Auftrag Energieausweis online für Wohngebäude
Sehr geehrte Gebäudeeigentümer,
der folgende Dialog führt Sie in vier Schritten zum Online-Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis) für Ihr Gebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020). Die Ausstellung des Energieausweises kostet 55,00 €*) einschl. Mehrwertsteuer und der Registrierungsgebühr bei der GEG-Registrierstelle. Zur Ausstellung des Ausweises benötigen Sie die Verbrauchsdaten der letzten 3 Abrechnungsperioden, Fotos und Daten zum Gebäude.
Der Energieausweis nach dem GEG 2020 ist ein offizielles Dokument, das potentiellen Mietern und Käufern von Immobilien Informationen über den Energieverbrauch Ihrer Immobilie geben soll. Sie benötigen einen Energieausweis immer dann, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten oder verkaufen möchten. Der Energieausweis gilt 10 Jahre.
Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes »www.energie-effizienz-experten.de |
energie-m Energieberatung arbeitet mit einem Qualitätsmanagementsystem »energie-m QM-System für Energieauweise |
eingetragener BAFA-Berater (Berater-Nr. 103390) |
Weitere Informationen zum »Energieausweis und zum »Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 finden Sie im Menü »Informationen.
Wichtige Hinweise zur Benutzung dieses Formulars:
- Ab dem 1. November 2020 werden Energieausweise nach dem »Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 ausgestellt. Alle bis zu diesem Zeitpunkt ausgestellten Energieausweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem jeweiligen Ablaufdatum.
- Über dieses Formular erhalten Sie einen Energieausweis für Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude verwenden Sie bitte das »Formular für Nichtwohngebäude. Informationen zu gemischt genutzten Gebäuden finden Sie auf der Seite »Energieausweise für gemischt genutzte Gebäude.
- Für Neubauten und einige Umbauten schreibt das GEG einen Energieausweis nach dem Energiebedarf vor. In diesen Fällen können Sie das Online-Formular nicht nutzen.
- Für »Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt worden ist, dürfen Energieausweise auf der Grundlage des Energieverbrauchs nur dann ausgestellt werden, wenn sie die Anforderungen der WSchV 1977 erfüllen. Ansonsten benötigen Sie für diese Gebäude einen »Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs.
- Energieausweise werden für Gebäude ausgestellt. Bei mehreren Gebäuden füllen Sie bitte für jedes Gebäude ein Formular aus. Bei Gebäuden mit Wohneigentum wird jeweils ein Energieausweis für das gesamte Gebäude ausgestellt. In diesem Fall benötigen Sie die Verbrauchsdaten für das gesamte Gebäude.
- Werden die Wohnungen Ihres Gebäudes einzeln durch Gasetagenheizungen versorgt, benötigen Sie die Abrechnungen aller Wohnungen. Da die Daten bei vermieteten Wohnungen oft nur schwer zu ermitteln sind, bieten die meisten Netzbetreiber die Zusammenfassung der Daten zur Ausstellung eines Energieausweises an.
Nach Abschluss Ihrer Eingaben erhalten Sie ein PDF-Dokument mit Ihren Angaben. Das ausgedruckte PDF-Dokument und die darin genannten Unterlagen
schicken Sie bitte an energie-m Energieberatung. Ihren Energieausweis und die Rechnung erhalten Sie dann umgehend per Post. Die Kosten für die
Ausstellung des Energieausweises können Sie per Vorkasse (Überweisung) bezahlen oder bequem per Lastschriftverfahren.
energie-m Energieberatung verwendet ausschließlich über TLS (Transport Layer Security) oder SSH (Secure Shell) verschlüsselte Verbindungen. Ihre Daten sind so vor dem Zugriff Fremder geschützt.
Bitte beachten Sie, dass die hier eingegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung Ihrer Auftrages verarbeitet werden. Weitere Informationen finden Sie in der »Datenschutzerklärung
*) Für Gebäude mit einer Gesamtfläche von mehr als 1.500 m² wird ein Zuschlag von 4,00 €/150 m² erhoben. Ab einer Gesamtfläche von mehr als 5.500 m² beträgt der Zuschlag 1,80 €/150 m². Bei mehr als 3 Verbrauchern wird pro Verbraucher ein Zuschlag von 8,00 € berechnet. Wenn Sie kein digitales Foto über dieses Formular übermitteln, entstehen Ihnen zusätzliche Kosten von 6,00 € für Scannen/Bearbeiten/Überprüfung des Fotos. Bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, wird für die Prüfung, dass sie dem Anforderungsniveau der WSchV 1977 entsprechen ein Zuschlag in Höhe von 35,00 € erhoben.