Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat am 24.2.2026 Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt. Es dient dazu, das "Heizungsgesetz" (korrekte Bezeichnung: Gebäudeenergiegesetz »GEG 2024) abzuschaffen. Bis Ostern will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen. Das neue Gesetz soll zum 1.7.2026 in Kraft treten. Bis zum 29. Mai 2026 sind zahlreiche Vorschriften aus der »europäischen Gebäuderichtlinie EPBD 2024 ("Richtlinie (EU) 2024/1275 des europäischen Parlaments und des Rates vom 24.4.2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden") in deutsches Recht umzusetzen. Es wird spannend, wie die EU-Regeln auf der Grundlage der aktuellen Eckpunkte in deutsches Recht umgesetzt werden.

Das Eckpunktepapier vom 24.2.2026 enthält folgende Vorschläge:

  • Beim Austausch von Wärmeerzeugern (Heizungen im Sinne des GEG) soll die 65%-Regelung abgeschafft werden. Betriebsverbote für Wärmeerzeuger mit fossilen Energieträgern sollen entfallen. Ebenso soll es keine Regelung zum Austausch funktionierender Wärmeerzeuger geben. Für die Erneuerung von Wärmeerzeugern soll es einen neuen "technologieoffenen Katalog mit allen möglichen Heizungsoptionen" geben.
  • Die BEG-Förderung soll bis 2029 fortgesetzt werden (Aktuelle Förderungen siehe: »BEG-Förderung).
  • Für den Einbau von Wärmeerzeugern, die mit Gas oder Öl betrieben werden, soll es ab 1.1.2029 eine Pflicht zur zunehmenden Verwendung CO2-neutraler Brennstoffe ("Bio-Treppe") geben. 2029 soll der Anteil bei 10% liegen und bis 2040 immer weiter ansteigen. Als CO2-neutrale Brennstoffe werden Biomethan, grüner, blauer, orangener und türkiser Wasserstoff, Wasserstoffderivate sowie synthetisches Methan und Bioöl genannt. Die Einhaltung der Bio-Treppe soll durch die Schornsteinfeger überprüft werden.
  • Zum Schutz von Mietern soll eine Regelung zum Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen eingeführt werden.
  • Die EPBD soll 1:1 umgesetzt werden. Die Koalition will sich "dafür einsetzen, die Umsetzungsfristen der Richtlinie zu verlängern, die Vorschriften zu verschlanken und den Gedanken des Quartiersansatzes im europäischen Recht zu verankern".
  • Die Wärmeplanung für kleine Kommunen (unter 15.000 Einwohnern) sollen einheitlich deutlich vereinfacht werden.
  • Die Wärmepreise von Wärmenetzen sollen "für Kunden und Mieter fair und transparent sein und auf einem bezahlbaren Niveau liegen". Dafür soll die AVBFernwärmeV und die Wärmelieferverordnung novelliert werden.

Unklar ist zur Zeit, wie der Modernisierungsstau im Gebäudebereich behoben werden soll und die »Vorgaben des Klimaschutzgesetzes (KSG) mit den verringerten Anforderungen an Heizungsanlagen umgesetzt werden sollen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Januar 2026 erst entschieden (»PM 05/2026), dass das Klimaschutzprogramm 2023 für die Erreichung der Klimaziele nicht ausreichend ist.

Projektion der Zielerreichung der Sektoren nach dem KSG

Mit folgenden Neuregelungen im Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ist auf der Grundlage der EU-Regelungen zu rechnen:

  • Definition des »Nullemissionsgebäude-Standards
  • Festlegung des Rechenverfahrens für die »Ökobilanzierung (LCA) von Gebäuden
  • Festlegung von Anforderungen für das Lebenszyklustreibhauspotential für Neubauten ab 2030
  • Festlegungen zu neuen Effizienzklassen im Energieausweis
  • Festlegung zu den Nachrüstungsverpflichtungen für bestehende Gebäude nach Artikel 9 EPBD
  • Anforderungen für die Installation von Solaranlagen an Gebäuden
  • Einführung des »Renovierungspasses für bestehende Gebäude nach dem Vorbild des individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP)
  • Festlegungen zu digitalen Schnittstellen, digitalen Datenformaten und der nationalen Datenbank für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Grundlage für die Berechnung des Energiebedarfs bildet voraussichtlich die Neufassung der »DIN/TS 18599:2025-10. »Ökobilanzen sollen auf der Grundlage der neuen DIN SPEC 91606 (erscheint im Frühjahr 2026) berechnet werden.

Die Umbenennung des bisherigen »Gebäudeenergiegesetzes (GEG) [seit der Novelle 2024 auch als "Heizungsgesetz" bezeichnet] ist damit die konsequente Umsetzung des Koalitionsvertrags der Regierung aus CDU, CSU und SPD vom 9.4.2025: "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher", auch wenn sich inhaltlich vielleicht wenig ändert. Bereits jetzt beklagen viele Fachleute und Verbände die Unsicherheit über das weitere Vorgehen bei den gesetzlichen Anforderungen als wenig hilfreich und fordern klare langfristige Regelungen.

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