Der Koalitionsausschuss hat Mitte Dezember 2025 beschlossen, das "Heizungsgesetz" (korrekte Bezeichnung: Gebäudeenergiegesetz »GEG 2024) abzuschaffen. Dafür soll ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) eingeführt werden. Details zum geplanten GMG 2026 sollen im Januar 2026 veröffentlicht werden. Bis zum 29. Mai 2026 sind zahlreiche Vorschriften aus der »europäischen Gebäuderichtlinie EPBD 2024 ("Richtlinie (EU) 2024/1275 des europäischen Parlaments und des Rates vom 24.4.2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden") in deutsches Recht umzusetzen. Daher wird nicht erwartet, dass die bisherigen Anforderungen abgeschaftt werden, weil europäische Vorgaben in Deutschland geregelt werden müssen.
Deshalb ist mit folgenden Neuregelungen im Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zu rechnen:
- Definition des »Nullemissionsgebäude-Standards
- Festlegung des Rechenverfahrens für die »Ökobilanzierung (LCA) von Gebäuden
- Festlegung von Anforderungen für das Lebenszyklustreibhauspotential für Neubauten ab 2030
- Festlegungen zu neuen Effizienzklassen im Energieausweis
- Festlegung zu den Nachrüstungsverpflichtungen für bestehende Gebäude nach Artikel 9 EPBD
- Anforderungen für die Installation von Solaranlagen an Gebäuden
- Einführung des »Renovierungspasses für bestehende Gebäude nach dem Vorbild des individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP)
- Festlegungen zu digitalen Schnittstellen, digitalen Datenformaten und der nationalen Datenbank für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
- An der Forderung, dass Heizungen ihren Energiebedarf mindestens mit einen Anteil von 65% aus erneuerbaren Energie decken müssen, wird sich voraussichtlich nichts ändern. Mit der Veröffentlichung von Wärmeplänen der Kommunen (2026 bzw. 2028) entfallen auch die Übergangsvorschriften. Für die »Umstellung von Wärmeerzeugern auf erneuerbare Energien gibt es großzügige Förderungen im Rahmen der »BEG-Förderung.
Grundlage für die Berechnung des Energiebedarfs bildet die Neufassung der »DIN/TS 18599:2025-10. »Ökobilanzen sollen auf der Grundlage der neuen DIN SPEC 91606 (erscheint Ende 2025 oder Anfang 2026) berechnet werden.
Die Umbenennung des bisheringen »Gebäudeenergiegesetzes (GEG) [seit der Novelle 2024 auch als "Heizungsgesetz" bezeichnet] ist damit die konsequente Umsetzung des Koalitionsvertrags der Regierung aus CDU, CSU und SPD vom 9.4.2025: "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher", auch wenn sich inhaltlich vielleicht wenig ändert. Bereits jetzt beklagen viele Fachleute und Verbände die Unsicherheit über das weitere Vorgehen bei den gesetzlichen Anforderungen als wenig hilfreich und fordern klare langfristige Regelungen.