Ein luftdichtes Gebäude erhöht den Komfort für die Benutzer (keine Zugluft) und verhindert Bauschäden (Schimmelpilz).
Um die Luftdurchlässigkeit eines Gebäudes festzustellen, führt man eine Luftdurchlässigkeitsmessung nach DIN EN ISO 9972 [2018-12] nach dem Nationalen Anhang NA (früher DIN EN 13829 - auch als Blower-Door-Messung bekannt) durch. Bei dieser Messung wird mit einem Gebläse zunächst ein Unterdruck, dann ein Überdruck von 50 Pa (etwa Windstärke 5) hergestellt. Nach dem Druckaufbau (Unterdruck/Überdruck) wird jeweis der Volumenstrom gemessen, der bei diesem Druck durch Gebäudefugen und andere Undichtigkeiten strömt. Der Mittelwert beider Messungen ergibt den Messwert der Luftdurchlässigkeitsmessung (n50-Wert). Um Undichtigkeiten zu erkennen, können auch Nebelmaschinen eingesetzt werden. Bei größeren Gebäuden (über 1.500 m²) wird in der Regel der auf die Hüllfläche bezogene Volumenstrom q50 [Einheit m³(m²h)] angegeben.
Für den Nachweis der Luftdurchlässigkeit eines Gebäudes nach § 26 GEG (früher nach § 6 bzw. Anlage 4 EnEV) sind die Messungen nach DIN EN ISO [2018-12], Anhang NA nach Fertigstellung (Prüfung der Gebäudehülle im Nutzungszustand) durchzuführen. Abhängig vom Ergebniss der Messungen werden die Gebäude entsprechend den folgenden Abschnitten eingeteilt.
Für Neubauten mit hoher Energieffizienz sollte ein n50-Wert von 1,0 h-1 angestrebt werden. Für Passivhäuser und KfW40-Häuser sollte der n50-Wert unter 0,6 h-1 liegen.
Es ist jedoch empfehlenswert eine zusätzliche Messung während der Bauphase durchzuführen, nachdem die Fenster und Türen eingesetzt wurden und die Luftdichtheit der Dachkonstruktion hergestellt wurde, um mögliche Mängel an der Luftdichtigkeit frühzeitig beheben zu können.
Planungsempfehlungen zur Ausführung einer luftdichten Gebäudehülle enthält die DIN 4108-7. Es sollte darauf geachtet werden, dass die ausgeführten Arbeiten auch dauerhaft sind.
Da bei dichten Gebäuden der hygienisch notwendige Mindestluftwechsel durch Fensterlüftung oft nur unzureichend gewährleistet wird, sollten luftdichte Gebäude mit einer »kontrollierten Wohnungslüftung ausgerüstet werden.
EnEV / GEG
Es werden Gebäude mit Nachweis der Dichtheit des Gebäudes und Gebäude ohne Nachweis der Dichtheit des Gebäudes unterschieden, bei Gebäuden über 1.500 m² darf auch der q50-Wert gemessen werden:
Klassifizierung | n50 | q50 |
---|---|---|
Gebäude ohne Nachweis der Dichtheit (ohne Lüftunganlagen) Gebäude ohne Nachweis der Dichtheit (mit Lüfungsanlagen) |
> 3 h-1 bzw. > 1,5 h-1 |
> 4,5 m³/(m²h) > 2,5 m³/(m²h) |
Gebäude mit Nachweis der Dichtheit (ohne Lüftungsanlagen) Gebäude mit Nachweis der Dichtheit (mit Lüfungsanlagen) |
≤ 3 h-1 bzw. ≤ 1,5 h-1 |
≤ 4,5 m³/(m²h) ≤ 2,5 m³/(m²h) |
DIN V 18599-2
Für Berechnungen nach DIN 18599-2 [2018-09] gelten nach Tabelle 7 (Nr. 6.3.1.2) folgende Bemessungswerte zur pauschalen Einschätzung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden:
Kategorien zur pauschalen Einschätzung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden | Gebäude bis 1.500 m²: n50 | Gebäude über 1.500 m²: q50 |
---|---|---|
I: Einhaltung der Gebäudedichtheit wird nach Fertigstellung überprüft | 2,0 bzw. 1,0*) h-1 | 3,0 bzw. 2,0*) m³/(m²h) |
II: zu errichtende Gebäude oder Gebäudeteile, bei denen keine Dichtheitsprüfung vorgesehen ist | 4,0 h-1 | 6,0 m³/(m²h) |
III: Sonstige Fälle, die nicht in Kategorie I, II oder IV einzuordnen sind | 6,0 h-1 | 9,0 m³/(m²h) |
IV: Vorhandensein offensichtlicher Undichtheiten, wie z.B. offene Fugen in der Luftdichtheitsschicht | 10,0 h-1 | 15,0 m³/(m²h) |
*) Für Gebäude mit raumlufttechnischer Anlage (auch »kontrollierte Wohnungslüftung KWL)
DIN 4108-6
Für Berechnungen nach DIN 4108-6 gelten nach Tabelle 5 folgende Richtwerte für die Luftdurchlässigkeit von Gebäuden bei einer Druckprüfung:
Luftdurchlässigkeit | Mehrfamiliengebäude n50 |
Einfamiliengebäude n50 |
---|---|---|
sehr dicht | 0,5 bis 2,0 h-1 | 1,0 - 3,0 h-1 |
mittel dicht | 2,0 - 4,0 h-1 | 3,0 - 8,0 h-1 |
wenig dicht | 4,0 - 10,0 h-1 | 8,0 - 20,0 h-1 |
Diese Richtwerte gelten nur bei Berechnungen für Gebäude mit "maschineller Lüftung". Bei Gebäuden mit Fensterlüftung wird nur zwischen "luftdichtheitsgeprüften Gebäuden" (n50 ≤ 3,0 h-1) und nicht luftdichtheitsgeprüften Gebäuden unterschieden.
DIN EN 832
Für Berechnungen nach EN 832 gibt es 3 Niveaus der Luftdurchlässigkeit (EN 832, Anhang F):
Niveau | Mehrfamiliengebäude n50 |
Einfamiliengebäude n50 |
---|---|---|
hoch | < 2 h-1 | < 4 h-1 |
mittel | 2 - 5 h-1 | 4 - 10 h-1 |
niedrig | > 5 h-1 | > 10 h-1 |
Passivhäuser / Niedrigenergiehäuser
Bei Passivhäusern ist ein n50-Wert bis zu 0,6 zulässig. Für Niedrigenergiehäuser (RAL) sollte der n50-Wert 1,0 nicht überschreiten.
Luftwechselrate
Die Luftwechselrate ist die vermutete Luftwechselrate in einem Gebäude im Jahresdurchschnitt. Sie sollte nicht mit dem Ergebnis der Luftdurchlässigkeitsmessung (n50-Wert) verwechselt werden. Abhängig vom Ergebnis der Luftdurchlässigkeitsmessung und weiteren Parametern (Einsatz von Lüftungsanlagen etc.) wird die Luftwechselrate durch das Berechnungsverfahren vorgegeben.
Weblinks
- Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V.
»www.flib.de - BlowerDoor GmbH
»www.blowerdoor.de - Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik
»www.luftdicht.de