Fragen und Antworten zur DIN 4719
Copyright Anton Höß Kontakt Fachintsitut Gebäude-Klima e. V.
-
Allgemein: Können Lüftungsgeräte für erhöhte Anforderungen nach dieser Norm zertifiziert werden?
Derzeit nicht möglich. Zertifizierungsregeln für Bauteile/Produkte bzw. Lüftungsgeräte mit besonderen Eigenschaften werden vorbereitet. Die Zertifizierung von Bauteilen/Produkten bzw. Lüftungsgeräten beinhaltet in einem allgemeinen Teil, die Konformität mit den allgemein zu stellenden Anforderungen und in einem weiteren Teil, die Konformität mit den für besondere Eigenschaften zu stellenden Anforderungen. -
Allgemein: Wie werden die Konformitätsverfahren nach den einzuhaltenden europäischen Richtlinien eingebunden?
Die Konformitätsverfahren nach den einzuhaltenden europäischen Richtlinien werden im allgemeinen Teil des Konformitätsverfahren für Bauteile/Produkte bzw. Lüftungsgeräte berücksichtigt. Für eine CE-Kennzeichnung der Bauteile/Produkte bzw. Lüftungsgeräte sind alle Anforderungen aus den zutreffenden europäischen Richtlinien einzuhalten. Maßgeblich für Bauteile/Produkte bzw. Lüftungsgeräte können folgende europäische Richtlinien sein - Niederspannungs-Richtlinie, für die elektrische Sicherheit, - Maschinen-Richtlinie, für die mechanische Sicherheit, - EMV-Richtlinie, für die elektromagnetische Verträglichkeit, - Öko-Design-Richtlinie, für die Kennzeichnung der energetischen Eigenschaften - EnEV 2009, für den Nachweis der Erfüllung von Förderkriterien und - Druckgeräte-Richtlinie, für den Nachweis der Drucksicherheit, bei Wärmeübertragern, soweit vorhanden. -
Allgemein: Wie wird die Korrelation zur Maschinen-Richtlinie hergestellt?
Bauteile/Produkte bzw. Lüftungsgeräte sind Teilmaschinen, die als Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung die Einhaltung der Anforderungen bedingen. Für Bauteile/Produkte bzw. Lüftungsgeräte sind die allgemeinen Anforderungen an die Gestaltung von Produkten einzuhalten. -
Allgemein: Wie wird die Korrelation zur Niederspannungs-Richtlinie hergestellt?
Bauteile/Produkte bzw. Lüftungsgeräte müssen als Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung die in der Richtlinie aufgelisteten Anforderungen einhalten. Für Bauteile/Produkte bzw. Lüftungsgeräte sind die allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen an den sicheren Umgang mit elektrischem Strom einzuhalten. Dies gilt natürlich auch für die Installation der Geräte -
Allgemein: Wie wird die Korrelation zur EMV-Richtlinie hergestellt?
Bauteile/Produkte bzw. Lüftungsgeräte müssen als Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung die in der Richtlinie aufgelisteten Anforderungen einhalten. Für Bauteile/Produkte bzw. Lüftungsgeräte sind die allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen an den sicheren Umgang mit elektromagnetischer Strahlung einzuhalten. Dies gilt natürlich auch für die Installation der Geräte -
Allgemein: Wie wird die Korrelation zur Druckgeräte-Richtlinie herstellt?
Luft-/Wasser-Wärmeübertrager von Lüftungsgeräten müssen soweit sie als Druckgeräte gelten, als Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung die in der Richtlinie aufgelisteten Anforderungen einhalten. Die allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen an den sicheren Umgang mit hohen Drücken sind einzuhalten. Dies gilt natürlich auch für die Installation der Geräte. -
Allgemein: Ist auch die Bauprodukten-Richtlinie maßgebend?
Ja, sie kann allerdings erst umgesetzt werden, wenn harmonisierte Produktnormen im europäischen Amtsblatt veröffentlicht sind. Harmonisierte Produktnormen werden derzeit in den CEN-Gremien erarbeitet. Eine Zeitangabe für die Anwendung der Bauprodukten-Richtlinie ist derzeit noch nicht möglich. -
Allgemein: Wann ist die Öko-Design-Richtlinie maßgebend?
Die Öko-Design-Richtlinie ist dann maßgebend, wenn sie in nationales Recht umgesetzt ist. Die Voraussetzungen werden derzeit erarbeitet. Eine genaue Zeitangabe für die Anwendung der Kennzeichnung nach der Öko-Design-Richtlinie kann derzeit noch nicht gegeben werden. -
1 Anwendungsbereich: Was ist ein F-Gerät?
Ein F-Gerät ist ein Zu-/Abluftgerät, das auch bei sehr niederen Außen-Lufttemperaturen dauernd mit gleich großen Zuluft- und Abluft-Volumenströmen betrieben werden kann. Gleich große Zuluft- und Abluft-Volumenströme eines Zu-/Abluftgerätes, bei sehr niederen Außenlufttemperaturen erfordern spezielle Maßnahmen um ein Vereisen des Wärmeübertragers zu verhindern. Als spezielle Maßnahmen kommen in Frage z.B. für Dauerbetrieb geeignete elektrische oder mit anderen Wärmeträgern beheizte Vorwärmer in der Ansaugleitung der Außenluft oder bestimmte Strategien zur Führung des Außenluftvolumenstromes in oder am Wärmeübertrager. -
1 Anwendungsbereich: Warum ist ein F-Gerät notwendig, wenn bei einem gemeinsamen Betrieb mit einer raumluftabhängigen Feuerstätte eine gesteuerte ALD verwendet wird?
Durch ein F-Gerät sollen Störungen im Druckniveau des Aufstellungsraumes der raumluftabhängig betriebenen Feuerstätte durch das Lüftungsgerät vermieden werden. Wenn eine "steuerbare ALD" eingesetzt wird, wird bei einer Störung eine Öffnung ins Freie freigegeben. Dies soll möglichst vermieden werden, weil dadurch neben der Beeinträchtigung der Behaglichkeit im Wohn- und Aufenthaltsbereich auch Heizkörper oder Wasserleitungen einfrieren können. Ein F-Gerät verhindert eine Störung des Druckniveaus durch das Lüftungsgerät weil auch bei niederen Temperaturen dauernd gleich große Volumenströme gefördert werden. Wenn eine Störung im Druckniveau z.B. beim Betrieb einer feststoffbefeuerten Feuerstätte auftritt, passiert das bei Anwesenheit der Nutzer und zudem über relativ kurze Zeit. Ein unkontrolliertes längeres Öffnen der "steuerbaren ALD" und die damit verbunden Probleme werden damit verhindert. -
1. Anwendungsbereich: Müssen auch Bauteile/Produkte, wie z.B. Abluftventile geprüft und zertifiziert werden?
Nein, DIN 4719 gilt für Lüftungsgeräte und Bauteile/Produkte, die zu einem funktionsfähigen Lüftungsgerät gehören. Für einzelne Bauteile/Produkte sind die europäischen Normen der Normenreihe DIN EN 13141-x anzuwenden. -
3 Begriffe: Was ist ein E-Gerät?
Ein E-Gerät muss definierte Mindestanforderungen an die Energieeffizienz einhalten. Diese Mindestanforderungen sind nach vorgegebenen Kriterien nachzuweisen. Die Energieeffizienz wird durch Kenngrößen, wie
- Wärmebereitstellungsgrad für die zurückgewonnene Wärme,
- elektrischer Hilfsenergiebedarf für die aufgewendete elektrische
Energie, für die Regelung/Steuerung sowie für die Förderung der
Volumenströme für die einzuhaltenden Lüftungsstufen und
- energetischer Aufwand für die Frostfreihaltung des Wärmeübertragers
bei niederen Temperaturen beschrieben. -
3 Begriffe: Was ist ein H-Gerät?
Ein H-Gerät muss definierte Mindestanforderungen an die Zuluftqualität einhalten. Diese Mindestanforderungen sind nach vorgegebenen Kriterien nachzuweisen.Die Zuluftqualität wird durch Kenngrößen, wie - neutrales Verhalten der eingesetzten Materialien, - notwendige Eigenschaften der Filter insbesondere für die Außenluft, - Ausführung des Lüftungsgerätes hinsichtlich Ableitung von Kondensat und - Ausrüstung, hinsichtlich seiner Regelfähigkeit beschrieben -
3 Begriffe: Was ist ein S-Gerät?
Bei einem S-Gerät ist der Schallleistungspegel und das Schalldämmmaß nach einheitlichen Kriterien zu bestimmen und anzugeben. Für diese Kriterien sind die vorgegebenen Verfahren anzuwenden. -
3 Begriffe: Was ist ein F-Gerät?
siehe 1 -
3. Begriffe: Wie ist der Begriff "Ventilator" nach den beiden Normen DIN 1946-6 und DIN 4719 definiert?
In DIN 1946-6 wie auch in DIN 4719 wird in Abschnitt 3 "Begriffe" auf die Gültigkeit der Begriffe nach DIN EN 12792 "Lüftung von Gebäuden - Symbole, Terminologie und graphische Symbole" verwiesen. In dieser finden sich folgende Definitionen für den Ventilator und das Lüftungsgerät. Ventilator - "Strömungsmaschine, die mechanische Energie durch ein oder mehrere mit Schaufeln ausgerüstete Fügelräder erzeugt, um einen kontinuierlichen Strom von Luft oder einem anderen Gas zu fördern, und deren Arbeit je Zeiteinheit in der Regel 25 kJ/kg nicht überschreitet. Der Begriff "Ventilator" gilt für ein Gerät ohne Anbauten am Ein- oder Austritt, außer wenn solche Anbauten festgelegt sind (siehe ISO 5801). -
3. Begriffe: Wie unterscheidet sich der Begriff "Ventilator" vom Begriff "Lüftungsgerät"
In DIN 1946-6 wie auch in DIN 4719 wird in Abschnitt 3 "Begriffe" auf die Gültigkeit der Begriffe nach DIN EN 12792 "Lüftung von Gebäuden - Symbole, Terminologie und graphische Symbole" verwiesen. In dieser finden sich folgende Definitionen für den Ventilator und das Lüftungsgerät. Lüftungsgerät (für eine einzelne Wohnung) - "Gesamtheit aus kompatiblen Bauelementen, die als Einzelprodukt geprüft, verkauft und eingebaut werden und vom Hersteller als eine Anlage zur Lüftung von Wohnungen angegeben sind. Anmerkung: Das Gerät kann auch kleinere Teile wie Klebebänder, Dichtungen und Schrauben enthalten. -
4.1 Allgemeines: Warum werden keine Zuluftgeräte beschrieben?
Zuluftgeräte für Zuluftsysteme sind in der Norm nicht explizit beschrieben. Die ausführliche Beschreibung von Zuluftgeräten in DIN 4719 kann bei Bedarf, auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. -
4.1 Allgemeines: Wie soll der Volumenstrom dem Bedarf angepasst werden?
Der geförderte Luftvolumenstrom ist der Schadstoffkonzentration in einem Raum anzupassen. Dazu sind geeignete Sensoren notwendig. Als geeignete Sensoren gelten,
- Sensoren für CO2, das vorwiegend durch Mensch und Tier abgegeben wird,
- Sensoren für VOC, Schadstoffe, die von Mensch und Tier, aber auch von Einrichtungsgegenständen abgegeben werden und
- Sensoren zur Erfassung der Feuchte in der Luft in Ablufträumen, die von Mensch und Tier, aber auch von Prozessen freigesetzt werden. Geeignet sind selbstverständlich auch Sensoren, die eine Kombination der genannten, üblichen Schadstoffe erfassen. -
4.3 Erhöhte Anforderungen: Warum werden erhöhte Anforderungen für Bauteile/Produkte bzw. Lüftungsgeräte definiert?
Erhöhte, über das normale Maß hinausgehende Anforderungen werden für Bauteile/Produkte bzw. Lüftungsgeräte definiert, weil Themen wie eine hohe Energieeffizienz, eine hohe Raumluftqualität, eine hohe Schalldämmung in Deutschland sehr häufig nachgefragt werden. Nachdem allerdings erhöhte Anforderungen weder in den Bauordnungen der Länder gefordert werden, noch im europäischen Regelwerk aufgenommen worden sind, können diese Anforderungen nur auf freiwilliger Basis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber aufbauend auf DIN 4719 und DIN 1946-6 vereinbart werden. Die Regelungen sind so aufgebaut, das Lüftungskomponenten oder Lüftungsgeräte die den allgemeinen europäischen bzw. nationalen Anforderungen entsprechen frei gehandelt und verwendet werden können. Durch die Regelungen können Projekt bezogen, besondere Eigenschaften realisiert werden, wobei auf genormte Bauteile/Produkte bzw. Lüftungsgeräte zurückgegriffen werden kann. -
4.3 Erhöhte Anforderungen: Warum wurden nur für die genannten Themen erhöhte Anforderungen definiert?
Mit den beschriebenen, Regelungen werden für die Themen, für die derzeit am Markt ein nennenswerter Bedarf besteht, die Anforderungen abgedeckt. Schwerpunktmäßig nachgefragt werden derzeit, - Energieeffizienz, zur Ausfüllung der EnEV in Verbindung mit Förderprogrammen, - Raumluftqualität, zur Vermeidung z.B. von Polleneintrag und - Schallschutz, aus Komfortgründen. Für Produkte/Bauteile bzw. Lüftungsgeräte sind noch die Themen "Rückschlagklappe" und "F-Gerät" aufgenommen worden. Geeignete "Rückschlagklappen" sind immer dann notwendig, wenn Lüftungsgeräte an gemeinsame Hauptleitungen angeschlossen werden sollen. -
5.1.1. Allgemeines: Woher kommen diese Mindestanforderungen?
Die Mindestanforderungen sind aus den Bauordnungen der Länder und aus einschlägigen nationalen, sowie z.T. auch europäischen technischen Regeln für Lüftungskomponenten und Lüftungsgeräte abgeleitet. In der Norm sind die für Produkte/Bauteile und Lüftungsgeräte für die Wohnungslüftung relevanten Anforderungen zusammengetragen. -
5.1.1. Allgemeines: Durch wen sind diese Nachweise zu erbringen?
Die Norm regelt nicht wer welche Nachweise zu erbringen hat. Aufgabe der Norm ist es die technischen Anforderungen und Nachweise zu beschreiben. Durch wen die Nachweise zu erbringen sind und in welcher Form die beschriebene Kennzeichnung angewandt werden kann, wird derzeit beraten. Es ist beabsichtigt dies im Rahmen der Zertifizierung in einem Beiblatt zur Norm zu veröffentlichen. -
5.1.2.1 Werkstoffe: Wie sind die Baustoffklassen definiert?
Hinsichtlich des Brandverhaltens von Baustoffen sind folgende Klassen definiert: A nicht brennbare Baustoffe und B brennbare Baustoffe. Die Klasse B wird unterteilt in B1 schwer entflammbare Baustoffe B2 normalentflammbare Baustoffe und B3 leichtentflammbare Baustoffe. Die Definitionen sind DIN 4102 entnommen. -
5.1.2.1 Werkstoffe: Wie können die Baustoffklassen bestimmt werden?
Zur Bestimmung der Baustoffklassen sind in DIN 4102 entsprechende Verfahren beschrieben. Die genannten Baustoffklassen sind europäisch gleich definiert. Die Angabe der Baustoffklasse für Baustoffe, kann auch ohne Versuche gemacht werden, wenn die Baustoffe, für die die Eigenschaften einmal nachgewiesen worden sind, in Listen, sog. Positivlisten veröffentlicht sind. -
5.1.2.1 Werkstoffe: Für welche Bauteile/Produkte sind die Baustoffklassen anzugeben?
Die Baustoffklassen sind für die wesentlichen Bauteile/Produkte eines Lüftungsgerätes anzugeben. Als wesentliche Produkte gelten, das Gehäuse, die Ventilatoren, der Wärmeübertrager und die Filter eines Lüftungsgerätes. Wesentliche Bauteile/Produkte sind Teile mit einer nennenswerten Brandlast. Eine Schraube fällt nicht unter ein wesentliches Bauteil, weil die dadurch verursachte Brandlast sehr klein ist. -
5.1.2.1 Werkstoffe: Warum ist der Einsatzbereich eines Lüftungsgerätes aus brandschutztechnischer Sicht anzugeben?
Der Einsatzbereich eines Lüftungsgerätes ist im Hinblick auf die Verwendung eines Lüftungsgerätes in Nutzungseinheiten festzulegen. Nach der Musterbauordnung wird zwischen Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2 sowie Nutzungseinheiten mit nicht mehr als insgesamt 400 m² in nicht mehr als zwei Geschossen und anderen Gebäuden bzw. Nutzungseinheiten unterschieden. Für Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 bzw. für Nutzungseinheiten mit nicht mehr als insgesamt 400 m² in nicht mehr als zwei Geschossen werden keine brandschutztechnischen Anforderungen an die Übertragung von Feuer und Rauch gestellt. Die brandschutztechnischen Anforderungen an die Übertragung von Feuer und Rauch sind in der M-LÜAR und in den Landesbauordnungen aufgelistet.Die Anforderungen an die Baustoffklassen, gelten unabhängig von dieser Einteilung. -
5.1.2.1 Werkstoffe: Was sind untergeordnete, brandschutztechnisch nicht funktionsbedingte Teile?
Untergeordnete, brandschutztechnisch nicht funktionsbedingte Teile, sind Teile die keinen nennenswerten Einfluss auf die brandschutztechnischen Anforderungen haben. Die Teile weisen entweder keine nennenswerte Brandlast auf, wie z.B. Handgriffe oder sind im Inneren des Lüftungsgerätes angeordnet, wie z.B. Filter. Neben den genannten Handgriffen und Filtern gehören dazu z.B. auch dünne Innenauskleidungen. -
5.1.2.1 Werkstoffe: Warum dürfen nur nicht brennbare bzw. schwer entflammbare Werkstoffe und Baustoffe eingesetzt werden?
Nicht brennbare bzw. schwer entflammbare Werkstoffe und Baustoffe werden gefordert, weil die Bauordnungen der Länder und die M-LÜAR nur unter dieser Voraussetzung, Regelungen zur Verhinderung der Übertragung von Feuer und Rauch enthält. -
5.1.2.1 Werkstoffe: Was gilt für Filter?
Für Filter gelten die allgemeinen Anforderungen an die Baustoffklassen. Wenn die eingesetzten Filter nur die Anforderung B2 erfüllen, sind nach M-LÜAR weitere Maßnahmen zur Vermeidung der Übertragung von Feuer und Rauch notwendig. Als weitere Maßnahmen kommen nach M-LÜAR, z.B. feinmaschige Gitter in Frage. -
5.1.2.1 Werkstoffe: Was gilt für Wärmeübertrager?
Auch für Wärmeübertrager gelten die allgemeinen Anforderungen an die Baustoffklassen. Ausnahmen sind möglich, wenn die entsprechenden in der M-LÜAR beschriebenen Anforderungen eingehalten werden. Nach M-LÜAR kann ein ausreichend großer Widerstand gegen die Übertragung von Feuer und Rauch auch durch geeignete Absperrungen in den Decken erreicht werden. -
5.1.2.1 Werkstoffe: Wann sind nach den Bauordnungen der Länder (LBO) keine brandschutztechnichen Anforderungen zu stellen?
Keine brandschutztechnischen Anforderungen sind zu stellen, wenn ein Lüftungsgerät nur in Gebäuden der Gebäudeklasse 1 oder 2 oder in Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 400 m² über nicht mehr als zwei Geschosse eingebaut werden soll. Für die genannten Gebäude werden nach der Muster-Bauordnung keine brandschutztechnischen Anforderungen an die Übertragung von Feuer- und Rauch gestellt. Siehe 5.1.2.1 -
5.1.2.1 Werkstoffe: Wer beurteilt, die Anwendung der Gebäudeklassen und damit der anzuwendenden brandschutz-technischen Maßnahmen
Maßgebend für die Anwendung der Gebäudeklassen ist die gültige Bauordnung eines Landes. Die Bauordnungen der Länder orientieren sich an der M-BauO. Eine generelle Lösung, aufbauend auf M-BauO ist durch die regional unterschiedlichen Bauordnungen nicht möglich. -
5.1.2.2 Filter: Warum wird nur Filterklasse G2 gefordert?
Für Deutschland ist von Experten dieser Wert festgelegt worden. Weder in der nationalen Gesetzgebung noch im europäischen Regelwerk sind entsprechende Mindest-Anforderungen enthalten. -
5.1.2.2 Filter: Warum wird nur Filterklasse G3 gefordert?
Für Deutschland ist von Experten dieser Wert festgelegt worden. Weder in der nationalen Gesetzgebung noch im europäischen Regelwerk sind entsprechende Mindest-Anforderungen enthalten. -
5.1.2.2 Filter: Wie wird beurteilt, ob die Filter dauerhaft dicht eingebaut sind?
Der Einbau eines Filters in das Filtergehäuse ist aufgrund der vorzulegenden Unterlagen und am vorgestellten Lüftungsgerät zu beurteilen. In den Zeichnungen ist zu prüfen, ob die Möglichkeit eines spaltfreien Sitzes des Filters im Filtergehäuse möglich ist. Am vorgestellten Lüftungsgerät ist nach Augenschein, die planmäßige Ausführung zu prüfen. -
5.1.3.1 Allgemeines: Wie muss der Hersteller den Einsatzbereich eines Lüftungsgerätes in Bezug auf die Nutzfläche der Wohnung definieren?
Der vom Hersteller zu definierende Einsatzbereich wird durch den minimal und den maximal, kontinuierlich zu fördernde Luftvolumenstrom begrenzt. Ein Kriterium für die Festlegung des minimal kontinuierlich zu fördernden Luftvolumenstromes ist die Bildung von Kondensat im Lüftungsgerät. Die Festlegung des maximal kontinuierlich zu fördernden Luftvolumenstromes wird durch die Leistungsfähigkeit der Ventilatoren bestimmt. -
5.1.3.2 Elektrische Sicherheit: Sind diese technischen Regeln bei der CE-Kennzeichnung nach NSR zu beachten?
Ja, die Prüfung der elektrischen Sicherheit deckt die Anforderungen der Niederspannung-Richtlinie ab. Durch die CE-Kennzeichnung wird dies dokumentiert. -
5.1.3.3 Mechanische Sicherheit: Sind diese technischen Regeln bei der CE-Kennzeichnung nach MR zu beachten?
Ja, die Prüfung der mechanischen Sicherheit deckt die Anforderungen der Maschinen-Richtlinie ab. Durch die CE-Kennzeichnung wird dies dokumentiert. Die Prüfung er mechanischen Sicherheit umfasst im wesentlichen den Berührungsschutz von drehenden Teilen und den Schutz vor Kanten -
5.1.4 Ausrüstung: Ist eine Installation der Steuerung / Regelung bauseits vor Ort möglich?
Prinzipiell ist die bauseitige Installation der Steuerung/Regelung des Lüftungsgerätes möglich. In dieser Norm wird allerdings nur ein komplettes Lüftungsgerät einschließlich seiner Steuerung/Regelung beschrieben. Die Steuerung/Regelung des Lüftungsgerätes hat erheblichen Einfluss z.B. auf seine Energieeffizienz. Deshalb werden nach dieser Norm nur komplette Lüftungsgeräte einschließlich der Steuerung/Regelung behandelt. Ein E-Gerät oder ein H-Gerät muss also auch eine entsprechende Steuerung/Regelung aufweisen. -
5.1.5 Bedienung und Instandhaltung: Was umfasst ein sachgerechter Betrieb?
Unter einem sachgerechten Betrieb sind Hinweise für den Nutzer zu verstehen, wie z.B. - wann welche Lüftungsstufen angewendet werden sollen, - wann und wie die Filter zu wechseln sind und - wann und wie das Lüftungsgerät zu warten ist. Die sachgerechten Hinweise beziehen sich auf die für den Nutzer wichtigen Punkte für den dauernden Betrieb des Lüftungssystems und damit des Lüftungsgerätes. -
5.1.6.2 Ausführung/Undichtheit: Warum wird die Dichtheitsklasse 1 oder 2 für die äußere Undichtheit eines Lüftungsgerätes gefordert?
Die äußeren Undichtheit eines Lüftungsgerätes ist auf eine maximale Leckage die der Dichtheitsklasse 2 entspricht zu begrenzen, weil ein Überströmen von Abluft in Zulufträume verhindert werden muss. Die äußere Undichtheit des Lüftungsgerätes ist zu begrenzen damit der Mindest-Abluftvolumenstrom auch tatsächlich als Fortluft ins Freie gefördert wird. -
5.1.6.2 Ausführung/Undichtheit: Welche Dichtmittel sind anzugeben und warum?
Wenn zur Abdichtung des Wärmeübertragers z.B. gegenüber dem Gehäuse Dichtmittel verwendet werden, sind diese in den technischen Unterlagen zu beschreiben. Für die Reinigung von Wärmeübertrager, sind diese in aller Regel auszubauen. Damit die Dichtheit des Lüftungsgerätes auch nach dem Einbau gegeben ist, ist der Wärmeübertrager wieder wie ursprünglich abzudichten. Dazu ist das gleiche Dichtmittel wie ursprünglich, d.h. also Silicon, wenn ursprünglich Silicon verwendet worden ist, einzusetzen. -
5.1.6.2 Ausführung/Undichtheit: Was versteht man unter maximal gefördertem Volumenstrom?
Unter maximal gefördertem Luftvolumenstrom ist der Volumenstrom, der bei größter Leistungsfähigkeit des Lüftungsgerätes gegeben ist, zu verstehen. Bei zentral angeordneten Lüftungsgeräten ist bei diesem Betriebspunkt ein statischer Druck von 100 Pa zugrunde zulegen. Bei dezentral angeordneten Einzelraum-Lüftungsgeräten, ist dagegen kein Differenzdruck anzusetzen. -
5.1.6.5 Eigenschaften: Welche Eigenschaften sind gemeint?
Bei den Eigenschaften handelt es sich um die in 5.1.6 beschriebenen Kenngrößen, die messtechnisch (M) zu ermitteln sind. Darunter wird die kontinuierliche Förderung des Volumenströme unter den genannten Rahmenbedingungen verstanden. Alle ermittelten Kenngrößen sind anzugeben. Die vom Hersteller dargestellten Eigenschaften müssen dokumentiert werden. -
5.1.7.2 Ausführung/Undichtheit: Warum wird die Dichtheitsklasse 1 oder 2 für die innere und die äußere Undichtheit eines Lüftungsgerätes gefordert?
Die äußere Dichtheit des Lüftungsgerätes wird gefordert, damit auch die tatsächlich geförderten Abluftvolumenströme als Fortluft ins Freie gefördert werden Die innere Dichtheit des Lüftungsgerätes wird gefordert, damit auch der tatsächlich geforderte Außenluftvolumenstrom den Räumen zugeführt wird und die Abluft als Fortluft abgeführt wird. Eine größere Undichtheit des Lüftungsgerätes hätte auch höhere Umluftanteile zu lasten des Außenluftvolumenstromes zur Folge. -
5.1.7.2 Ausführung/Undichtheit: Warum muss zusätzlich die Mischung der Dichtheitsklasse 1 oder 2 entsprechen?
Bei Einzelraum-Lüftungsgeräten ist durch die Gestaltung der Mündung sicherzustellen, dass die angesaugte Außenluft nicht in unzumutbarem Maße wieder Fortluft bzw. Abluft enthält. Auch wenn es sich in diesem Fall nur um Umluft handelt, soll doch eine ausreichende Lufterneuerung gewährleistet werden. Ferner soll mit einer Mindest-Wurfweite auch eine Raumdurchspülung bis zu den üblichen Raumtiefen erreicht werden. -
5.1.7.2 Ausführung/Undichtheit: Warum ist bei dieser Anordnung der Ventilatoren nur die Dichtheitsklasse 1 zulässig?
Bei dieser Anordnung der Ventilatoren ist nur die Dichtheitsklasse 1, also eine erhöhte Dichtheit zulässig, weil das Lüftungsgeräte dauernd unter Überdruck betrieben wird. Weil die innere Leckage auch wesentlich vom Differenzdruck abhängig ist, muss die Dichtheit höher sein, damit beim höheren Differenzdruck der absolute Leckagestrom vergleichbar klein bleibt, wie bei anderer Anordnung der Ventilatoren. -
5.1.7.2 Ausführung/Undichtheit: Für Filter der Filterklasse G2 bis G4 ist die Filter-Bypass-Undichtheit nicht nachzuweisen? Warum keine gleiche Behandlung bei allen Filterklassen?
Nach den europäischen Regeln ist diese Anforderung bei Filtern der Filterklasse G2 bis G4 nicht zu stellen. Es wurde ein entsprechender Einspruch zu den europäischen Regeln erstellt. Begründet wird dies dadurch, dass zwar bei Filtern der Klasse G die Bedeutung des Filter-Bypasses geringer ist als bei Filtern der Klasse F, aber auch diese Filter sollen dicht in ein Filtergehäuse eingebaut werden. -
5.1.7.2 Ausführung/Undichtheit: Wenn die Filter in einem Filterrahmen festgeklemmt werden oder einen eigenen Rahmen aufweisen, dann ist die Filter-Bypass-Undichtheit messtechnisch nicht nachzuweisen?
Wenn am kompletten Lüftungsgerät durch Sichtprüfung einer neutralen Prüfstelle ein dichter Einbau nachgewiesen werden kann, wird die relativ aufwendige Messung entbehrlich. -
5.1.7.5 Eigenschaften: Welche Eigenschaften sind gemeint?
Bei den Eigenschaften handelt es sich um die in 5.1.7 beschriebenen Kenngrößen, die messtechnisch (M) zu ermitteln sind. Alle ermittelten Kenngrößen sind vom Hersteller anzugeben. -
5.2.1 Allgemeines: Wer bestätigt die Einhaltung der Bedingungen für die H-Kennzeichnung?
Das für die H-Kennzeichnung von Bauteilen/Produkten bzw. Lüftungsgeräten anzuwendende Zertifizierverfahren wird voraussichtlich in einem Beiblatt zu DIN 4719 beschrieben. Die Norm beschreibt nur die für die H-Kennzeichnung einzuhaltenden Anforderungen. -
5.2.1 Allgemeines: Wie sind ggf. notwendige ALD anzugeben?
Wenn ALD zu einem Entlüftungssystem gehören, sind diese ebenfalls zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss in den Unterlagen enthalten sein und soll auf dem Bauteil/Produkt angegeben werden. Zur H-Kennzeichnung eines Lüftungssystems gehören neben dem Lüftungsgerät auch die notwendigen Bauteile/Produkte. Dies sind z.B. bei Abluftsystemen auch notwendige ALD. -
5.2.1 Allgemeines: Wie sind ggf. notwendigen ÜLD anzugeben?
Wenn ÜLD zu einem Lüftungssystem gehören, sind diese ebenfalls zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss in den Unterlagen enthalten sein und soll auf dem Bauteil/Produkt angegeben werden. Zur H-Kennzeichnung eines Lüftungssystems gehören neben dem Lüftungsgerät auch die notwendigen Bauteile/Produkte. Dies sind auch notwendige ÜLD. -
5.2.2.1 Werkstoffe: Wie sind Anforderungen an Werkstoffe durch U+P zu prüfen?
Die Einhaltung der Anforderungen an die eingesetzten Materialien ist aufbauend auf der Beschreibung und der Kennzeichnung der Baustoffe nachzuweisen. Für übliche Baustoffe/Werkstoffe sind keine eigenen Materialprüfungen vorgesehen, wenn sie in einer in Fachkreisen zu erstellenden Liste (Positivliste) beschrieben sind. Eigene Materialprüfungen sind notwendig, wenn Baustoffe eingesetzt werden sollen, bei denen Zweifel an ihrer Eignung und Dauerhaftigkeit bestehen. -
5.2.2.1 Werkstoffe: Wann kann davon ausgegangen werden, dass ein Kunststoff keinen Nährboden für Mikroorganismen liefert?
Ein Kunststoff liefert dann keinen Nährboden für Mikroorganismen, wenn er eine geschlossene, glatte Oberfläche aufweist und die Oberfläche auf Dauer beständig gegen die Luftströme ist. Wenn sich an den Oberflächen kein Schmutz absetzen kann, sind auch Ablagerungen von organischen Stoffen kaum möglich. Wenn kein Abtrag von der Oberfläche gegeben ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Oberfläche auf Dauer ihre Beschaffenheit behält. -
5.2.2.1 Werkstoffe: Was sind "handelsübliche Reinigungsmittel"?
"Handelsübliche Reinigungsmittel" sind Stoffe, wie sie im Haushalt eingesetzt werden. Alle Reinigungsmittel die entweder nicht in Geschäften des täglichen Bedarfes vorrätig sind oder die besondere Schutzmaßnahmen bei ihrer Handhabung erfordern, gelten als "nicht handelsübliche Reinigungsmittel" im Sinne dieser Norm. Die Reinigung von Bauteilen/Produkten bzw. von Lüftungsgeräten darf im Wohnbereich nur mit "handelsüblichen Reinigungsmitteln" sichergestellt werden. Besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit speziellem Reinigungsmittel sind im Haushalt nicht vorgesehen. -
5.2.2.1 Werkstoffe: Wann gilt ein Material als abriebfest?
Als abriebfest gelten Materialien bei denen auch bei hohen Luftgeschwindigkeiten, = 10 m/s kein nennenswerter Abrieb entsteht. Als abriebfest gelten allgemein Materialien mit glatter, harter Oberfläche. Mit dieser Forderung soll die Dauerhaftigkeit der Lüftungskomponenten und Lüftungsgeräte sowie eine Feinstaubbelastung in den Wohnungen verhindert werden. -
5.2.2.1 Werkstoffe: Wann spricht man von geschlossenporigen Dichtstoffen?
Als geschlossenporig gelten Dichtstoffe und Dichtungen dann, wenn Sie eine glatte, geschlossene Oberfläche aufweisen. Die Eigenschaft soll vom Hersteller in den Unterlagen beschrieben werden. Eigene Versuch dazu sind nicht vorgesehen. Offenporige Dichtstoffe und Dichtungen sind zu vermeiden, weil dadurch Feuchte und Schmutz aufgenommen werden kann und somit ein Nährboden für Mikroorganismen zu befürchten ist. -
5.2.2.1 Werkstoffe: Wann liefern Dichtungen keinen Nährboden für Mikroorganismen?
Dichtungen sollen keine Feuchte aufnehmen und eine geschlossene Oberfläche aufweisen, damit weder Feuchte noch Schmutz das Wachstum von Mikroorganismen fördern kann. Die Eigenschaft soll vom Hersteller in den Unterlagen beschrieben werden. Eigene Versuche dazu sind nicht vorgesehen. Diese Forderung wird analog zur Forderung für die zu verwendenden Materialien gestellt. -
5.2.2.2 Filter: Wann kann auf eine Filterüberwachung verzichtet werden?
Auf die Filterüberwachung kann verzichtet werden, wenn der Filter gut sichtbar ist, und entsprechende Hinweise auf eine visuelle Prüfung in der Betriebsanleitung für das Lüftungssystem enthalten sind. In der Betriebsanleitung sind nicht nur Hinweise aufzunehmen, wann ein Filter aufgrund von optischen Änderungen auszutauschen ist, sondern auch wie ein neuer Filter oder ein gereinigter Filter wieder einzusetzen ist. -
5.2.2.2 Filter: Kann die Filterstandzeit ein geeigneter Parameter sein?
Die Filterstandzeit kann dann ein geeigneter Parameter sein, wenn eine übliche Verschmutzung zugrunde gelegt wird, bzw. wenn die Angabe der Filterstandzeit nach praktischen Erfahrungen angegeben wird. Die Filterstandzeit ist eine einfache Möglichkeit der Filterüberwachung, die jedoch nur bei üblicher Verschmutzung bzw. aufbauend auf Erfahrungswerte angewendet werden kann. -
5.2.2.2 Filter: Ist die Filterkennzeichnung auf dem Gehäuse und in der Wartungsanleitung notwendig?
Die Filterkennzeichnung ist in der Bedienungs-/Wartungsanleitung immer anzugeben. Wenn es aus Platzgründen möglich ist, soll die Filterkennzeichnung auch auf dem Gehäuse angegeben werden. Wo immer möglich, soll die Filterkennzeichnung an einem gut sichtbaren Ort angebracht werden. -
5.2.2.2 Filter: Wie und durch wen ist der Nachweis der toxischen Unbedenklichkeit des Filters zu führen?
Fragen der toxischen Unbedenklichkeit von Filtern sind von einem unabhängigen Institut zu führen. Fragen der Zertifizierung von Lüftungsgeräten und auch des Nachweises der toxischen Unbedenklichkeit von Filtern werden in einem in Vorbereitung befindlichen Beiblatt zur DIN 4719 geregelt. Für den Nachweis der toxischen Unbedenklichkeit kommen nur unabhängige Prüfstellen mit entsprechenden Einrichtungen und Erfahrung in Frage -
5.2.2.2 Filter: Wie soll dies bei kraftschlüssigen Filtern erfolgen?
Sollen Filter kraftschlüssig in ein Gehäuse eingebaut werden, sind die dazu nötigen speziellen Werkzeuge mitzuliefern. Lediglich, wenn die Filter mit haushaltsüblichen Werkzeugen, wie z.B. einem Schraubendreher kraftschlüssig eingebaut werden können, brauchen diese nicht mitgeliefert werden. -
5.2.3 Ausführung: Reicht es, wenn das ganze Gerät austauschbar ist und im ganzen reinigbar ist?
Wenn das ganze Gerät ohne spezielles Werkzeug ausgetauscht werden kann, reicht dies für die Reinigung der Bauteile aus. Unabhängig davon sind die Filter allerdings austauschbar anzuordnen. Die Größe und das Gewicht des Lüftungsgerätes muss allerdings gering sein und der Aus- und Einbau ohne spezielle Hilfsmittel machbar sein. Als obere Grenze für das Gewicht des Lüftungsgerätes, kann etwa 10 kg gelten. -
5.2.3 Ausführung: Wie kann eine unzulässige Schmutzablagerung reproduzierbar und wiederholbar festgestellt werden?
Schmutzablagerungen setzen sich vorwiegend an Orten hinter Strömungshindernissen, d.h. in nicht durchströmten Gebieten ab. Allgemein sollen nicht durchströmte Gebiete vermieden werden und wenn sie nicht ganz zu vermeiden sind, möglichst klein gehalten werden. Wenn aufgrund der Erfahrung Zweifel bei einer Sichtprüfung hinsichtlich unzulässiger Schmutzablagerungen entstehen, kann ein spezieller Versuche mit staubbeladener Luft hilfreich sein. -
5.2.3 Ausführung: Wie können lösungsmittelhaltige Anstriche nachgewiesen werden?
Der Nachweis ob lösungsmittelhaltige Anstriche und Auskleidungen zum Einsatz kommen ist auf der Grundlage von Herstellerunterlagen zu führen. In den Herstellerunterlagen müssen entsprechende Angaben enthalten sein. Eigene Nachweise, inwieweit Farben lösungsmittelhaltig oder nicht lösungsmittelhaltig sind, sind aufgrund der Komplexität nicht vorgesehen. -
5.2.3 Ausführung: Wie können lösungsmittelhaltige Klebungen nachgewiesen werden?
Luftfremde Stoffe werden vorwiegend durch lösungsmittelhaltige Kleber abgegeben. Inwieweit lösungsmittelhaltige Klebungen durchgeführt werden ist in den Herstellerunterlagen zu dokumentieren. Eigene Nachweise, inwieweit Kleber lösungsmittelhaltig oder nicht lösungsmittelhaltig sind, sind aufgrund der Komplexität der notwendigen Prüfungen nicht vorgesehen. -
5.2.3 Ausführung: Welche Stege können im Hinblick auf ihre Wärmeableitung vernachlässigt werden?
Solange Stege nur die üblichen Blechdicken aufweisen, kann die Wärmeableitung vernachlässigt werden. Bei dünnen Blechen, d.h. üblichen Blechdicken ist die Wärmeableitung so gering, dass dies nicht zu ausgeprägten Wärmebrücken führt und Kondensat sich in nennenswertem Masse nicht niedergeschlagen kann. -
5.2.3 Ausführung: Wie ist Kondensat in einem Lüftungsgerät nachzuweisen?
Kondensat in einem Lüftungsgerät ist visuell nach einem entsprechenden Versuchen, vorwiegend bei niederen Außenlufttemperaturen, nachzuweisen. Wenn sich Kondensat im Wärmeübertrager, an den Ventilatoren oder in den Filtern festsetzt, ist dies ersichtlich. -
5.2.3 Ausführung: Warum ist eine Neigung für den Kondensatablauf von > 3 ° notwendig?
Eine Neigung von > 3° als allseitiges Gefälle ist ein Wert, bei dem erfahrungsgemäß Kondensat unter den üblichen Betriebsbedingungen gut abfliesen kann. Eine Neigung von > 3° für das Abfließen von Kondensat, wird auch in RLT-Anlagen, aber auch in Brennwert-Heizkesseln angewandt, wenn Kondensat abfliesen soll. -
5.2.6.1 Werkstoffe + Filter: Warum werden keine höheren Filterklassen gefordert?
Ein Filter der Filterklasse F5 wird als Mindestwert angesehen, bei dem eine ausreichende Filterung der Außenluft bei einer hohen Standzeit der Filter in Nutzungseinheiten sichergestellt werden kann. Ab Filter der Filterklasse F5 wird auch gemäß den europäischen technischen Regeln der Filter-Bypass-Volumenstrom begrenzt, womit die Grundlage für eine ausreichende Filterung der gesamten Außenluft geschaffen wird. Höherwertige Filter können selbstverständlich jederzeit eingesetzt werden. -
5.2.6.1 Werkstoffe + Filter: Kann ein Rahmen aus Karton als feuchteunempfindlich eingestuft werden?
Ein Filterrahmen aus Karton kann dann als feuchteunempfindlich gelten, wenn er entsprechend dauerhaft hydrophobiert ist. Dies ist in Herstellerunterlagen zu dokumentieren. Der Nachweis erfolgt auf der Grundlage der Herstellerunterlagen. Sowohl bei bestimmten Witterungsverhältnissen als auch beim An- und Abfahren von Lüftungsgeräten kann Kondensatniederschlag nicht ausgeschlossen werden, weshalb eine feuchteunempfindliche Ausführung des Filterrahmens gefordert wird. -
5.2.6.1 Werkstoffe + Filter: Ist die Leckage auf den maximal notwendigen Volumenstrom für die Nutzungseinheit oder auf den maximalen Volumenstrom des Lüftungsgerätes zu beziehen?
Die Angabe ist auf den maximal geförderten Volumenstrom des Lüftungsgerätes zu beziehen. Der maximal von einem Lüftungsgerät geförderte Volumenstrom ist in aller Regel größer, aber zumindest gleich groß wie der maximal notwendige Volumenstrom für die Nutzungseinheit. -
5.2.6.2 Ausführung: Ist nur die relative Feuchte der Abluft als geeignete Führungsgröße zulässig?
Nein, es sind auch andere Steuergrößen möglich. Abluft muss aus Ablufträumen abgesaugt werden, wobei typische Ablufträume z.B. Bad oder Küche sind, in denen die Feuchte der Luft eine maßgebende Größe ist. Die Volumenstromanpassung muss auf einem maßgebenden Schadstoff aufbauen. Als weitere geeignete Führungsgrößen kommen in der Abluft CO², VOC oder Kombinationen der genannten Größen in Frage. -
5.2.6.2 Ausführung: Ist ein intermittierender Betrieb auch bei Abluftsystemen mit Wärmepumpe zulässig und zweckmäßig?
Die Forderung gilt generell, d.h. auch bei einem Abluftsystem mit Wärmepumpe. Bei einem Lüftungssystem mit integrierter Wärmepumpe soll allerdings aus energetischen Gründen auf einen intermittierenden Betrieb verzichtet werden. Bei Abluftsystemen mit Wärmepumpe kann der Abluft auch Außenluft zugemischt werden, um einen ausreichend großen Volumenstrom für einen kontinuierlichen Betrieb zu erreichen. Bei dem genannten Luftvolumenstrom handelt es sich um Mindestwerte, die selbstverständlich, überschritten werden dürfen, wenn dies aus anderen Gründen zweckmäßig ist. -
5.2.6.3 Ausrüstung: Was ist eine geeignete Führungsgröße?
Siehe 5.2.6.2 -
5.2.6.3 Ausrüstung: Wie kann die Unempfindlichkeit von Sensoren gegen Verschmutzung nachgewiesen werden?
Wenn ein Sensoren hinter einem Außenluftfilter eingebaut wird, braucht im Regelfall eine Verschmutzung nicht eigens betrachtet werden. Wenn ein Sensoren allerdings an einem anderen Orten angeordnet wird, oder aus anderen Gründen in kurzer Zeit eine unzulässige Verschmutzung nicht ausgeschlossen werden kann, sind ggf. spezielle Angaben in der Bedienungs-/Wartungsanleitung notwendig, wie dies vermieden werden kann. Durch Verschmutzung darf die Empfindlichkeit des Sensors und die Trägheit des Sensors nicht unzulässig negativ beeinflusst werden. Als Kenngröße für eine unzulässige Verschmutzung kann dienen, wenn eine Änderung der Schadstoffkonzentration um 10 % nicht innerhalb 1 min zu einer ausreichenden Reaktion führt. -
5.2.6.5 Eigenschaften: Um welche Eigenschaften handelt es sich?
Bei den Eigenschaften handelt es sich um die in 5.2.6 beschriebenen Kenngrößen, die messtechnisch (M) zu ermitteln sind. Alle ermittelten Kenngrößen sind vom Hersteller anzugeben. -
5.2.7.1 Werkstoffe + Filter: Wer legt die notwendige Filterkennzeichnung bei getrennt installierten Außenluftfiltern fest?
Die Filterkennzeichnung muss von der für die Planung des Lüftungssystems verantwortlichen Person durchgeführt werden. Verantwortliche Person kann sowohl der Planer als auch der Hersteller des Lüftungsgerätes als auch der Errichter der Lüftungsanlage sein. -
5.2.7.1 Werkstoffe + Filter: Wenn maximal G4 Filter eingesetzt werden ist der Nachweis der Filter-Bypass-Undichtheit nicht notwendig?
Auf diese Lücke im europäischen Regelwerk wurde mit einem Einspruch reagiert. Selbstverständlich sind auch beim Einsatz von G-Filtern diese möglichst dicht in das Filtergehäuse einzusetzen. -
5.2.7.2 Ausführung: Dürfen die geförderten Luftvolumenströme nur von der relativen Feuchte der Abluft abhängig sein?
Ja, die geförderten Luftvolumenströme sollen von der relativen Feuchte abhängig sein. Als Sensoren dürfen auch andere geeignete Fühler eingesetzt werden. -
5.2.7.2 Ausführung: Intermittierender Betrieb also auch bei Lüftungsgeräten mit Wärmepumpe notwendig?
Siehe 5.2.6.2 -
5.2.7.3 Ausrüstung: Wie ist die Funktion der Frostschutz-/Abtauvorrichtung nachzuweisen?
Die Funktion der Frostschutz-/Abtauvorrichtung ist versuchstechnisch bei der tiefsten vom Hersteller angegebenen Außenlufttemperatur für die das Lüftungsgerät eingesetzt werden soll, nachzuweisen. Für Deutschland wird eine Außenlufttemperatur von -12 °C zugrunde gelegt. Der Nachweis der Funktion der Frostschutz-/Abtauvorrichtung ist durch schrittweises absenken der in einer Klimakammer simulierten Außenlufttemperatur bis zum Ansprechen der Frostschutz-/Abtauvorrichtung und durch einen dauernden Betrieb bei der tiefsten Außenlufttemperatur zu führen -
5.2.7.3 Ausrüstung: Was bedeutet "Aufrechterhaltung der Lüftungsfunktion"?
"Aufrechterhaltung der Lüftungsfunktion" bedeutet, dass auch bei -12 °C ein dauernder Betrieb des Lüftungsgerätes, der durch Regelbetrieb und Abtaubetrieb beschrieben wird, sichergestellt ist. Ein gänzliches, länger dauerndes Abschalten des Lüftungsgerätes muss vermieden werden. -
5.2.7.5 Eigenschaften: Um welche Eigenschaften handelt es sich?
Bei den Eigenschaften handelt es sich um die in 5.2.7 beschriebenen Kenngrößen, die messtechnisch (M) zu ermitteln sind. Alle ermittelten Kenngrößen sind vom Hersteller anzugeben. -
5.3.1 Allgemeines: Wie ist der Nachweis für ein E-Gerät zu führen?
Das für die E-Kennzeichnung von Bauteilen/Produkten bzw. Lüftungsgeräten anzuwendende Zertifizierverfahren soll in einem Beiblatt zu DIN 4719 beschrieben werden. Die Norm beschreibt nur die technischen Voraussetzungen für die E-Kennzeichnung der Bauteile/Produkte bzw. Lüftungsgeräte. -
5.3.1 Allgemeines: Wodurch soll bei Lüftungsgeräten mit Volumenstromanpassung eine Reduktion des Lüftungswärmebedarfes erreicht werden?
Bei Lüftungsgeräten mit Volumenstromanpassung wird nach EnEV angenommen, dass in der Heizperiode ein um 5 % geringerer Volumenstrom gefördert wird. Ein geringerer Abluftvolumenstrom verursacht auch einen niedrigeren Lüftungswärmebedarf. Bei Lüftungsgeräten mit Volumenstromanpassung wird je nach Bedarf ein Volumenstrom zwischen minimalen und dem maximalen gefördert. Weil nur bei Bedarf, bei einem höheren Feuchtegehalt in der Raumluft als festgelegt, von einer kleinen Förderstufe auf eine größere Förderstufe hochgeschaltet wird, ist eine Reduzierung des geförderten Volumenstromes in der Heizperiode gerechtfertigt. -
5.3.1 Allgemeines: Um welche Abluftwärmepumpen handelt es sich?
Es handelt sich im Regelfall um Luft/Wasser-Wärmepumpen, bei denen dem Abluftvolumenstrom die Wärme entzogen und zur Erwärmung von Wasser dient. Die Wärme wird üblicherweise der Wassererwärmung zugeführt, die ganzjährig bereitgehalten werden muss. -
5.3.2.2 Filter: Warum ist nicht das Datum des letzten Filterwechsels anzugeben?
Die notwendigen Angaben für die Kennzeichnung sollen auf das Minimum reduziert werden. Selbstverständlich ist es zweckmäßig das Datum des letzten Filterwechsels anzugeben -
5.3.6.1 Werkstoffe + Filter: Ist die Leckage auf den maximal notwendigen Volumenstrom für die Nutzungseinheit oder auf den maximalen Volumenstrom des Lüftungsgerätes zu beziehen?
Siehe 5.2.6.1 -
5.3.6.2 Ausführung: Ist nur die relative Feuchte der Abluft als geeignete Führungsgröße zulässig?
Siehe 5.2.6.2 -
5.3.6.2 Ausführung: Wird für beide Luftvolumenströme ihre kontinuierliche Förderung gefordert?
Wenn eine Wärmepumpe in ein Lüftungssystem integriert ist, wird ein kontinuierlicher Betrieb des Lüftungsgerätes mit möglichst gleich bleibendem Volumenstrom bevorzugt. Als Voraussetzung für ein E-Gerät wird gefordert, dass die beiden Lüftungsstufen Reduzierte Lüftung und Nennlüftung kontinuierlich betrieben werden können. Dies kann entweder durch absenken des Volumenstromes und eine angepasste Betriebsweise der Wärmepumpe oder durch Beimischen von Außenluft zum abgesaugten Volumenstrom erreicht werden. -
5.3.6.3 Ausrüstung: Warum ist ein Siphon nicht zwingend vorgeschrieben?
Speziell bei Einzelraum-Lüftungsgeräten, die in der Außenwand angeordnet werden, ist die Ableitung von Kondensat mit Hilfe eines Siphons schwierig. Deshalb werden für die Lüftungssysteme auch Behältnisse mit denen das Kondensat aufgefangen wird, ermöglicht. Diese Maßnahme ist allerdings nur bei Lüftungsgeräten mit kleiner Leistung vertretbar. -
5.3.6.3 Ausrüstung: Warum wird nicht eine Zeit, z.B. 1 h, wie in DIN 1946-6 gefordert, genannt?
Die Forderung ist in DIN 1946-6 als Anforderung an ein Lüftungssystem genannt. Diese Forderung kann auch durch Einrichtungen die bauseits erstellt werden, erreicht werden. Ein E-Gerät muss allerdings eine entsprechende Einrichtung haben. Es wird empfohlen entweder eine einstellbare Zeit zu ermöglichen oder eine Stunde fest vorzugeben. -
5.3.7.2 Ausführung: Ist nur die relative Feuchte der Abluft als geeignete Führungsgröße zulässig?
Siehe 5.2.6.2 -
5.3.7.2 Ausführung: Warum diese Forderung an die Steilheit der Ventilator-Kennlinie?
Auch Einzelraum-Lüftungsgeräten, die mit E gekennzeichnet werden sollen, die in der Außenwand eines Raumes installiert werden, sollen die gewünschten Volumenströme von der Witterung weitgehend unabhängig fördern. Die Definition der Forderung ist an die Definition in DIN 18017-3 angelehnt. Die Regelung stellt eine relativ einfache Methode dar, eine ausreichend stabile Förderung der Volumenströme zu erreichen. Eine stabile Förderung der Volumenströme kann auch erreicht werden, wenn die Mündungen für die angesaugte Luft und für die Abluft so angeordnet werden, dass Wind bzw. Thermik keinen nennenswerten Einfluss haben. Dies würde allerdings bei der Anordnungen der Mündungen die Beachtung von weiteren Kriterien erfordern. -
5.3.7.2 Ausführung: Welche Wärmeleitzahl des Dämmstoffes wird für den Nachweis zugrunde gelegt?
Es wird ein Wärmedurchlasswiderstand gefordert, der unabhängig von der Wärmeleitzahl des Dämmstoffes ist. Ein Wärmedurchlasswiderstand von 0,5 m²K/W erfordert bei einer Wärmeleitzahl von 0,04 W/mK einer Mindestdicke der Dämmschicht von 2 cm. -
5.3.7.3 Ausrüstung: Hier muss auch ein Siphon angeordnet werden?
Es wird davon ausgegangen, dass bei Wohnungslüftungsgeräten, die zentral angeordnet werden, die Einrichtung eines Siphon immer möglich ist. Die Sammlung von Kondensat in Behältern ist bei Lüftungsgeräten mit größeren Leistungen als Einzelraum-Lüftungsgeräten nicht mehr vertretbar. -
5.3.7.3 Ausrüstung: Kann auch ein ggf. vorhandenen Bypass für den Frostschutz berücksichtigt werden?
Ein Bypass am Wärmeübertrager kann vom Hersteller in der Strategie der Frostschutz-/Abtauvorrichtung berücksichtigt werden. Wenn er Bestandteil der Strategie der Frostschutz-/Abtauvorrichtung ist, muss er auch beim Nachweis berücksichtigt werden. -
5.3.7.3 Ausrüstung: Was versteht man unter Lüftungsfunktion?
Siehe 5.2.7.3 -
5.3.7.3 Ausrüstung: Nach welcher Zeit muss das Gerät spätestens von der Intensivlüftung auf die Nennlüftung schalten?
Gemäß der Forderung in DIN 1946-6 nach 1 h. Ein E-Gerät muss eine Einrichtung aufweisen die dies sicherstellt. Die Zeit für das Zurückschalten von der Intensivlüftung auf die Nennlüftung soll entweder vom Nutzer einstellbar sein, oder eine Stunde soll fest vorgegeben sein. -
5.3.7.3 Ausrüstung: In DIN EN 13141-7 ist nur ein Punkt genannt, bei dem gemessen werden soll?
Bei einstufigen Lüftungsgeräten kann nur an einem Lastpunkt gemessen werden. Bei mehrstufigen oder stufenlos regelbaren Lüftungsgeräten sind dagegen mehrere Lastpunkte möglich und notwendig. Bei mehrstufigen oder stufenlos regelbaren Lüftungsgeräten wäre ein Messpunkt nur ausreichend, wenn sich bei keiner Außenluftbedingung Kondensat niederschlägt, oder wenn die zurück gewonnene Wärme aus dem niedergeschlagenen Kondensat nicht berücksichtigt werden soll. In Einsprüchen wird die Ergänzung der DIN EN 13141-7 in diesem Punkt gefordert. -
5.4.1 Allgemeines: Warum die Bezeichnung "akustisch geprüftes Gerät"?
Weil die Anforderung nur lautet, die schalltechnischen Kenngrößen einheitlich nach europäischen Regeln zu bestimmen. Weitere Anforderungen oder z.B. die Einteilung in Klassen sind nicht festgelegt worden. -
5.4.4 Ausrüstung: Kann die Anforderung zur Dämpfung der Körperschallübertragung auch bauseits erfüllt werden?
Die Anforderung kann auch bauseits erfüllt werden. Das Lüftungsgerät muss allerdings dafür geeignet sein, die entsprechenden Maßnahmen bauseits auszuführen. -
5.4.5 Bedienung und Instandhaltung: Wie ausführlich ist dies zu beschreiben?
Die ist so ausführlich darzustellen, dass ein Lüftungs-Fachmann dies problemlos ausführen kann. Bei einem Lüftungs-Fachmann kann davon ausgegangen werden, dass er über Grundkenntnisse in der Schallschutztechnik verfügt. -
5.4.6.1 Schallleistungspegel: Warum werden die Schall-leistungspegel bei diesen beiden Volumenströmen ermittelt? Passt dies ins europäische Regelwerk?
Der Schallleistungspegel ist mindestens bei diesen beiden Volumenströmen zu messen. Während beim maximal gefördertem Volumenstrom auch der maximal verursachte Schallleistungspegel auftritt, entspricht der Versuchspunkt bei der Hälfte der vorgegebenen Differenzdruckbedingung etwa dem Volumenstrom bei Reduzierter Lüftung, also der Lüftungsstufe mit der die Lüftungsanlage vorwiegend nachts betrieben wird. Durch die beiden Lastpunkte ist der maximale Schallleistungspegel bestimmt und der insbesondere nachts relevante Schallleistungspegel beschrieben. -
5.5.1 Allgemeines: Wer fertigt und vertreibt eine Rückschlagklappe die außerhalb eines Gerätes eingebaut wird?
Die Rückschlagklappe muss immer vom Hersteller des Lüftungsgerätes der sein Gerät mit RK kennzeichnen möchte geliefert werden. Die Integration der Rückschlagklappe in das Lüftungsgerät wird empfohlen. Für Rückschlagklappen sind bauaufsichtliche Zulassungen notwendig. Die bauaufsichtlichen Zulassungen erfordern eine Qualitätssicherung in der Herstellung. Für eine bauseits erstellte Rückschlagklappen bedeutet dies, wenn eine eigene Qualitätssicherung nicht vorliegt, eine Abnahme im Einzelfall. -
5.5.4 Ausrüstung: Wie kann eine Rückschlagklappe getrennt von einem Lüftungsgerät installiert werden?
Dies erfordert bauseits anzuordnende Klemmen, die ohne Werkzeug betätigt werden können. Die Anforderung wird gestellt, um die Reinigung auch durch den Nutzer zu ermöglichen. -
5.5.4 Ausrüstung: Was bedeutet in diesem Zusammenhang auf Dauer dicht schließen?
In der Typprüfung der Rückschlagklappe wird dies durch eine große Zahl von Auf-/Zu-Bewegungen simuliert. Die Anforderung in den Bauordnungen, dass Gerüche nicht von einer Wohnung in eine andere Wohnung überströmen dürfen, erfordert den sicheren Abschluss auf Dauer. -
5.5.5 Bedienung und Instandhaltung: Wie wird eine Rückschlagklappe gereinigt, die im Gerät angeordnet ist?
Der Hersteller muss entweder den leichten Ausbau der Rückschlagklappe konstruktiv vorsehen oder Angaben machen, wie sie ohne Ausbau zu reinigen ist. Im Regelfall wird der leichte Austausch der Rückschlagklappe gewählt, weil damit auch ein Ersatz bei einer Beschädigung möglich ist. -
5.5.6 Abluftsysteme; systembezogene Anforderungen an Lüftungsgeräte: Wozu dient der ermittelte Luftvolumenstrom freiblasend?
Der Wert dient zur Ermittlung des maximal geförderten Volumenstromes. Insbesondere für Einzelraum-Lüftungsgeräte für Anlagen nach DIN 18017-3 ist dieser Wert erforderlich. Eine Rückschlagklappe verändert die Kennlinie des Lüftungsgerätes durch einen höheren Strömungswiderstand. -
5.5.7 Zu-/Abluftsysteme; systembezogene Anforderungen an Lüftungsgeräte: Wozu dient der ermittelte Luftvolumenstrom freiblasend?
siehe 5.5.6 -
5.5.8 Rückschlagklappe; systembezogene Anforderungen: Warum muss die Rückschlagklappe bis zu 10 Pa Differenzdruck geschlossen sein?
Zur Öffnung der Rückschlagklappe ist ein Differenzdruck von maximal 10 Pa vorzusehen. Ein Schließdruck ist für die Dichtheit der Rückschlagklappe erforderlich. Der Differenzdruck dient auch dazu, dass es bei Stillstand des Lüftungsgerätes durch witterungsbedingte Störungen nicht zum klappern kommt. -
5.5.8 Rückschlagklappe; systembezogene Anforderungen: Woher kommt dieser Wert für den Leckage-Volumenstrom einer Rückschlagklappe?
Der Wert wurde von Experten aufgrund der technischen Möglichkeiten zur Ausfüllung der Anforderung der Bauordnungen festgelegt. Bei diesem Wert kann davon ausgegangen werden, dass eine Übertragung von Gerüchen von einer Wohnung in eine andere Wohnung sicher verhindert wird. -
5.5.8 Rückschlagklappe; systembezogene Anforderungen: Woher kommt der Wert von 200 000 Betätigungen der Rückschlagklappe?
Der Wert wurde von Experten aufgrund einer Abschätzung für die Lebensdauer der Rückschlagklappe festgelegt. Bei diesem Wert kann davon ausgegangen werden, dass in der normalen Lebensdauer die Funktion sicher gestellt ist und eine Übertragung von Gerüchen von einer Wohnung in eine andere Wohnung auch auf Dauer sicher verhindert wird. -
5.6.5 Bedienung und Instandhaltung: Warum wird bei einer "steuerbaren ALD" ein F-Gerät gefordert?
siehe 1 -
5.6.6 Abluftsysteme; systembedingte Anforderungen: Warum dürfen bei einer Abschaltung keine Programmdaten verloren gehen?
Die Forderung erlaubt die problemlose Wiederinbetriebnahme des Lüftungsgerätes, wenn die Störung behoben ist. Sonst müsste das Lüftungsgerät nach jeder Störung neu gestartet und ggf. neu programmiert werden. -
5.6.7 Zu-Abluftsysteme; systembedingte Anforderungen: Warum dürfen bei einer Abschaltung keine Programmdaten verloren gehen?
siehe 5.6.6 -
5.6.8 "F"-Gerät (störungsfreies Lüftungsgerät): D.h. der Zuluftstrom darf unbegrenzt größer sein als der Abluftstrom?
Ja, der Zuluftstrom darf höher sein als der Abluftstrom. Bei einem höheren Zuluftstrom werden die Druckverhältnisse im Aufstellungsraum der Feuerstätte nicht negativ beeinflusst. Aus lüftungstechnischer und energetischer Sicht ist allerdings bei Zu-/Abluftsystemen ein balancierter Betrieb, d.h. die Begrenzung des Zuluftstromes sicherzustellen. -
5.6.8 "F"-Gerät (störungsfreies Lüftungsgerät): Wie wird eine Verschmutzung simuliert?
Durch Simulation eines Differenzdruckes nach Vorgabe des Herstellers. Die Größe des Differenzdruckes hängt von der gewählten Filterklasse ab. Der zusätzlich eingestellte Differenzdruck darf die Volumenströme nicht so stark beeinflussen, dass die Bedingung, gleich große Volumenströme nicht mehr gegeben ist. -
5.6.8 "F"-Gerät (störungsfreies Lüftungsgerät): Was bedeutet, dass Vorwärmer für Dauerbetrieb geeignet sein müssen?
Werden dafür elektrische Vorwärmer eingesetzt, müssen diese nach den einschlägigen technischen Regeln für Dauerbetrieb geeignet sein. Durch den geforderten Dauerbetrieb kann auch bei länger dauernden tiefen Außentemperaturen das Einfrieren des Wärmeübertragers verhindert werden. -
6.1 Leistungsprüfungen, allgemein: Wodurch werden die genannten Eigenschaften beeinflusst, die eine Neuprüfung erfordern?
Änderungen an einem Lüftungsgerät, die die genannten Eigenschaften beeinflussen sind z.B.
- Änderungen in der Luftführung,
- Änderungen an den Ventilatoren,
- Änderungen am Wärmeübertrager,
- Änderungen in der Steuerung/Regelung,
soweit sie die Betriebsweise beeinflusst. Keine lüftungstechnisch relevante Änderung an einem Lüftungsgerät stellt z.B. eine andere Farbe, oder andere Bedienelemente dar. In wieweit eine Änderung der genannten Eigenschaft beeinflusst wird, muss von einer Prüfstelle in Absprache mit dem Hersteller anhand der Auswirkungen ermittelt werden. Siehe auch Zertifizierung von Bauteilen/Produkten und Lüftungsgeräten. -
6.1 Leistungsprüfungen, allgemein: Wer beurteilt die Übertragung der Ergebnisse auf andere Bauformen?
Eine Übertragung von Ergebnissen, auf andere Bauformen z.B. mit anderen Anschlussformstücken ist von der Prüfstelle in Absprache mit dem Hersteller vorzunehmen. Dazu sind die Eigenschaften der verschiedenen Ausführungen zu werten. Hinweise über die Zuständigkeiten werden in einem Beiblatt der DIN 4719, das die Zertifizierung regelt, beschrieben. -
6.2.2 Probekörper: Warum sind neben dem Lüftungsgerät auch Bauteile/ Produkte in die Prüfung mit einbeziehen?
Die Aussage bezieht sich z.B. auch auf die zusätzlich notwendigen Bauteile/Produkte für ein Lüftung Die zusätzlich notwendigen Bauteile/Produkte können die Leistungsfähigkeit eines Lüftungssystems maßgeblich beeinträchtigen.Bei Abluftsystemen sind dies in aller Regel ALD und ÜLD, bei Zu-/Abluftsysteme ÜLD: -
6.2.4.2 Prüfungen: Wie wird der Nachweis geführt und wer führt ihn?
Fragen der Biolöslichkeit von Mineralfaserdämmstoffen sind von einer unabhängigen Prüfstelle zu führen. Fragen der Zertifizierung von Lüftungsgeräten und auch des Nachweises der Biolöslichkeit von Mineralfaserdämmstoffen werden in einem in Vorbereitung befindlichen Beiblatt zur DIN 4719 geregelt. -
6.3.4.4 Energetische Eigenschaften von Bauteilen/Produkten und Lüftungsgeräten für Zu-/Abluftsysteme: Darf der Wärmebereitstellungsgrad nur auf der Zuluftseite eines Lüftungsgerätes bestimmt werden?
Der Wärmebereitstellungsgrad soll wegen der Eindeutigkeit und wegen der leichteren Messtechnik auf der Zuluftseite bestimmt und angegeben werden. Wenn z.B. Kondensationsvorgänge bei bestimmten Außenlufttemperaturen vorliegen, können sich die Wärmebereitstellungsgrade, bestimmt auf der Zuluftseite und auf der Abluftseite, unterscheiden. -
6.3.4.4 Energetische Eigenschaften von Bauteilen/Produkten und Lüftungsgeräten für Zu-/Abluftsysteme: Wie wird die Ansprechtemperatur der Frost-/Taueinrichtung ermittelt?
Die Ansprechtemperatur der Frostschutz-/Taueinrichtung wird auf dem Prüfstand ermittelt. Dabei wird die Temperatur der Klimakammer aus der die Außenluft angesaugt wird, schrittweise solange abgesenkt wird, bis sie anspricht. Die Absenkgeschwindigkeit der Klimakammer darf maximal 1 °C in einer Stunde betragen. -
7.2 Kennzeichnung, H-Gerät: Wie ist H für das Lüftungsgerät angeben?
Die H-Kennzeichnung des Lüftungsgeräte ist nach Abschnitt 7.7 durchzuführen. Die Angaben sind auf dem Typschild oder einem zusätzlichen Typschild anzubringen. Es wird unterstellt, dass die Bauteile/Produkte und Lüftungsgeräte bereits der DIN 4719 zumindest in ihren allgemeinen Anforderungen entsprechen. -
7.3 Kennzeichnung, E-Gerät: Was versteht man unter Kennwerteverfahren und wie kann es angewendet werden?
Mit dem Kennwerteverfahren können energetische Eigenschaften eines Lüftungsgerätes, wie z.B. ein Wärmebereitstellungsgrad der bei einer Raumlufttemperatur gemessen worden ist, auf andere Raumlufttemperaturen umgerechnet werden. Das Kennwerteverfahren wird in einem Beiblatt zur DIN 4719 veröffentlicht. Auch weitere Hinweise für die Anwendung des Kennwerteverfahren werden darin enthalten sein.