2026 ist eine Novelle des »Gebäudeenergiegesetzes GEG (GEG 2024, letzte Änderung vom 16.10.2023) geplant, mit der die Anforderungen der »europäischen Gebäuderichtlinie EPBD 2024 ("Richtlinie (EU) 2024/1275 des europäischen Parlaments und des Rates vom 24.4.2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden") umgesetzt werden sollen. Es sind folgende Änderungen vorgesehen:
- Definition des »Nullemissionsgebäude-Standards
- Festlegung des Rechenverfahrens für die »Ökobilanzierung (LCA) von Gebäuden
- Festlegung von Anforderungen für das Lebenszyklustreibhauspotential für Neubauten ab 2030
- Festlegungen zu neuen Effizienzklassen im Energieausweis
- Festlegung zu den Nachrüstungsverpflichtungen für bestehende Gebäude nach Artikel 9 EPBD
- Anforderungen für die Installation von Solaranlagen an Gebäuden
- Einführung des »Renovierungspasses für bestehende Gebäude nach dem Vorbild des individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP)
- Festlegungen zu digitalen Schnittstellen, digitalen Datenformaten und der nationalen Datenbank für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Auch wenn im Koalitionsvertrag der Regierung aus CDU, CSU und SPD vom 9.4.2025 steht "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher" geht in Fachkreisen niemand von einer grundlegenden Änderung der Systematik des GEG aus.
Welche Änderungen in welcher Weise umgesetzt werden, ist zur Zeit noch nicht absehbar.