Seit Sommer 2010 gilt eine neue Gebäuderichtlinie
»Informationen zur Gebäuderichtlinie 2010
Die EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist auch als Energieeffizienzrichtlinie oder EU-Gebäuderichtlinie bekannt. Sie soll dazu beitragen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen. Die Richtlinie enthält Anforderungen hinsichtlich der:
- Methoden zur Berechnung der integrierten Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
- Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude
- Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz bestehender großer Gebäude, und von Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden sollen
- Erstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes (Energieausweise)
- regelmäßigen Inspektionen von Heizkesseln und Klimaanlagen in Gebäuden und einer Überprüfung der gesamten Heizungsanlage, wenn deren Kessel älter als 15 Jahre sind.
Nach Artikel 15 sind die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet, diese Richtlinie bis zum 04.01.2006 durch eigene Rechts- und Verwaltungsvorschriften umzusetzen.
Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (»EnEV 2007) wurde die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umgesetzt.
Energieausweise
Mit der Umsetzung der Verordnung werden Eigentümer beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden verpflichtet, dem potentiellen Käufer oder Mieter Energieausweise vorzulegen. Bis dahin sind nach geltendem Recht Energieausweise nur im Neubau (Energiebedarfsausweis nach EnEV) notwendig.
Mehr Informationen zum Energieausweis auf der »Informationsseite Energieausweis