150.000 € pro Wohneinheit für Wohngebäude. Nichtwohngebäude werden mit bis zu förderfähigen Kosten von 2.000 €/m² (max. 10 Mio. € pro Vorhaben), mit QNG-Zertifizierung mit bis zu 3.000 €/m² (max. 15 Mio. € pro Vorhaben) gefördert. Für die Nachhaltigkeitszertifizierung und Baubegleitung werden keine zusätzlichen Fördermittel zur Verfügung gestellt. Diese Kosten können aber als förderfähige Kosten mit finanziert werden.

Förderanträge können bei der »KfW gestellt werden:

  • KFN Wohngebäude - Kreditprogramm (KfW Programm 297+298)
  • KFN Wohngebäude - Zuschussprogramm für Kommunen (KfW Programm 498)
  • KFN Nichtwohngebäude - Kreditprogramm (KfW Programm 299)
  • KFN Nichtwohngebäude - Zuschussprogramm für Kommunen (KfW Programm 499)
  • Wohneigentum für Familien (WEF) - Kreditprogramm alternativ mit günstigeren Konditionen (KfW Programm 300)

Wohneigentum für Familien (WEF)

Für das seit dem 1.6.2023 gestartete Neubauförderprogramm "Wohneigentum für Familien" des BMWSB werden die gleichen Anforderungen gestellt im im Förderprogramm KFN. Das Programm kann allerdings nur von Familien mit mind. einem minderjährigem Kind und einem Einkommen bis 60.000 € in Anspruch genommen werden.

Dafür werden Baukosten über dem KFN-Förderprogramm gefördert:

  • 140.000 - 190.000 € in der Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude"
  • 190.000 - 240.000 € in der Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Nachhaltigkeitszertifikat"

Hinweis: Ab dem 16.10.2023 gelten günstigere Förderbedingungen!

Förderanträge können bei der »KfW gestellt werden.

Bundesförderung für Energieberatung

Auch die Energieberatung wird ab 2021 bundeseinheitlich gefördert. Für Wohngebäude (»Energieberatung für Wohngebäude - EBW) wird die Aufstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) mit einem Zuschuss in Höhe von 80% (max. 1.300 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, max. 1.700 € bei Mehrfamilienhäusern) gefördert.

Die Bundesförderung der »Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN) ist seit 2021 neu geregelt und wird über 3 Module gefördert:

  • Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
  • Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
  • Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung

Förderanträge können beim »BAFA gestellt werden.

Ergänzende Förderprogramme

Ergänzend zur Bundesförderung stehen bei der »KfW und beim »BAFA weitere Förderprogramm zur Verfügung.

Programme für Eigentümer und zukünftige Eigentümer von Wohnimmobilien:

  • Baukindergeld (KfW Programm 424) - nur bis 31.12.2022 (danach WEF Programm 300)
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW Programm 124)
  • Wohneigentum für Familien WEF - Neubauförderung (KfW Programm 300)
  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens (KfW Programm 134)
  • Altersgerecht Umbauen (KfW Programm 159)
  • Barrierereduzierung (KfW Programm 455-B)
  • Einbruchschutz (KfW Programm 455-E)

Programme zur Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz:

  • Erneuerbare Energien Standard (KfW Programm 270)
  • Erneuerbare Energien Premium (KfW Programm 271/281)
  • Zuschuss Brennstoffzelle (KfW Programm 433) - nur bis 31.12.2022 (danach BEG EM)
  • Zuschuss Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude (KfW Programm 440)
  • Zuschuss Solarstrom für Elektroautos (KfW Programm 442) - keine Fördergelder mehr für 2023
  • BAFA-Förderung Energieeffizienz (Elektromobilität, E-Lastenfahrräder, Einsparzähler, Heizungslabel, Kälte- und Klimaanlagen, KWK, RLT-Anlagen, Serielles Sanieren, Wärmenetze)
    » BAFA-Förderung Energieeffizienz

Programme zur Förderung von Unternehmen:

  • Energieeffizienz in der Produktion (KfW Programm 292)
  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (KfW Programm 293)
  • Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (KfW Programm 295)
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen (KfW-Programm 441)

Förderprogramme im Land Berlin:

Weblinks

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