Auftrag Energieausweis online für Wohngebäude

 

 

Sehr geehrte Gebäudeeigentümer,

der folgende Dialog führt Sie in vier Schritten zum Online-Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis) für Ihr Gebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020). Die Ausstellung des Energieausweises kostet 55,00 €*) einschl. Mehrwertsteuer und der Registrierungsgebühr bei der GEG-Registrierstelle. Zur Ausstellung des Ausweises benötigen Sie die Verbrauchsdaten der letzten 3 Abrechnungsperioden, Fotos und Daten zum Gebäude.

Der Energieausweis nach dem GEG 2020 ist ein offizielles Dokument, das potentiellen Mietern und Käufern von Immobilien Informationen über den Energieverbrauch Ihrer Immobilie geben soll. Sie benötigen einen Energieausweis immer dann, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten oder verkaufen möchten. Der Energieausweis gilt 10 Jahre.

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(Berater-Nr. 103390)

Weitere Informationen zum »Energieausweis und zum »Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 finden Sie im Menü »Informationen.

Wichtige Hinweise zur Benutzung dieses Formulars:

Nach Abschluss Ihrer Eingaben erhalten Sie ein PDF-Dokument mit Ihren Angaben. Das ausgedruckte PDF-Dokument und die darin genannten Unterlagen schicken Sie bitte an energie-m Energieberatung. Ihren Energieausweis und die Rechnung erhalten Sie dann umgehend per Post. Die Kosten für die Ausstellung des Energieausweises können Sie per Vorkasse (Überweisung) bezahlen oder bequem per Lastschriftverfahren.
 

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Bitte beachten Sie, dass die hier eingegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung Ihrer Auftrages verarbeitet werden. Weitere Informationen finden Sie in der »Datenschutzerklärung

*) Für Gebäude mit einer Gesamtfläche von mehr als 1.500 m² wird ein Zuschlag von 4,00 €/150 m² erhoben. Ab einer Gesamtfläche von mehr als 5.500 m² beträgt der Zuschlag 1,80 €/150 m². Bei mehr als 3 Verbrauchern wird pro Verbraucher ein Zuschlag von 8,00 € berechnet. Wenn Sie kein digitales Foto über dieses Formular übermitteln, entstehen Ihnen zusätzliche Kosten von 6,00 € für Scannen/Bearbeiten/Überprüfung des Fotos. Bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, wird für die Prüfung, dass sie dem Anforderungsniveau der WSchV 1977 entsprechen ein Zuschlag in Höhe von 35,00 € erhoben.

 

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