Fragen und Antworten zur DIN 18017-3
Copyright Anton Höß Kontakt Fachintsitut Gebäude-Klima e.V.
-
Allgemein: Wie ist die DIN 18017-3 in das technische Regelwerk eingebunden?
In Absprache mit den Baubehörden, bleibt die Norm eigenständig bestehen. Die Norm gilt über die Bauordnungen der Länder für die Lüftung von fensterlosen Räumen. An den Schnittstellen, sind die DIN 1946-6 und die DIN 18017-3 angepasst worden. -
Allgemein: Wann ist die DIN 18017-3 anzuwenden?
Die Norm gilt für die Entlüftung von fensterlosen Sanitärräumen in Wohngebäuden. Sie gilt auch für die Entlüftung von fensterlosen Sanitärräumen in Gebäuden mit wohnähnlicher Nutzung. Beispiele für eine wohnähnliche Nutzung von fensterlosen Sanitärräumen sind z.B. Hotels, Büros, Teeküchen, Wohnheime, Altenheime. -
Allgemein: Wann ist die DIN 18017-3 nicht anzuwenden?
Die Norm gilt nicht für die Entlüftung von fensterlosen Sanitärräumen in Gebäuden mit nicht wohnähnlicher Nutzung. Beispiele für eine nicht wohnähnliche Nutzung sind fensterlose Sanitärräume in Gaststätten, Versammlungsstätten, Warenhäusern Kellerräumen ect. Bei einer nicht wohnähnlichen Nutzung der fensterlosen Sanitärräume wird eine intensivere Nutzung der Räume erwartet. Dadurch sind höhere Abluftvolumenströme erforderlich. -
Allgemein: Warum sind in DIN 18017-3 andere Regelungen enthalten als in DIN 1946-6?
Die DIN 18017-3 gilt für Entlüftungsanlagen für fensterlose Ablufträumen wie z.B. Bäder, WC, Bad/WC aber auch für Kochnischen. Die Außenluft wird den Ablufträumen über die Wohn- und Aufenthaltsräumen zugeführt. Für die Wohn- und Aufenthaltsräume werden keine eigenen Anforderungen z.B. an die Behaglichkeit, an den Schallschutz ect. gestellt. Dies ist vertretbar, weil es sich in aller Regel, um relativ kleine Abluftvolumenströme handelt. Die Entlüftungsanlagen nach DIN 18017-3 sind in ihrem Aufbau standardisiert. Für diesen standardisierten Aufbau gelten nach der MLüaR, Abschnitt 7 auch standardisierte Brandschutzanforderungen. Durch die Standardisierung der Anlagen, können die Anlagen ohne großen Planungsaufwand erstellt werden. Dies ist für die relativ kleinen Anlagen, die in großer Zahl gefertigt werden, von Bedeutung. -
Allgemein: Können auch Entlüftungsanlagen nach DIN 18017-3 für die Lüftung von Nutzungseinheiten (Wohnungen) eingesetzt werden?
Die Planung einer Entlüftungsanlage nach DIN 18017-3 beschränkt sich auf die baurechtlich zu stellenden Mindestanforderungen an fensterlose Räume. Die DIN 1946-6 stellt weitere Anforderungen z.B. an die Abluftvolumenströme aller Ablufträume, an Außenluftvolumenströme und an die Durchströmung der gesamten Nutzungseinheit. Produkte, die für Lüftungssysteme nach DIN 18017-3 eingesetzt werden, können für ein Wohnungslüftungssystem nach DIN 1946-6 auch geeignet sein. Wenn für eine ausreichende Lüftung von Wohn- und Aufenthaltsräumen nach DIN 1946-6 größere Außen-Luftvolumenströme notwendig sind, können die nach DIN 18017-3 geforderten Mindestvolumenströme für die Ablufträume in jedem Fall abgedeckt werden. Entlüftungsanlagen mit besonderen Anforderungen an die Hygiene, an die Energienutzung, den Schallschutz usw. sind nach DIN 1946-6 auszuführen. -
Allgemein: Warum wird bei bedarfsgeführten Entlüftungsanlagen ein Mindest-Abluftvolumenstrom gefordert? Wie wird dies bei EIN-/AUS-geregelten Entlüftungsanlagen dargestellt?
Bei jeder bedarfsgeführten Entlüftungsanlagen ist ein minimaler Abluftvolumenstrom dauernd zu fördern, damit auch in Zeiten ohne Nutzung eine gewisse Lüftungswirkung sichergestellt werden kann. Der Luftvolumenstrom ist so klein angesetzt worden, dass nur ein minimaler, elektrischer Hilfsenergiebedarf verursacht wird aber trotzdem, bei den üblichen baulichen Bedingungen noch eine ausreichende Lüftungswirkung festzustellen ist. Bei jeder EIN-/AUS-geregelten Entlüftungsanlage, ist ein ausreichend langer Nachlauf des Ventilators erforderlich. Nach jeder Nutzung des Raumes soll sein Luftvolumen zumindest einmal ausgetauscht werden. Nur mit einem auch nach einer Nutzung abgesaugten Mindest-Abluftvolumen, kann lüftungstechnisch eine ausreichende Lüftung erreicht werden. Sich z.B. an den Wänden niedergeschlagene Feuchte kann sonst nicht befriedigend abgeführt werden. EIN-/AUS - geregelte Entlüftungsanlagen müssen ferner gewisse bauliche Voraussetzungen erfüllen, wenn das Lüftungsgerät in Zeiten ohne Nutzung vollständig ausgeschaltet werden soll. -
Allgemein: Wie sind ALD für Entlüftungsanlagen nach DIN 18017-3 in Kombination mit raumluftab-hängigen Feuerstätten auszulegen?
Abweichend von der Dimensionierung von ALD für reine Entlüftungsanlagen darf bei einem gemeinsamen Betrieb mit Feuerstätten nur ein maximale Differenzdruck von 4 Pa eingesetzt werden, wobei die Verbrennungsluft der Feuerstätte zu berücksichtigen ist. Die Zulässigkeit des gemeinsames Betriebes einer ventilatorgestützten Entlüftungsanlagen mit einer raumluftabhängig zu betreibenden Feuerstätte ist nach den Angaben der maßgebenden Landesbauordnung (LBO) zu klären. Die Luftversorgung aller Feuerstätten wird nach dem deutschen Regelwerk auf maximal 4 Pa ausgelegt. -
Allgemein: Darf ein Hersteller seine Produkte, die nach anderen oder alten Fassungen der Norm definiert worden sind, auch nach der neuen Norm in den Verkehr bringen?
Produkte mit bauaufsichtlicher Zulassung sind für die dort genannten Zeiträumen uneingeschränkt verwendbar. Die Geltungsdauer von bauaufsichtlichen Zulassungen beträgt in aller Regel maximal 5 Jahre. Nach dieser Zeit können Zulassungen verlängert werden, wenn keine wesentlichen Änderungen in den Zulassungsgrundsätzen bzw. im technischen Regelwerk gegeben sind. Produkte für die keine bauaufsichtliche Zulassung notwendig ist, die nach nationaler oder europäischer Norm geprüft und definiert sind, müssen die Anforderungen in der jeweils gültigen Fassungen der Norm einhalten. Neu in den Verkehr gebrachte Produkte müssen den aktuellen technischen Regeln entsprechen. Wenn bei der Einführung einer neuen technischen Regel keine speziellen Übergangsregeln vereinbart werden, ist die neue Fassung mit Erscheinen anzuwenden. -
Allgemein: Darf ein Planer auch eine Entlüftungsanlagen nach DIN 18017-3 für die Lüftung einer fensterlosen Küchen vorsehen ?
Nein, weil für fensterlose Küchen für die Intensivlüftung ein Mindest-Abluftvolumenstrom von = 200 m³/h gefordert wird. Dieser Abluftvolumenstrom kann über Undichtheiten in der Gebäudehülle in aller Regel nicht nachströmen. Als Lüftungssysteme kommen vor allem ventilatorgestützte Zu-/Abluftsysteme oder ventilatorgestützte Abluftsystem mit eigenen Zuluftleitungen in Frage. Der für die Nennlüftung von fensterlosen Küchen dauernd zu fördernde Luftvolumenstrom von = 60 m³/h kann dagegen mit der in DIN 18017-3 beschriebenen Methode vom Freien nachströmen. Dieser relativ kleine Außen-Luftvolumenstrom kann in aller Regel noch über Undichtheiten in der Gebäudehülle, einschließlich ALD, vom Freien nachströmen. Für die Lüftung von fensterlosen Küchen sind Lüftungssystemen nach DIN 1946-6 oder andere individuelle Lösungen z.B. auch Lüfter/Hauben möglich. Individuell können ventilatorgestützten Lüftungssysteme z.B. auch nach DIN EN 13779 geplant und ausgeführt werden. -
Allgemein: Darf ein Planer eine Entlüftungsanlagen nach DIN 18017-3 auch für große fensterlose Bäder, Wirlpools, Saunen ect. vorsehen?
Nein, diese Räume fallen wie bisher nicht in den Anwendungsbereich der DIN 18017-3. Der flächenmäßig orientierte Ansatz der DIN 18017-3 für die notwendigen Abluftvolumenströme reicht dazu nicht aus Für solche besonderen Räume sind individuell festgelegte Außen-Luftvolumenströme festzulegen und entsprechende Lüftungssysteme zu planen und auszuführen. Lüftungssysteme für solche besonderen Räume sind mit ingenieurmäßigen Methoden auf der Basis der DIN EN 13779 individuell hinsichtlich der stofflichen Belastung zu planen. Als Lüftungssysteme kommen vorwiegend ventilatorgestützte Zu-/Abluftsysteme in Frage, mit denen sich die festgelegten Außen-Luftvolumenströme realisieren lassen. -
Allgemein: Wie kann ein Planer mit einer Entlüftungsanlagen nach DIN 18017-3 Leckageströme aus Nachbarwohnungen vermeiden?
Nach dem Stand der Technik und nach den Bauordnungen der Länder darf Abluft (Gerüche) aus anderen Wohnungen nicht übertragen werden. Bei korrekter Auslegung der Entlüftungsanlage und der in der Gebäudehülle ggf. notwendigen ALD, sind die planmäßig verursachten Unterdrücke in den Räumen so gering, dass eine normale Bauausführung vorausgesetzt, Leckageströme aus Nachbarwohnungen zu vernachlässigen sind. -
Allgemein: Darf ein Planer die gleichzeitige Lüftung von mehreren Räumen einer Wohnung über ein Einzelraum-Lüftungsgerät vorsehen?
Bad und WC können gemeinsam über ein Einzelraum-Lüftungsgerät entlüftet werden. Küchen müssen immer über eigene Einzelraum-Lüftungsgeräte entlüftet werden. Diese Forderung wird aus hygienischen Gründen gestellt. Den brandschutztechnischen Regelungen der M-LÜAR liegt dieser Sachverhalt ebenfalls zugrunde. Wenn Abluftanlagen nach DIN 1946-6 ausgeführt werden, ist die gemeinsame Luftführung über einen Ventilator unter gewissen Voraussetzungen lüftungstechnisch zulässig. Als Beispiel können Zentralentlüftungsanlagen, die dauernd betrieben werden, genannt werden. Bei diesen Voraussetzungen können hygienische Probleme durch Übertragung von Abluft aus anderen Räumen nicht auftreten, weil das Lüftungssystem ständig Luft aus den Ablufträumen fördert. Fragen der Verschmutzung der Abluftleitungen sowie brandschutztechnische Aspekte sind gesondert zu betrachten. -
Allgemein: Darf ein Planer eine gemeinsame Hauptleitung mit unterschiedlichen lichten Querschnitten über ihre gesamte Höhe vorsehen?
Im Regelfall nein. Die DIN 18017-3 und die M-LÜAR bauen auf gleichen Querschnitten einer gemeinsamen Hauptleitung über ihre gesamte Höhe auf. Beide technische Regeln bilden damit den Standardfall ab. Die Berechnungsverfahren nach DIN 18017-3 gelten nur für vertikal, gerade verlaufende Hauptleitungen mit konstantem Querschnitt. Nach DIN 18017-3 sind bei sich ändernden Querschnitten der gemeinsamen Hauptleitung, getrennte ingenieurmäßige Nachweise insbesondere über die Luft- und Druckverteilung und die Stabilität (Störeinfluss) in den Hauptleitungen zu führen. Eine ingenieurmäßige Berechnung der Luft- und Druckverteilung ist iterativ nach den Grundlagen der Strömungsmechanik durchzuführen. Einerseits sind die strömungstechnischen Eigenschaften zu bestimmen. Andererseits müssen die brandschutztechnischen Anforderungen bei sich ändernden Querschnitten speziell im Hinblick auf die Übertragung von Feuer und Rauch geprüft werden. -
Allgemein: Darf ein Planer eine Zusammenlegung von Hauptleitungen planen?
Eine Zusammenlegung von mehreren Hauptleitungen in einem Gebäude ist nach M-LÜAR aus brandschutztechnischen Gründen für den zugrunde gelegten Standardfall nicht möglich. Dies ist aus Gründen der Übertragung von Feuer und Rauch nicht möglich. Bei zentralen Abluftanlagen nach Abschnitt 4.3 und 4.4 der DIN 18017-3 ist die Zusammenlegung von Hauptleitungen außerhalb des Brandabschnittes möglich. Wenn Hauptleitungen außerhalb des Gebäudes zusammengeführt werden, dann ist ein ingenieurmäßiger Nachweis zu führen. Auch die Zusammenführung von Hauptleitungen außerhalb von Brandabschnitten, setzt neben der ingenieurmäßigen Berechnung, die Prüfung der Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen voraus. -
Allgemein: Wie ist die Verantwortlichkeit hinsichtlich von ggf. notwendigen ALD in der Gebäudehülle zu sehen?
Wenn eine Entlüftungsanlage nach DIN 18017-3 ausgeführt wird, sind die planerisch tätigen Personen für die korrekte Ausführung auch von ggf. notwendigen ALD verantwortlich. Dies gilt auch für den nachträglichen Austausch von Fenstern oder anderen Gebäudeteilen, die die Luftdichtheit des Gebäudes beeinflussen. Sind notwendige ALD oder ÜLD nicht vorhanden, hat der Installateur den Mangel dem Bauherrn anzuzeigen. Planerisch ist die Person tätig, die den Einbau einer Entlüftungsanlage festlegt. Sie kann diese Aufgabe delegieren. -
Allgemein: Wer führt den Nachweis der Nachströmung der Außenluft durch Infiltration und/oder über ALD?
Wenn eine Entlüftungsanlage nach DIN 18017-3 ausgeführt wird, sind die planerisch tätigen Personen für die korrekte Erfassung und Bewertung der Nachströmung der Außenluft verantwortlich. Aufgabe der planerisch tätigen Person ist es die notwendigen Schritte für das Nachströmen der Außenluft vom Freien in das Gebäude, das Überströmen der Luft von einem Raum in den fensterlosen Raum und das Abströmen der Abluft zu berücksichtigen. -
Allgemein: Welche Materialien sind für die Hauptleitung einer Entlüftungsanlage zulässig?
In den bauaufsichtlichen Zulassungen der Entlüftungsanlage wird die Verwendbarkeit der entsprechenden Materialien geregelt. In aller Regel kommen nicht brennbare Baustoffe der Baustoffklasse A1 und A2 und schwer entflammbare Baustoffe der Baustoffklasse B1 in Frage. Baustoffe der Baustoffklasse B2, d.h. normalentflammbare Baustoffe sind nur dann zulässig, wenn nach den Landesbauordnungen (LBO) keine brandschutztechnischen Anforderungen an die Übertragung von Feuer und Rauch zu stellen sind. Leicht entflammbare Baustoffe der Baustoffklasse B3 sind nach den Bauordnungen der Länder generell nicht zulässig. -
Allgemein: Können in einer Entlüftungsanlage auch Lüftungsgeräte von unterschiedlichen Herstellern mit verschiedenen Kennlinien an eine gemeinsame Hauptleitung angeschlossen werden?
Wenn alle Lüftungsgeräte mit dem gleichen Nennluftvolumenstrom ausgeführt sind, können auch Lüftungsgeräte von unterschiedlichen Herstellern an eine gemeinsame Hauptleitung angeschlossen werden. Durch die Standardisierung der Ausführungen soll erreicht werden, dass auch der Austausch eines Lüftungsgerätes eines Herstellers, z.B. nach Jahren durch ein Lüftungsgerät eines neueren Typs oder eines anderen Herstellers möglich wird. Wenn an eine gemeinsame Hauptleitung Lüftungsgeräte mit verschiedenen Nennluftvolumenströmen angeschlossen werden sollen, ist ein eigener ingenieurmäßiger Nachweis insbesondere über die Luft- und Druckverteilung und die Stabilität (Störeinfluss) in der Hauptleitung zu führen. Die in der Norm beschriebene vereinfachte Methoden reicht dafür nicht. -
Allgemein: Sind für 2 Wohnungen in einer Etage 2 Schächte notwendig oder reicht 1 Schacht?
Für jede Nutzungseinheit ist ein eigener Schacht notwendig. Mit Absperrungen, die den Prüfgrundlagen der DIN 18017-3 entsprechen, ist die Durchdringung von Wohnungstrennwänden nicht zulässig. Diese Fälle erfordern nach M-LÜAR Absperreinrichtungen nach DIN 4102, da ein Brandabschnitt durchdrungen wird. Dies gilt auch für mehrere separate Leitungen in einem Schacht. Die Zulassung der Absperreinrichtungen berücksichtigen unter den angegebenen Voraussetzungen nur den Fall einer Deckendurchdringung und nicht den einer Wanddurchdringung. -
Allgemein: Gilt für offene Schächte mit einem Querschnitt > 1000 cm², Bestandsschutz?
Schächte über 1000 cm² brauchen nach M-LÜAR Deckenverguss mit oder ohne Abschottungen. Die Regelungen unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Deshalb kann diese Frage nur vor Ort, individuell für einen Einzelfall geklärt werden. Die Zulassung der Absperreinrichtungen berücksichtigen nur den Fall einer Deckendurchdringung bis zu einem lichten Querschnitt der Schächte von 1000 cm². -
Allgemein: Wie ist die Nachströmung der Außenluft über die Außenhülle im Hinblick auf Brand und Entrauchungsaspekte zu sehen?
Wenn an die Außenwände eines Gebäudes Brandschutzanforderungen gestellt werden, gilt dies auch für die ALD. Wenn Feuer und Rauch aus der Fassade austreten kann, dann sind die Anforderungen der Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit der M-LÜAR einzuhalten. Ggf. sind Ausnahmen bei der zuständigen Baubehörde zu beantragen. Diese Festlegungen, inwieweit brandschutztechnische Anforderungen eingehalten werden müssen, können nur vor Ort geklärt werden. -
Änderungen: Wie sind Lüftungssysteme angepasst worden?
Durch Aufnahme von bedarfsgeführten Entlüftungsanlagen Der geförderte Abluftvolumenstrom wird dem Bedarf angepasst. Entlüftungsanlagen dieser Bauart fallen auch unter die Bonusregelung der EnEV. Durch streichen von Entlüftungsanlagen mit unveränderlichem Volumenstrom. Anlagen dieser Bauart sind im Hinblick auf eine rationelle Energienutzung nicht mehr zeitgemäß. -
Änderungen: Wie ist die Nachströmung der Außenluft angepasst worden?
Durch Ermittlung der Außen-Luftströmung über Undichtheiten in der Gebäudehülle nach den Rechengrundlagen der DIN 1946-6. -
Änderungen: Wie ist die minimale Lüftung angepasst worden?
Durch Neuregelung der minimal zu fördernden Abluftvolumenströme. Durch Anpassung an die Regelungen der DIN 1946-6 und damit an die Praxisanforderungen. -
Änderungen: Wie ist die Übergabe/Übernahme und Instandhaltung angepasst worden?
Durch Präzisierung der Abschnitte Übergabe/Übernahme und Instandsetzung. Für Entlüftungsanlagen die unter die Bonusregelung der EnEV fallen werden präzisere Angaben erwartet. Durch die Vielgestaltigkeit der angebotenen Produkte ist außerdem die Präzisierung dieser Abschnitte für die Praxis zweckmäßig. -
Änderungen: Wie ist das Lüftungskonzept eingeführt worden?
Mit dem Bauherrn ist zu klären, ob ausschließlich fensterlose Sanitärräume oder ob auch Wohn- und Aufenthaltsräume gelüftet werden sollen. Wenn nur die Lüftung von fensterlosen Sanitärräumen, als Einzelraumlüftung gewünscht ist, muss für die Wohn- und Aufenthaltsräume die Lüftung zum Feuchtschutz eigens nachgewiesen werden. -
1 Anwendungsbereich: Was sind ähnliche Aufenthaltsbereiche?
Fensterlose Sanitärräume z.B. in Hotels, Jugendheimen, Altenheimen können fensterlosen Sanitärräumen in Wohnungen gleichgestellt werden. Dies ist immer dann gegeben, wenn eine ähnliche, vergleichbare Belegungsdichte gegeben ist und wenn eine ähnliche, vergleichbare Nutzung (Feuchte, Schadstoffe) gegeben ist -
1 Anwendungsbereich: Wann können andere Räume an eine Entlüftungsanlage angeschlossen werden?
Andere Räume, z.B. Küchen oder Abstellräume, können dann an eine Entlüftungsanlage nach DIN 18017-3 angeschlossen werden, wenn es sich um Räume mit ähnlich, vergleichbaren Schadstofflasten handelt. In Küchen, liegen dann ähnliche vergleichbare Schadstofflasten vor, wenn die Küche ein öffenbares Fenster aufweist und eine wohnähnliche Nutzung gegeben ist. -
1 Anwendungsbereich: Warum werden fensterlose Küchen ausgeschlossen?
Siehe Allgemein. -
1 Anwendungsbereich: Warum gilt die Norm nicht für Entlüftungsanlagen mit mehr als dem 2-fachen Mindest-Abluftvolumenstrom?
Entlüftungsanlagen die dauernd mit großen Abluftvolumenströmen betrieben werden, haben auch einen hohen Lüftungswärmeverlust zur Folge. Um das 2-fache höhere Luftvolumenströme als die genannten Mindest-Luftvolumenströme sind für die Aufgabe der Lüftung von fensterlosen Sanitärräumen nicht gerechtfertigt. -
1 Anwendungsbereich: Warum ist keine andere Möglichkeit der Nachströmung der Außenluft vom Freien beschrieben?
In aller Regel sollen Entlüftungsanlagen nach DIN 18017-3, einfache, kostengünstig zu erstellende Entlüftungsanlage für relativ kleine Abluftvolumenströme sein. Die beschriebene Form der Nachströmung hat den Vorteil, dass dazu mit Ausnahme ggf. von ALD in der Gebäudehülle, keine weiteren Lüftungskomponenten notwendig sind. Auch sind dann nur standardisierte brandschutztechnische Bedingungen zu beachten. Möglichkeiten für die Nachströmung von größeren Luftvolumenströmen vom Freien stellen z.B. Schächte oder Kanäle vom Freien oder auch Luftleitungen dar in denen die Außenluft mit Ventilatoren gefördert wird. Bei diesen Anlagen sind allerdings dann andere brandschutztechnischen Bedingungen (Vermeidung der Übertragung von Feuer und Rauch) als bei Entlüftungsanlagen nach DIN 18017-3 zu beachten. -
3.1.1 Allgemeines: Welche Raumluftsensoren für bedarfsgeführte Entlüftungsanlagen kommen in Betracht?
Als geeignete Raumluftsensoren kommen in Frage, - Sensoren für Wasserdampf, - Sensoren für CO2 , - Sensoren für flüchtige organische Bestandteile (VOC) oder - für Kombinationen dieser Größen. Die genannten Größen sind geeignet den notwendigen Abluftvolumenstrom zu steuern. Speziell Wasserdampf ist in Badezimmern bzw. Duschen eine geeignete Führungsgröße. -
3.2.2 Zentrale Entlüftungsanlagen mit nur gemeinsam veränderlichem Gesamtvolumenstrom: Wer passt den Volumenstrom dem Bedarf an?
Bei zentralen Entlüftungsanlagen kann der Volumenstrom nur zentral dem Bedarf angepasst werden. Dies erfolgt in aller Regel mit einer Zeitschaltuhr wodurch vorwiegend nachts, also in Zeiten mit geringem Luftbedarf, der Volumenstrom reduziert wird. Die Anpassung des Volumenstromes an den Bedarf kann bei dieser Bauart einer Entlüftungsanlagen funktionsbedingt nur zentral, für alle gleich gesteuert werden. -
3.2.2 Zentrale Entlüftungsanlagen mit nur gemeinsam veränderlichem Gesamtvolumenstrom: Wie wird der Volumenstrom dem Bedarf angepasst?
Der Volumenstrom wird in aller Regel durch Absenkung der Ventilatordrehzahl dem Bedarf angepasst. Die Drehzahlregelung des Ventilators stellt eine leicht umzusetzende Maßnahme darf. Eine Anpassung des Volumenstromes durch Drosselung soll aus energetischen Gründen vermieden werden. -
3.2.3 Zentrale Entlüftungsanlagen mit wohnungsweise veränderlichen Volumenströmen: Wer passt den Volumenstrom dem Bedarf an?
Bei dieser Entlüftungsanlage kann der Volumenstrom in einer Wohnung entweder manuell durch den Nutzer oder automatisch dem Bedarf angepasst werden. Bei zentralen Entlüftungsanlagen erfolgt eine Änderung des Strömungswiderstandes an den Abluftventilen und eine Regelung des Förderdruckes des Ventilators. Die Regelung des Förderdruckes des Ventilators ist notwendig damit sich bei einer Drosselung eines Abluftventiles der Unterdruck in der Hauptleitung nicht unzulässig erhöht und damit an anderen Abluftventilen ein größerer als geplanter Abluftvolumenstrom abgesaugt wird. Eine automatische Anpassung des Volumenstromes in einer Wohnung setzt deshalb geeignete Sensoren und Stellmechanismen an den Abluftventilen voraus. -
3.2.3 Zentrale Entlüftungsanlagen mit wohnungsweise veränderlichen Volumenströmen: Wie wird der Volumenstrom dem Bedarf angepasst?
Der Volumenstrom wird durch Drosselung des Abluftventils an einer Absaugestelle und durch Drehzahländerung des Ventilators angepasst. Abluftventile können manuell vom Nutzer nach dem Bedarf oder automatisch eingestellt werden. Mit Abluftventilen kann allerdings der Volumenstrom nur in einem vorgegebenen Bereich eingestellt werden. -
4.1.1 Planmäßige Mindest-Abluftvolumenströme: Warum zwei verschiedene Möglichkeiten für den Betrieb?
Die Lüftung der fensterlosen Räume kann durch Absaugung des Abluftvolumenstromes entweder dauernd oder bei Bedarf erfolgen. Die beiden Möglichkeiten, beruhen auf unterschiedlichen Anlagenkonzepten. Eine dauernde Entlüftung der Räume durch einen dauernd betriebenen Ventilator ist immer dann zwingend notwendig, wenn Ablufträume in verschiedenen Etagen an eine gemeinsame Hauptleitung angeschlossen und über eine zentrale Entlüftungsanlage entlüftet werden. Bei einer bedarfsabhängigen Entlüftung der Räume, mit Einzelraum-Lüftungsgeräten wird das Lüftungsgerät bei Bedarf ein oder hochgeschaltet. Bei einer bedarfsabhängigen Entlüftung der fensterlosen Räume, dürfen Räume in verschiedenen Etagen nur dann an eine gemeinsame Hauptleitung angeschlossen werden, wenn hinter jedem Einzelraum-Lüftungsgerät eine geeignete, zugelassene Absperrklappe installiert wird. -
4.1.1 Planmäßige Mindest-Abluftvolumenströme: Warum muss bei Zentralentlüftungsanlagen dieser Abluftvolumenstrom dauernd abgeführt werden?
Wenn der Ventilator abgeschaltet wird, stellen sich in einer gemeinsamen Hauptleitung entsprechend den thermischen und strömungstechnischen Verhältnissen verschiedene Drücke ein. Eine Übertragung von Abluft und damit eine Geruchsübertragung wäre dann möglich. Bei einem konstanten Unterdruck in der gemeinsamen Hauptleitung kann eine nicht zulässige Geruchsübertragung von Etage zu Etage über die Abluftleitung ausgeschlossen werden. -
4.1.1 Planmäßige Mindest-Abluftvolumenströme: Wann dürfen Einzelraum-Lüftungsgeräte an eine gemeinsame Hauptleitung angeschlossen werden?
Einzelraum-Lüftungsgeräte dürfen nur dann an eine gemeinsame Hauptleitung angeschlossen werden, wenn hinter dem Gerät eine geeignete Absperrklappe eingebaut wird. Die Absperrklappen müssen geeignet und zugelassen sein, damit sie auf Dauer ein Rückströmen von Abluft aus anderen Räumen sicher verhindern. -
4.1.1 Planmäßige Mindest-Abluftvolumenströme: Warum Reduktion nur auf die Hälfte des Volumenstromes zulässig?
In Zeiten geringen Luftbedarfs, darf der Volumenstrom bis auf die Hälfte des Nennvolumenstromes abgesenkt werden. Damit soll auch in Zeiten geringen Luftbedarfs noch eine gerichtete Strömung in der Abluftleitung herrschen und somit eine Geruchsübertragung ausgeschlossen werden. Eine Begrenzung auf die Hälfte des Nennvolumenstromes wird im Verhältnis zu den genannten Mindest-Abluftvolumenströmen noch als ausreichend angesehen. Ein rationeller energetischer Betrieb der Entlüftungsanlage wird dadurch gefördert. -
4.1.1 Planmäßige Mindest-Abluftvolumenströme: Reicht, der genannte Volumenstrom bei Nutzung der Räume alleine aus?
Die Absaugung von mindestens 60 m³/h reichen in Verbindung mit der Anforderung nach einem minimalen Abluftvolumenstrom aus, wie langjährigen Erfahrungen zeigen. Bei einem Bad mit einem Raumvolumen von 10 m³, ein üblicher Wert, wird das Raumvolumen während der Laufzeit des Einzelraum-Lüftungsgerätes in 10 min einmal ausgetauscht. Gleiches gilt für einen fensterlosen WC-Raum mit einem Raumvolumen von 5 m³. In Verbindung mit der geforderten minimalen Lüftung reichen die genannten Werte für die Entlüftung eines Raumes wie die Praxis zeigt aus. -
4.1.1 Planmäßige Mindest-Abluftvolumenströme: Sind beide Möglichkeiten für die minimale Lüftung gleichwertig?
Beide Möglichkeiten sind gleichwertig, sowohl der dauernde Betrieb als auch unter den genannten Bedingungen der intermittierende Betrieb. Durch die relativ große Trägheit, von Wänden z.B. bei der Aufnahme und bei der Abgabe von Feuchtigkeit ist dies begründet. -
4.1.1 Planmäßige Mindest-Abluftvolumenströme: Kann damit auch die Lüftung zum Feuchteschutz realisiert werden? Wie lange und wie oft muss ein Lüftungsgerät einschalten?
Siehe 4.9 -
4.1.1 Planmäßige Mindest-Abluftvolumenströme: Warum wird bei EIN-/AUS-geregelten Entlüftungsanlagen statt bisher mindestens 5 m³ jetzt mindestens 15 m³ Luftvolumens Nachlauf gefordert?
Die Basis für EIN-/AUS-geregelte Entlüftungsanlagen ist ein Abluftvolumenstrom von 60 m³/h der nur während der Nutzung gegeben ist, in Verbindung mit einem ausreichenden Nachlauf. Der Nachlauf des Einzelraum-Lüftungsgerätes wurde von 5 m³ auf 15 m³ erhöht, um eine bessere Lüftung des fensterlosen Raumes zu erreichen. Wenn in einem Bad mit einem Raumvolumen von 10 m³ geduscht oder gebadet wird, wird durch die Erhöhung der Nachlaufzeit erreicht, dass die ursprünglich mit Wasserdampf gesättigte Raumluft zumindest noch eineinhalbmal gegen eine geringer belastete Luft ausgetauscht wird. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigten, dass der bisher geforderte Nachlauf von lediglich 5 m³ in manchen Fällen nicht ausreichend war, die sich in den Wänden ansammelnde Feuchtigkeit abzubauen. -
4.1.1 Planmäßige Mindest-Abluftvolumenströme: Warum darf der Abluftvolumenstrom bei EIN-/AUS-geregelten Entlüftungsanlagen nur bei gut gedämmten Gebäuden auf 0 abgesenkt werden?
Der Abluftvolumenstrom darf dann für den fensterlosen Raum auf 0 abgesenkt werden, wenn es sich um ein Gebäude mit guter Wärmedämmung handelt und eine normale Nutzung des Bades ohne Wäschetrocknung gegeben ist. In einem Gebäude mit guter Wärmedämmung der Gebäudehülle und ohne Wäschetrocknung in der Wohnung ist von einer Raumluft mit geringerer Feuchtebelastung und einer höheren Wandoberflächentemperatur auszugehen, was das Risiko von Feuchtigkeitsschäden gegenüber einem Gebäude mit geringer Wärmedämmung der Außenwände reduziert. -
4.1.1 Planmäßige Mindest-Abluftvolumenströme: Warum sind Küchen und Kochnischen ausgenommen?
Küchen und Kochnischen sind ausgenommen, weil für diese Räume andere Stoffbelastungen auch in Phasen ohne Nutzung angenommen werden müssen. In Küchen und Kochnischen tritt zusätzlich zu einer Schadstoffbelastung durch Feuchte, CO2 und VOC die auch in Bädern und WC auftreten können, auch noch eine bedeutende thermische Belastung auf. -
4.1.1 Planmäßige Mindest-Abluftvolumenströme: Reichen die halben Werte aus?
Siehe 4.1.1 -
4.1.1 Planmäßige Mindest-Abluftvolumenströme: Reichen die Werte für Küchen und Kochnischen?
Siehe 4.1.1 -
4.1.1 Planmäßige Mindest-Abluftvolumenströme: Warum wird ein Mindestvolumenstrom von = 15 m³/h gefordert?
Siehe 4.1.1 -
4.1.1 Planmäßige Mindest-Abluftvolumenströme: In der DIN 18017-3, sind andere Abluft-volumenströme gefordert als in Tabelle 7 der DIN 1946-6. Nach welcher Norm soll der Ausschreibungstext für eine fensterloses WC erfolgen?
In DIN 1946-6 sind Gesamt-Außenluftvolumenströme enthalten. In DIN 18017-3 sind dagegen die von einem Lüftungsgerät zu fördernden Luftvolumenströme genannte. Die Werte unterscheiden sich um den Luftvolumenstrom durch den anrechenbaren Infiltrationsanteil, der im Gesamt-Außenluftvolumenstrom enthalten ist. In einem Ausschreibungstext für ein Lüftungsgerät für ein fensterloses WC sind mindestens die Werte der DIN 18017-3 zu nennen. -
4.1.1 Planmäßige Mindest-Abluftvolumenströme: Warum wird bei bedarfsgeführten Entlüftungsanlagen eine Auslegung mit 60 m³/h gefordert?
Bedarfsgeführte Entlüftungsanlagen werden manuell geschaltet oder fördern die Luftvolumenströme sensorgesteuert ab. Nachdem die Entlüftungsanlage überwiegend mit dem mindestens notwendigen Luftvolumenstrom betrieben wird und die Entlüftungsanlage nur bei Bedarf manuell hochgeschaltet wird bzw. Sensoren im Allgemeinen nur bei Überscheiten eines Schwellwertes Abluftvolumenstrom erhöhen, soll der maximal zu fördernde Luftvolumenstrom 60 m³/h entsprechen, um ausreichend schnell einen ausreichenden Luftaustausch sicherzustellen. -
4.1.2 Größte Volumenströme: Warum sind keine größeren Volumenströme gerechtfertigt?
Größere als die 2-fachen Nennvolumenströme erfordern in aller Regel weitergehende Maßnahmen, insbesondere die Nachströmung der Außenluft vom Freien betreffend, siehe DIN 1946-6. -
4.1.3 Volumenstromabweichungen: Warum wird die Volumenstromabweichung bei Störungen begrenzt?
Für Entlüftungsanlagen nach DIN 18017-3 wird eine stabile Förderung der Abluftvolumenströme auch unter starken von außen wirkenden Stördrücken gefordert. Für die Planung werden die durch Wind und Thermik von außen auftretenden Störungen, mit entsprechend anzusetzenden Stördrücken nachgebildet. -
4.1.3 Volumenstromabweichungen: Warum 2 verschiedene Stördrücke?
Zwei verschiedene Stördrücke werden angesetzt, weil sich insbesondere Winddrücke auf Öffnungen in seitlichen Fassaden stärker auswirken als auf senkrecht angeordnete Öffnungen übers Dach. -
4.1.3 Volumenstromabweichungen: Warum 60 Pa Stördruck?
60 Pa Stördruck bildet eine Windgeschwindigkeit von etwa 10 m/s ab. Windgeschwindigkeiten bis zu diesem Wert treten vor allem in der Heizperiode relativ häufig auf. -
4.1.3 Volumenstromabweichungen: Warum Begrenzung der Volumenstromabweichung auf 10%?
Durch eine Begrenzung der Volumenstromabweichung auf 10 % soll ein weitgehend konstanter Abluftvolumenstrom während des ganzen Jahres unabhängig von der unterschiedlichen Nutzung der Einzelraum-Lüftungsgeräte in den verschiedenen Etagen sichergestellt werden. Die Mindest-Abluftvolumenströme sind so angesetzt, dass bei größeren Abweichungen nicht mehr von einer ausreichend wirksamen Lüftung ausgegangen werden kann. Mit einer ausreichend großen Bemessung der gemeinsamen Hauptleitung kann dies erreicht werden. -
4.2.1 Allgemein: Warum darf Außenluft nur über die Wohn- und Aufenthaltsräume geführt werden?
Eine Nachströmung von Außenluft z.B. über Treppenhäuser entspricht nicht dem Stand der Technik. Auch in den Bauordnungen der Länder wird ein Überströmen von Abluft von einer Wohnung in eine andere Wohnung ausgeschlossen. -
4.2.1 Allgemein: Warum werden Fragen zur Behaglichkeit in den Wohn- und Aufenthaltsräumen nicht gestellt?
Die Mindest-Abluftvolumenströme sind so klein, dass in aller Regel ein großer Teil der Außenluft über Undichtheiten in der Gebäudefassade ausreichend verteilt in die Wohn- und Aufenthaltsräume eintritt und damit nach kurzer Wegstrecke sich ausreichend mit der Raumluft vermischt hat. Der restliche Teil der benötigten Außenluft, über ALD zugeführt, wird in aller Regel bei einer sachgerechten Anordnung und Ausführung ebenfalls ausreichend schnell über die Raumluftvermischung erwärmt. -
4.2.1 Allgemein: Wie sind WC-Vorräume lüftungstechnisch zu betrachten?
Wenn WC-Vorräume vorgesehen werden, muss die notwendige Außenluft vom Freien über die Wohn- und Aufenthaltsräume, über die WC-Vorräume in die WC geführt werden. In den WC-Vorräumen sind ÜLD einzuplanen. -
4.2.2 Außenluftdurchlässe (ALD): Was ist, wenn mit größeren Lüftungsgeräten größere Abluftvolumenströme als die Mindest-Abluftvolumenströme abgesaugt werden?
Wenn größere Lüftungsgeräte eingesetzt werden, die größere Abluftvolumenströme als die Mindest-Abluftvolumenströme fördern, ist die Auslegung der ALD mit den tatsächlichen Volumenströmen durchzuführen. Bei Berücksichtigung der tatsächlich geförderten Volumenströme müssen die maximal zulässigen Unterdrücke in Wohn- und Aufenthaltsbereichen von 8 Pa bzw. von 4 Pa eingehalten werden. Wenn gleichzeitig raumluftabhängig betriebene Feuerstätten betrieben werden, darf ein Differenzdruck von maximal 4 Pa nicht überschritten werden. -
4.2.2 Außenluftdurchlässe (ALD): Was ist notwendig für die Bestimmung der tatsächlichen Dichtheit der Gebäudehülle?
Zur Bestimmung der tatsächlichen Dichtheit der Gebäudehülle ist der tatsächliche n50-Wert der Gebäudehülle, der mit Hilfe einer Messung nach dem Blower-Door-Verfahren bestimmt werden kann, heranzuziehen. Die Dichtheit der Gebäudehülle kann auch durch andere geeignete Verfahren, wie z.B. aus Tracergas-Messungen oder nach dem DVGW-Verfahren bestimmt werden. Das Blower-Door-Verfahren ist in den einschlägigen technischen Regeln als ein geeignetes Verfahren beschrieben. Die anderen genannten Verfahren sind entweder aufwendiger oder für den gleichzeitigen Betrieb mit Feuerstätten ausgelegt und kommen deshalb nur in Sonderfällen zur Anwendung. -
4.2.2 Außenluftdurchlässe (ALD): Warum diese Unterteilung der Dichtheit der Gebäudehülle?
Die Unterteilung der Dichtheit der Gebäudehülle in zwei Kategorien berücksichtigt den Mindeststandard bei Neubauten. Kategorie B stellt den Mindeststandard dar, der bei Neubauten generell eingehalten werden soll und Kategorie A den höheren Standard, wenn die Bonusregelung der EnEV in Anspruch genommen werden soll. Der Kategorie B liegt ein n50-Wert von = 3,0 1/h zugrunde. Für die Ermittlung der Undichtheit der Gebäudehülle wird für die Planung allerdings ein n50-Wert von 1,5 1/h zugrunde gelegt, um die Streuung der Einzelwerte, die alle unter 3,0 1/h liegen müssen zu berücksichtigten. Der Kategorie A liegt ein n50-Wert von = 1,5 1/h zugrunde. Für die Ermittlung der Undichtheit wird für die Planung allerdings ein n50-Wert von 1,0 1/h zugrunde gelegt, um die Streuung der Einzelwerte, die alle unter 1,5 1/h liegen müssen zu berücksichtigten. -
4.2.2 Außenluftdurchlässe (ALD): Warum diese Unterteilung hinsichtlich der Ausführung der Nutzungseinheiten?
Die Unterteilung der Nutzungseinheiten berücksichtigt die unterschiedlichen Bauhöhen. Bei zweigeschossigen Nutzungseinheiten entstehen höhere thermische Kräfte als in eingeschossigen Nutzungseinheiten. Analog verhält es sich um Nutzungseinheiten mit und ohne Schacht. Diese Unterteilung wurde ebenfalls in DIN 1946-6 gewählt. -
4.2.2 Außenluftdurchlässe (ALD): Wie ändern sich die Werte, wenn nur 4 Pa Differenzdruck angesetzt werden darf?
Den in den Tabellen angegebenen Werten wurde ein Differenzdruck von 8 Pa zugrunde gelegt. Bei einem Differenzdruck von 4 Pa, wenn z.B. gleichzeitig raumluftabhängige Feuerstätten betrieben werden, müssen die Werte mit 0,63 multipliziert werden. -
4.2.2 Außenluftdurchlässe (ALD): Wie werden ALD mit verschiedenen Eigenschaften, z.B. in Fenstern und getrennt davon berücksichtigt?
Sollen ALD mit unterschiedlichen Eigenschaften zur Anwendung kommen, z.B. ALD in Fenstern integriert und ALD als Lüftungskomponente getrennt angeordnet, so ist der Außenluftvolumenstrom durch Infiltration als Summe aus den beiden Außenluftvolumenströmen bei gleichen Differenzdrücken zu berechnen. -
4.2.2 Außenluftdurchlässe (ALD): Warum Begrenzung auf 4 Pa, wenn raumluftabhängige Feuerstätten betrieben werden?
Siehe oben, 4.2.2 -
4.2.2 Außenluftdurchlässe (ALD): Dürfen die Tabellen 1 und 2 (für Differenzdruck 8 Pa) immer für die Bestimmung der Infiltration herangezogen werden, also auch wenn raumluftabhängige Feuerstätten vorhanden sind? Oder müssen in diesem Falle die Tabellenwerte auf 4 Pa umgerechnet werden?
In DIN 18017-3, Abschnitt 4.2.2 ist ausgeführt, "der Auslegungs-Differnzdruck darf in Nutzungseinheiten (Wohnungen) nicht mehr als 4 Pa betragen, wenn raumluftabhängige Feuerstätten installiert sind." Gemäß DIN 1946-6 müssen bei einem Differenzdruck von 4 Pa, wenn gleichzeitig raumluftabhängige Feuerstätten betrieben werden, die Werte in den Tabellen 1 und 2 der DIN 18017-3 mit 0,63 multipliziert werden. Die Nachströmung ist immer auf den tatsächlich anzusetzenden Differenzdruck zu beziehen. -
4.2.2 Außenluftdurchlässe (ALD): Ist in den Tabellen 1 und 2 mit "mit Schacht" oder mit "ohne Schacht" der normale Installationsschacht in Küchen und Bädern gemeint?
In den Tabellen 1 und 2 der DIN 18017-3 wird, wie auch in der Tabelle 8 der DIN 1946-6 für Abluftsysteme mit und ohne Installationsschacht unterschieden. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass bei Nutzungseinheiten in MFH die über zentrale Installationsschächte miteinander verbunden sind, mit größeren internen Undichtheiten gerechnet werden muss. Diese Undichtheiten beeinflussen auch die Auslegung von ALD. -
4.2.3 Überströmluftdurchlässe (ÜLD): Auslegung bei Lüftungsgeräten mit größeren Abluftvolumenströmen als notwendig?
Wenn Lüftungsgeräte eingesetzt werden, die größere als die Mindest-Abluftvolumenströme fördern, ist die Auslegung der ÜLD mit den tatsächlichen Volumenströmen durchzuführen. Nur damit können die maximal zulässigen Differenzdrücke zwischen den Wohn- und Aufenthaltsbereichen und den fensterlosen Räumen eingehalten werden. -
4.2.3 Überströmluftdurchlässe (ÜLD): Darf die ÜLD auch durch einen Türunterschnitt erzeugt werden?
Es wird verlangt, dass ÜLD den freien Querschnitt aufweisen müssen. Auch mit einem Türunterschnitt kann, wenn er genügend groß ausgeführt wird die Nachströmung des Luftvolumenstromes sichergestellt werden. An einer ÜLD sollen keine größeren Strömungswiderstände als 1,5 Pa verursacht werden. -
4.2.3 Überströmluftdurchlässe (ÜLD): Warum darf nur ein Differenzdruck von maximal 1,5 Pa angesetzt werden?
Als Differenzdruck darf für die Auslegung einer ÜLD maximal 1,5 Pa angesetzt werden. Bei diesem Differenzdruck sind noch keine Probleme, wie Türen zuschlagen, Geräusche, zu befürchten. Wenn Lüftungsgeräte eingesetzt werden, die größere als die Mindest-Abluftvolumenströme fördern, ist die Auslegung der ÜLD mit den tatsächlichen Volumenströmen durchzuführen. Bei einem Differenzdruck von maximal 1,5 Pa wird bei vertretbaren lichten Querschnitten der ÜLD eine ausreichend gute Durchspülungen der angrenzenden Räume erreicht. Der Wert war auch den Anforderungen an ÜLD in der alten Fassung der DIN 18017-3 zugrunde gelegt -
4.2.3 Überströmluftdurchlässe (ÜLD): Darf eine freie Fläche von 150 cm² unterschritten werden?
Ein Abluftvolumenstrom von 60 m³/h erfordert eine freie Fläche von mindestens 150 cm². Lediglich bei einem Abluftvolumenstrom von 40 m³/h kann die freie Fläche auf 100 cm² verringert werden. Die genannten freien Flächen sind die minimal notwendigen Flächen. Bei den genannten Größen wird eine Druckdifferenz von maximal 1,5 Pa an der ÜLD nicht überschritten. -
4.2.3 Überströmluftdurchlässe (ÜLD): Woher kommen die 25 cm²?
Die 25 cm² stellen einen Erfahrungswert für einen normale Türfuge ohne umlaufende Dichtung dar. -
4.2.3 Überströmluftdurchlässe (ÜLD): Wie können größere Volumenströme als 60 m³/h berücksichtigt werden?
Um bei größeren Volumenströmen den maximalen Differenzdruck nicht zu überschreiten sind entweder größere ÜLD oder 2 ÜLD in einer Wand oder Türe vorzusehen, siehe auch Tabelle 3. -
4.2.3 Überströmluftdurchlässe (ÜLD): Warum soll eine ÜLD in Bädern oberhalb der Türe angeordnet werden?
Aus Gründen der Behaglichkeit im Raum und der Durchspülung des Raumes soll eine ÜLD möglichst im oberen Bereich des Raumes installiert werden. Durch den längeren Weg der nachströmenden Luft wird eine stärkere Vermischung und damit Angleichung an die Luft im Raum erreicht. Damit kann auch eine Zugbelästigung im Bereich der Füße der Nutzer vermieden werden. -
4.3 Abluftführung: Warum möglichst nahe an der Decke?
Abluft ist in aller Regel etwas wärmer und sammelt sich vorwiegend unter der Decke. Damit wird eine gute Durchströmung des Raumes erreicht. Die Regelung war auch bisher üblich und hat sich bewährt -
4.4 Einregulierung der Anlagen: Warum sind keine eigenen Drosseleinrichtungen zulässig?
Drosseleinrichtungen in den Wohnungen und an nicht zugänglichen Orten sind aus hygienischen Gründen nicht zulässig. An den vorgenannten Orten sind Drosseleinrichtungen nicht erlaubt, weil die Wartung der Drosseleinrichtungen und der Anlagen in diesen Bereichen nicht sichergestellt werden kann. Verschmutzungen an sichtbaren Abluftventilen können dagegen relativ leicht vermieden werden. -
4.5 Übertragung von Gerüchen und Staub: Wie kann die Übertragung von Gerüchen und Staub verhindert werden?
Diese Grundforderung kann z.B. bei Entlüftungsanlagen mit Zentralventilatoren durch einen dauernden Betrieb des Zentralventilators und damit der Aufrechterhaltung eines dauernden Unterdruckes in der Hauptleitung erreicht werden. Bei Entlüftungsanlagen mit Einzelraum-Lüftungsgeräten in jeder Wohnung sind dagegen dauerhaft dicht schließende Rückschlagklappen notwendig. Wenn bei Entlüftungsanlagen mit Zentralventilator das physikalische Unterdruckprinzip verlassen wird (siehe 5.4.4), sind ebenfalls Rückschlagklappen als Lüftungskomponenten notwendig, die eine eigene bauaufsichtliche Zulassung erfordern (siehe auch DIN 4719). -
4.6.1 Ventilatorkennlinie: Warum darf der Ventilator bis zum Arbeitspunkt zuzüglich des 2-fachen Stördruckes nur einen Arbeitspunkt aufweisen?
Durch die Dimensionierung der Luftleitungen wird die Höhe des Arbeitspunktes auf der Ventilatorkennlinie bestimmt. Mit dem 2-fachen Wert des Stördruckes soll auch bei den durch Wind und Thermik verursachten Stördrücken mit ausreichender Sicherheit eine stabile Förderung des Volumenstromes erreicht werden. Bei Ventilatorkennlinien mit Umkehrpunkt kann sich beim Überschreiten des geplanten Arbeitspunktes, wenn diese Forderung nicht erfüllt wird der geförderte Volumenstrom erheblich verringern, indem die Anlage bei witterungsbedingten Störungen auf dem zweiten Arbeitspunkt springt. Dies gilt es zu vermeiden. -
4.6.2 Ausführung und Schaltung der Ventilatoren: Was bedeutet leicht zugänglich?
Leicht zugänglich bedeutet, dass der Ventilator zur Erleichterung der Wartung leicht ausgetauscht werden kann. -
4.6.2 Ausführung und Schaltung der Ventilatoren: Warum wird für Ventilatoren nur eine Empfehlung für mehrere Schaltstufen gegeben?
Die Ausführung von mehreren Schaltstufen für verschiedene Lüftungsstufen wird empfohlen. Die Mindestanforderungen können auch von einem Lüftungsgerät mit einer Schaltstufe erfüllt werden. Als Mindestanforderung ist der Nennvolumenstrom und der Volumenstrom für die Lüftung bei geringem Luftbedarf zu erbringen. Der Volumenstrom für die Lüftung bei geringem Luftbedarf kann auch durch einen intermittierenden Betrieb realisiert werden. Bei Einhaltung der genannten Bedingungen für den intermittierenden Betrieb kann die dauernde Lüftung durch den quasistationären Betrieb des Lüftungsgerätes erreicht werden. -
4.6.2 Ausführung und Schaltung der Ventilatoren: Müssen einstufig zu betreibende Ventilatoren intermittierend betrieben werden können?
Einstufig zu betreibende Ventilatoren von bedarfsgeführten Entlüftungsanlagen müssen dann intermittierend betrieben werden können, wenn der Abluftvolumenstrom in Zeiten geringen Luftbedarfs nicht auf 0 reduziert werden darf. Dies ist der Fall, wenn der Wärmeschutzstandard der NE nicht den Anforderungen der WSchV 95 entspricht und eine Wäschetrocknung in der Nutzungseinheit nicht ausgeschlossen werden kann. -
4.6.2 Ausführung und Schaltung der Ventilatoren: Wie sollen Einzelraum-Lüftungsgeräte geschaltet werden?
Die Schaltung der Einzelraum-Lüftungsgeräte ist auf verschiedenen Wegen, entweder über den Lichtschalter des fensterlosen Raumes oder über einen separaten Schalter möglich. Diese beiden Möglichkeiten waren auch bisher gegeben. -
4.6.2 Ausführung und Schaltung der Ventilatoren: Können oder müssen Lüftungsgeräte eine Schaltung für die Lüftungsstufe "Reduzierte Lüftung" haben?
Werden Lüftungsgeräte nach DIN 18017-3 für eine Wohnungslüftung nach DIN 1946-6 geplant und verbaut, müssen sie neben der "Nennlüftung" auch den Volumenstrom für "Reduzierte Lüftung" ermöglichen. -
4.7 Filter, Außenluftdurchlässe, Überströmluftdurchlässe, Abluftventile, Drosseleinrichtungen, Rückschlagklappen und Reinigungsverschlüsse: Was bedeutet, bei normaler Verschmutzung nicht funktionsunfähig werden?
Durch Verschmutzung nicht funktionsunfähig werden bedeutet, keine wesentliche Änderung der Leistungsfähigkeit der Entlüftungsanlage im vorgegebenen Wartungintervall, in aller Regel in einem Jahr. Die Funktion der Entlüftungsanlage soll bei den üblichen Wartungsintervallen von einem Jahr sichergestellt werden. Die Leistungsminderung soll nicht mehr als 10 % betragen. -
4.7 Filter, Außenluftdurchlässe, Überströmluftdurchlässe, Abluftventile, Drosseleinrichtungen, Rückschlagklappen und Reinigungsverschlüsse: Woher kommen die Werte für die Rückschlagklappen?
Die genannten Leistungsgrößen für die Rückschlagklappen sind aufgrund von betriebstechnischen Erfordernissen von Experten festgelegt worden. Durch die Öffnung der Rückschlagklappe ab 10 Pa soll bei Stillstand des Lüftungsgerätes ein Auf- und Zuschlagen der Rückschlagklappe bei Windstörungen vermieden werden. Beim festgelegten Leckluftstrom kann eine Geruchsübertragung ausgeschlossen werden. -
4.8 Abluftleitungen: Wann treten Kondensatschäden auf?
Kondensatschäden sind dann zu befürchten, wenn es bei dauerndem Betrieb der Lüftungsgeräte zu Taupunktunterschreitungen in den Luftleitungen kommt. Anfahr- und Abfahrvorgänge bleiben außer Betracht. Übliche Luftleitungen sind für einen dauernden Betrieb mit sich niederschlagendem Kondensat nicht ausreichend korrosionsbeständig. -
4.8 Abluftleitungen: Warum sind einschraubbare Verschlüsse unzulässig?
Einschraubbare Verschlüsse sind aus wartungstechnischen Gründen nicht zulässig. Auch bei dem nur während Anfahr- und Abfahrvorgängen sich niederschlagenden Kondensat ist die Korrosionslast so groß, dass eine leichte Wartung, (leichtes öffnen) nicht sichergestellt werden kann. Die Regelung war auch in der alten Fassung der Norm enthalten. -
4.8 Abluftleitungen: Wann ist die Reinigung von den Abluftöffnungen aus möglich?
Die Reinigung von den Abluftöffnungen aus ist bei einer Länge der Anschlussleitung von nicht mehr 1 m als möglich. Dies gilt für die üblichen Reinigungsbürsten. -
4.9 Auswahl eines Lüftungssystems (Lüftungskonzept): Was ist mit dem Bauherrn festzulegen?
Wenn auch die Lüftung von Wohn- und Aufenthaltsräumen gewünscht wird, ist dies mit dem Bauherrn zu vereinbaren. Ein Muster eines Formulars ist in DIN 1946-6 enthalten. Wenn mit einer Entlüftungsanlage nach DIN 18017-3 auch die Lüftung von Wohn- und Aufenthaltsräumen übernommen werden soll, sind weitere Anforderungen z.B. hinsichtlich Außenluftvolumenströme, Behaglichkeit, Schallschutz, rationelle Energienutzung zu beachten, siehe DIN 1946-6. -
4.9 Auswahl eines Lüftungssystems (Lüftungskonzept): Wann ist die Erstellung eines Lüftungskonzeptes notwendig?
Für jede Nutzungseinheit ist bei Neubau oder Modernisierung eines Gebäudes ein Lüftungskonzept zu erstellen, unabhängig davon ob eine Anlage nach DIN 18017-3 erforderlich ist oder nicht. -
4.9 Auswahl eines Lüftungssystems (Lüftungskonzept): Wenn aufgrund des Lüftungskonzeptes keine LtM erforderlich ist und keine weiteren zusätzlichen Anforderungen projektbezogen zu stellen sind, wie sind fensterlose Sanitärräume zu lüften?
Die fensterlosen Sanitärräume sind mit Entlüftungsanlagen nach DIN 18017-3 zu lüften. -
4.9 Auswahl eines Lüftungssystems (Lüftungskonzept): Wenn aufgrund des Lüftungskonzeptes eine LtM erforderlich ist, oder weitere zusätzlichen Anforderungen projektbezogen zu stellen sind, was gilt dann und wie sind dann fensterlose Sanitärräume zu lüften?
Dann gelten die Anforderungen der DIN 1946-6. Die nach DIN 18017-3 mindestens erforderlichen Abluftvolumenströme und Bedingungen zur Lüftung von fensterlosen Sanitärräumen sind zu berücksichtigen. -
4.9 Auswahl eines Lüftungssystems (Lüftungskonzept): Wie kann eine Entlüftungsanlage nach DIN 18017-3 zur Lüftung von fensterlosen Sanitärräumen im Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 berücksichtigt werden?
Eine Entlüftungsanlage nach DIN 18017-3 kann dann für die notwendige Lüftung zum Feuchteschutz eingesetzt werden, wenn
- die Anlage dauernd mit für die gesamte Nutzungseinheit ausreichend
hohem Außenluft
- Volumenstrom betrieben wird und
- die Nachströmung der Außenluft durch die angrenzenden Wohn- und
Aufenthaltsräume gleichmäßig nach den Vorgaben der DIN 1946-6
erfolgt.
Die Sicherstellung der Lüftung zum Feuchteschutz bedingt eine ausreichend gleichmäßige Durchlüftung der Wohn- und Aufenthaltsräume sowie aller Ablufträume. -
4.9 Auswahl eines Lüftungssystems (Lüftungskonzept): Wie ist bei einer Entlüftungsanlage nach DIN 18017-3 vorzugehen, wenn der kleinste dauernd geförderte Luftvolumenstrom ausreich, um die notwendige Lüftung zum Feuchteschutz für die Nutzungseinheit zu erfüllen?
Die Entlüftungsanlage für die fensterlosen Sanitärräume ist nach DIN 18017-3 auszuführen. Ggf. notwendige ALD´s und die notwendigen ÜLD´s sind ebenfalls nach den Anforderungen dieser Norm auszulegen und nach den Vorgaben der DIN 1946-6 für eine gleichmäßige Nachströmung über alle Wohn- und Aufenthaltsräume anzuordnen. -
4.9 Auswahl eines Lüftungssystems (Lüftungskonzept): Wie ist bei einer Entlüftungsanlage nach DIN 18017-3 vorzugehen, wenn der kleinste dauernd geförderte Luftvolumenstrom nicht ausreicht, um die notwendige Lüftung zum Feuchteschutz für die Nutzungseinheit zu erfüllen? Wie sind ALD und ÜLD auszulegen?
Entlüftungsanlagen für fensterlosen Sanitärräume sind nach DIN 18017-3 auszuführen. Der kleinste dauernd geförderte Luftvolumenstrom kann für den notwendigen Luftvolumenstrom für den Feuchteschutz angerechnet werden. Der zusätzlich notwendige Luftvolumenstrom für den Feuchteschutz ist dann durch eine zweite luftttechnische Maßnahme (LtM) sicherzustellen. Die notwendigen ALD und ÜLD sind mit dem Volumenstrom, der sich als Maximum aus dem maximal geförderten Abluftvolumenstrom für die Entlüftungsanlage nach DIN 18017-3 abzüglich dem Luftvolumenstrom für die wirksame Infiltration dem doppelten Wert aus dem für die Lüftung zum Feuchteschutz notwendigen Volumenstrom ebenfalls des Volumenstromes für die wirksame Infiltration, auszulegen. Der Volumenstrom für die Lüftung zum Feuchteschutz egibt sich aus Gleichung (5) für die Nutzungsseinheit. Er ist ohne Berücksichtigung der Grundflläche der fensterlosen Räume zu bestimmen. Die Auslegungs-Differenz ist einheitlich 4 Pa anzusetzen. Der für Ermittlung der wirksamen Infiltration maßgebende Faktor f wirk.Komp ist für ALD einheitlich mit 0,5 und für ÜLD einheitlich mit 0,15 anzusetzen. -
4.9 Auswahl eines Lüftungssystems (Lüftungskonzept) Wie sind die ALD auszulegen, wenn die Lüftung zum Feuchteschutz FL nich über den Abluftvolumenstrom der Entlüftungsanlage nach DIN 18017-3 abgesichert ist und zusätzlich nach IN 1946-6 Freie Lüftung - Querlüftung (Feuchteschutz) - realisiert werden soll?
ALD und ÜLD, die sowohl für die Lüftung zum Feuchteschutz als auch für Entlüftungsanlagen für fensterlose Sanitärräume dienen, sollen nach dem Maximum aus dem maximal geförderten Abluftvolumenstrom für die Entlüftungsanlage nach DIN 18017-3 abzüglch wirksamer Infiltration und dem doppelten Wert aus dem Luftvolumenstrom für die Lüftung zum Feuchteschutz abzüglich wirsamer Infiltration ausgelegt werden. Der Luftvolumenstrom für die Lüftung zum Feuchteschutz ergibt sich als qv,ges,FL aus Gleichung (5) für die Nutzungseinheit, aber ohne Berücksichtigung der innenliegenden Räume. Bei der Auslegung von ALD und ÜLD ist die Infiltration anszurechnen. Als Auslegungs-Differenzdruck ist einheitlich 4 Pa anzusetzen. Der für Auslegung maßgebene Faktor f wirk, Komp ist für ALD einheitlich mit 0,5 und für ÜLD einheitlich mit 0,15 anzusetzen. -
5.1.1 Allgemeines: Wie und von wem ist der Nachweis zu führen?
Der Nachweis ist von der mit der Planung beauftragten Person durchzuführen. Dies ist bei Verwendung von bauaufsichtlich zugelassenen Lüftungsgeräten der Hersteller des Lüftungssystems. Es wird nur der sachliche Inhalt des Nachweises beschrieben. Die Festlegung von bestimmten Personen ist nicht Aufgabe einer Norm. -
5.1.2 Anordnung und Ausführung der Abluftleitungen: Wann ist eine Leitung für Überdruck geeignet?
Als geeignete Luftleitungen für Überdruck, werden Rohre aus Metall oder aus Kunststoff verstanden deren Verbindungsstellen speziell abgedichtet werden, z.B. mit Dichtband, mit einer Dichtung ect. Zur Vermeidung des Überströmens von Abluft in andere Wohnungen ist diese hohe Dichtheit notwendig. -
5.1.3 Anschluss mehrerer Räume einer Wohnung: Gilt das auch für das Einzelraum-Lüftungsgerät für den Baderaum alleine?
Das Bad und das WC, soweit sie getrennt sind, dürfen über dasselbe Einzelraum-Lüftungsgerät entlüftet werden. Weil die Integration eines WC in einem Bad zulässig ist, dürfen auch diese beiden Räume, wenn sie getrennt sind, über ein Einzelraum-Lüftungsgerät entlüftet werden. -
5.2.1 Allgemeines: Warum ist der Querschnitt der Luftleitung aufgrund dieser Nachweise und nicht abhängig von der Strömungsgeschwindigkeit zu bestimmen?
Durch die Festlegung des notwendigen lichten Querschnittes der Luftleitung aufgrund des beschriebenen Verfahrens werden auch alle Gebäudeformen (Höhe, Lage) einheitlich abgebildet. Entlüftungsanlagen nach DIN 18017-3 können in viele Gebäudeformen wie z.B. in Einfamilienhäusern als auch in Hochhäusern eingebaut werden. -
5.2.1 Allgemeines: Wie und von wem ist der Nachweis der Dimensionierung zu führen?
Die Norm regelt nur wie der Nachweis zu führen ist. Somit kommen für die Durchführung alle an der Planung, und der Errichtung beteiligten Personen in Frage. Auch in der alten Fassung der DIN 18017-3 war diese Regelung enthalten. -
5.2.1 Allgemeines: Woher kommt diese Gleichung und wann gilt sie?
Die Gleichung stellt eine Näherungsgleichung für vertikal angeordnete Hauptleitungen mit gleichem Querschnitt ohne Verzüge dar. Mit der Näherungsgleichung wird eine sonst nur iterativ lösbare Berechnung der Dimensionierung der Luftleitungen direkt lösbar. -
5.2.2 Anordnung und Ausführung der Abluftleitungen: Warum muss die Luftleitung einen gleich bleibenden Querschnitt haben?
Eine gerade und lotrecht geführte Hauptleitung mit gleich bleibendem lichten Querschnitt stellt den Standardfall für Entlüftungsanlagen nach DIN 18017-3 für die Anwendung der Näherungsgleichung dar. Auf diesen einfachen Standardfall sind auch alle brandschutztechnischen Maßnahmen der MLüaR abgestimmt. -
5.2.2 Anordnung und Ausführung der Abluftleitungen: Wie ist der Nachweis bei einer Abweichung der Luftleitung von der Lotrechten zu führen?
Sofern die Hauptleitung nicht gerade und lotrecht mit gleich bleibendem lichten Querschnitt ausgeführt ist, ist eine ingenieurmäßige Bemessung durchzuführen. Dies geschieht nach einem iterativen Verfahren, bei dem die Strömungsverluste in den einzelnen Leitungsabschnitten bestimmt werden. Durch die mögliche Vielgestaltigkeit der Ausführung von Luftleitungen ist der relativ große Aufwand für ihre Dimensionierung nicht zu vermeiden. -
5.2.4 Betriebsweise und Steuerung der Geräte: Wie ist die Bemessung der Hauptleitung bei unterschiedlich großen Ventilatoren durchzuführen?
Lüftungsgeräte mit unterschiedlichen Nennvolumenströmen an einer gemeinsamen Hauptleitung erfordern in jedem Falle eine ingenieurmäßige Bemessung der Luftleitungen. Unterschiedlich große Ventilatoren erfordern auch eine ausführliche Dokumentation der der ingenieurmäßigen Bemessung zugrunde gelegten Daten der Lüftungsgeräte. -
5.2.5 Anschluss mehrerer Räume einer Wohnung: Gilt das auch für das Bad alleine?
Siehe 5.1.3 -
5.3.2 Anordnung und Ausführung der Abluftleitungen: Wo ist der Sammelkasten anzuordnen?
Ein Sammelkasten darf nur außerhalb von Wohnungen angeordnet werden, z.B. im nicht ausgebauten Dachgeschoss oder übers Dach. Ein Sammelkasten muss für Prüfungen und ggf. für Reinigungen zugänglich sein. -
5.3.3 Abluftventile und Drosseleinrichtungen: Warum sind nur Abluftventile und Drosseleinrichtungen mit gleichen Kennlinien zulässig?
Abluftventile mit gleichen Volumenstrom-Differenzdruck-Kennlinien werden aus Gründen einer einfacheren Inbetriebnahme und einer einfacheren Wartung gefordert. Unterschiedliche Abluftvolumenströme aber auch unterschiedliche Druckverhältnisse können selbstverständlich abgebildet werden. Eine Einregulierung einer Entlüftungsanlage mit unterschiedlichen Abluftventilen und damit auch mit unterschiedlichen Eigenschaften wäre sehr aufwendig. Außerdem wäre eine ausführliche Dokumentation der Entlüftungsanlage mit allen Lüftungskomponenten und mit deren Einstellung erforderlich. -
5.3.3 Abluftventile und Drosseleinrichtungen: Warum Drosseleinrichtungen nur außerhalb von Wohnungen?
Drosseleinrichtungen dürfen nur außerhalb von Wohnungen angeordnet werden, z.B. im nicht ausgebauten Dachgeschoss. Drosseleinrichtungen müssen für die Einregulierung und die Wartung gut zugänglich sein. Diese Forderung war bereits in der alten Fassung der DIN 18017-3 enthalten. -
5.3.4 Betriebsweise und Steuerung der Anlagen: Warum nur Dauerbetrieb zulässig?
Mit Hilfe eines Dauerbetriebes soll dauernd ein Unterdruck in der Hauptleitung aufrechterhalten werden. Die Aufrechterhaltung eines Unterdruckes in der Hauptleitung ist zur Vermeidung von Geruchsübertragung von Etage zu Etage notwendig, siehe 4.1.1 -
5.4.3 Abluftventile: Welche Voraussetzungen für die Anwendung von Abschnitt 7 der M-LÜAR müssen erfüllt werden?
Voraussetzung für die Anwendung der Maßnahmen von Abschnitt 7 M-LÜAR sind gerade und lotrecht angeordnete Hauptleitungen mit gleichem lichten Querschnitt. Voraussetzung sind ferner die Anwendung der relativ kleinen Volumenströme für die fensterlosen Räume und damit der relativ kleinen Luftleitungen. Die Maßnahmen fußen auf den genannten Voraussetzungen. Auch die Zulassungen der einzelnen brandschutztechnischen Komponenten sind unter dieser Voraussetzung aufgebaut. -
5.4.3 Abluftventile: Welche Brandlast wird in Bädern, in Küchen, in Kochnischen angesetzt?
Alle Lüftungskomponenten werden den Brandlasten der Einheitstemperaturkurve unterworfen. Für Kochnischen und für Küchen werden keine höheren Brandlasten als für Bäder angenommen. Für Küchen werden allerdings weitergehende Maßnahmen gefordert. Die weitergehenden Maßnahmen beziehen sich auf das Risiko durch stärkere Fettablagerung in den Filtern und Leitungen. Deshalb wird für diese Lüftungskomponenten die Anwendung von nichtbrennbaren Baustoffen gefordert. Für Kochnischen werden keine weitergehenden Maßnahmen gefordert, weil sie praktisch nur in Kleinwohnungen (Teeküchen) zum Einsatz kommen. -
7.1.1 Lufttechnische Nachweise: Was ist eine anerkannte Prüfstelle?
Eine anerkannte Prüfstelle muss über die für die Prüfungen notwendigen Prüfmittel und Prüfeinrichtungen sowie über ein Qualitätssicherungssystem verfügen. Die Leistungskenngrößen der Lüftungskomponenten und der Lüftungsgeräte müssen mit den bekannten Messunsicherheiten ermittelt werden können. -
7.1.1 Lufttechnische Nachweise: Können anerkannte Prüfstellen bei DIN CERTCO erfragt werden?
DIN CERTCO führt derzeit keine Liste über anerkannte Prüfstellen. Die Qualifikation von anerkannten Prüfstellen ist direkt zu klären. -
7.1.2 Schalltechnische Nachweise: Warum gibt es keinen Bezug auf europäische Regeln?
Derzeit sind europäische Normen auf dem Gebiet der Schalltechnik noch nicht harmonisiert. Solange harmonisierte Normen fehlen, sind nationale Normen heranzuziehen. -
7.1.3 Brandschutztechnische Nachweise: Wie erfolgt der Nachweis der Brandübertragung?
Die brandschutztechnischen Nachweise werden durch einen Versuch in Anlehnung an DIN 4102 vorgegeben. Der vorgegebene Versuch ist Basis für eine brandschutztechnische Zulassung, wenn die Kriterien der MLüaR nicht gegeben sind. Neben der Brennbarkeit der Baustoffe ist insbesondere die Übertragung von Feuer und Rauch von Etage zu Etage von Bedeutung. -
7.1.3 Brandschutztechnische Nachweise: Wer führt den Nachweis der Brandübertragung?
Eine bauaufsichtlich zugelassene Prüfstelle. Die Nachweise für eine bauaufsichtliche Zulassung sind von einer bauaufsichtlich zugelassenen Prüfstelle zu erbringen, die beim DIBt erfragt werden können. -
7.1.4.1 Übergabe/Übernahme (Abnahme): Nachweis von wem?
Die Nachweise bei der Übergabe/Übernahme sind vom Errichter der Entlüftungsanlage zu erbringen. Der Errichter der Entlüftungsanlage ist nach VOB der maßgebende Beteiligte. -
7.1.4.1 Übergabe/Übernahme (Abnahme): Wie ist der Einsatzzweck nachzuweisen?
Der Einsatzbereich der Entlüftungsanlage, für die Entlüftung eines oder mehrerer fensterloser Räume oder für die Lüftung von Wohn- und Aufenthaltsbereichen ist vom Auftragnehmer für die Errichtung einer Entlüftungsanlage zu führen. Der Errichter der Entlüftungsanlage ist nach VOB der maßgebende Beteiligte. -
7.1.4.2 Instandhaltung (Wartung): Welche Maßnahmen sind gemeint?
Für die Aufrechterhaltung der energetischen Qualität sind gemäß DIN 1946-6 verschiedene Maßnahmen durchzuführen. Die Maßnahmen können je nach Lüftungssystem verschieden sein. -
7.2.1 Normkennlinie und Betriebspunkt, Volumenstrom freiblasend: Warum eine bauaufsichtlich anerkannte Prüfstelle?
Die Nachweise für eine bauaufsichtliche Zulassung sind von einer bauaufsichtlich zugelassenen Prüfstelle zu führen, die beim DIBt erfragt werden können -
7.2.1 Normkennlinie und Betriebspunkt, Volumenstrom freiblasend: Warum wird nur eine Genauigkeit von ± 8 % anstelle von ± 5 % gefordert?
In der genannten Norm ist eine Abweichung von ± 5 % genannt. Derzeit wird vom DIBt für bauaufsichtich zugelassene Lüftungsgeräte abweichend eine Toleranz von ± 8 % akzeptiert. Die Erhöhung der Toleranz wird für die relativ kleinen Geräte akzeptiert. Bei relativ kleinen Geräten sind höhere Fertigungstoleranzen gegeben als bei Lüftungsgeräten großer Leistung. -
7.2.2 Rückschlagklappen: Woher kommen die 200 000 Schaltspiele?
Die 200 000 Schaltspiele wurden von Experten festgelegt. Die Schaltspiele wurden für die Lebensdauer eines Lüftungsgerätes abgeschätzt. -
7.2.3 Filter: Weshalb mindestens G2?
Um ausreichend lange Wartungsintervalle sicherstellen zu können, wird ein Filter der Filterklass G2 mindestens gefordert. Vermeidung einer unzulässigen Verschmutzung von Luftleitungen während der Betriebsdauer. -
7.2.5 Überwachung der Herstellung: Wie erfolgt die Einbindung in ein QM-System?
Die Maßnahmen sollen in ein QM-System, sofern vorhanden eingebunden werden. Es werden die beiden Möglichkeiten, mit einem zertifizierten QM-System und ohne ein zertifiziertes QM-System zugrunde gelegt. -
A.1 Allgemeines: Was ist besenrein und trocken?
Als besenrein und trocken wird der Zustand bezeichnet, der sich durch eine Reinigung wie auf Baustellen üblich ergibt. Anlagen dürfen nicht verunreinigt übergeben werden. Es handelt sich um die in der Lüftungstechnik übliche Definition. -
A.2 Dokumentation: Anlagenkennzeichnung wie und wo?
Die Anlagenkennzeichnung ist in der Dokumentation der Anlage durchzuführen. Die Lüftungskomponenten sind in vielen Fällen zu klein bzw. an Orten die nicht allen zugänglich sind. Deshalb ist die Kennzeichnung in den Unterlagen darzustellen. -
B.2 Inspektion der Lüftungsbauteile: Warum dieser Turnus?
In aller Regel ist eine jährliche Überprüfung der Anlage ausreichend. Ausnahme ist der Austausch oder die Reinigung der Filter, die je nach Staub- und Fettanfall in wesentlich kürzeren Zeitabständen durchzuführen ist. -
B.3 Abluftvolumenströme: Worauf begründet sich die Empfehlung?
Es wird empfohlen, die Abluftvolumenströme jährlich zu prüfen. Abluftvolumenströme sind die maßgebenden Kenngrößen einer Anlage. -
B.4 Rationelle Energienutzung: Was ist einzuhalten?
Für die Aufrechterhaltung der Qualität sind verschiedene Prüfungen durchzuführen. Durch die Prüfung kann sichergestellt werden, dass die Anlage bestimmungsgemäß betrieben wird.