Für Gebäude im Land Berlin gibt es seit dem 1.1.2023 eine Nutzungspflicht für Solaranlagen nach dem Solargesetz Berlin.

Neue Gebäude müssen PV-Anlagen mit einer Größe von mindesten 30% der Bruttodachfläche errichten. Bei wesentlichen Umbauten oder Erneuerungen von Dachflächen sind PV-Anlagen mit einer Größe von mind. 30% der Nettodachfläche zu errichten.

PV-Anlage auf einem SteildachAlternativ kann auch eine solarthermische Anlage mit einer Mindestgröße nach GEG errichtet werden. Befreiungen sind bei nach Norden ausgerichteten Dachflächen möglich.

Europäische Gebäuderichtlinie

Nach der aktuellen Fassung der europäischen Gebäuderichtlinie (»EPBD) wird schrittweise eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen ab dem 1.1.2027 eingeführt. Neue Gebäude müssen entsprechend der EPBD "[...] so konzipiert werden, dass ihr Potential zur Erzeugung von Solarenergie auf der Grundlage der Sonneneinstrahlung am Standort optimiert wird [...]" (Artikel 10 Abs. 1 EPBD 2024). Das Anforderungsniveau ist für Deutschland bisher noch nicht festgelegt.

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