energie-m Energieberatung bietet Ihnen Nachweise und Beratung zum dena-Gütesiegel Effizienzhaus an. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der dena:
Mit der Einführung des Referenzgebäudes für Wohngebäude ist es inzwischen einfacher, zu entscheiden, welcher Dämmstandard für neue Gebäude einzuhalten ist. Gleichzeitig ist aber der Standard mit der EnEV 2009 soweit angehoben worden, dass die energetische Planung nicht mehr ohne genauen Nachweis möglich ist.
Das Referenzgebäude ist ein gedachtes Gebäude mit der gleichen Gebäudegeometrie, wie das reale Gebäude. Statt der geplanten/vorhandenen Konstruktionen und technischen Anlagen werden jedoch Referenzanforderungen eingetragen. Sowohl das Referenzgebäude als auch das reale Gebäude werden energetisch bewertet. Die EnEV fordert, dass der Primärenergiebedarf des realen Gebäudes höchstens den Wert des Referenzgebäudes erreicht. Für die Förderung durch die KfW wird zusätzlich der Transmissionswärmeverlust des realen Gebäudes mit dem Referenzgebäude verglichen.
Die folgende Tabelle soll verdeutlichen, welchen Standard ein Gebäude erfüllen muss, um die Anforderungen der EnEV 2009 zu erfüllen:
Bauteil | Referenzgebäude | Beispielkonstruktion |
---|---|---|
Außenwände und Decken | U = 0,28 |
|
Bodenplatte, Wände im Erdreich und zu unbeheizten Räumen | U = 0,35 |
|
Dächer, oberste Geschossdecke, Abseiten im Dach | U = 0,20 |
|
Fenster | UW = 1,3 g = 0,60 |
|
Außentüren | U = 1,8 |
|
Wärmebrücken | ΔUWB = 0,05 |
|
Luftdichtheit | mit Dichtheitsprüfung |
Die Dichtheit der Gebäudehülle wird nachgewiesen mit einem n50 ≤ 1,5 Hinweis: Ohne Luftdichtigkeitstest ist mit erhöhten Lüftungswärmeverlusten zu rechnen. |
Heizung | Brennwertkessel in der beheizten Hülle | Bei bis zu 2 WE ist eine Aufstellung außerhalb der thermischen Hülle |
Trinkwassererwärmung |
Durch die Einführung des Referenzgebäudes ändern sich die Möglichkeiten, ein Gebäude für die EnEV energetisch zu optimieren wie folgt:
- Der Anteil der Fensterfläche ist beim Vergleich mit dem Referenzgebäude egal, denn das Referenzgebäude hat die gleiche Fensterfläche.
- Die Ausrichtung des Gebäudes beim Vergleich mit dem Referenzgebäude ebenfalls nicht von Interesse.
Seit dem Berliner Mietspiegel 2009 ist der Energieverbrauchskennwert des Energieausweises Grundlage für die Spanneneinteilung.
Wahlweise kann entweder die Wärmedämmung/Heizung bewertet werden oder der Energieverbrauch. Als Wohnwertmindernde Merkmale gelten Energieverbräuche von mehr als 170, 210 bzw. 250 kWh/(m²a). Wohnwerterhöhendes Merkmal ist ein Energieverbrauch unter 120, 100 bzw. 80 kWh/(m²a). Da die Kennwerte bei Bedarfsausweisen in der Regel höher liegen, werden die Grenzen bei diesen Ausweisen um 20% erhöht. Ist die Warmwasserversorgung im Kennwert nicht enthalten, sind 18% für die Warmwasserversorgung auf den Energiekennwert aufzuschlagen.
Bei der Einordnung über den Gebäudestandard gilt als Wohnwertminderndes Merkmal eine unzureichende Wärmedämmung oder eine Heizanlage vor 1984. Als Wohnwerterhöhendes Merkmal gilt eine Wärmedämmung zusätzlich zur vorhandenen Bausubstanz oder eine moderne Heizanlage nach dem 1.7.1994.
Weblinks
Bei einem durchgängigen Betrieb der Trinkwarmwasserzirkulation wird relativ viel Energie ungenutzt verbraucht. Der Verbrauch lässt sich durch folgende Maßnahmen vermindern:
- während der Nachtstunden kann die Zirkulation ausgeschaltet werden (z.B. 22-6 Uhr).
- Zirkulation wird nur eingeschaltet, wenn Badräume betreten werden (Bewegungsmelder mit Zeitschaltuhr)
Die Pumpe kann ausgeschaltet werden, wenn in der Leitung eine bestimmte Temperatur nicht unterschritten wird (Pumpen von Vortex und Grundfos oder die Steuerung "Circon" der Fa. Clauss)
- sogenannte "intelligente" Pumpen schalten sich dann ein, wenn ein Bedarf (kurzzeitiges Öffnen des Wasserhahns) registriert wird. Das Warmwasser steht dann kurze Zeit später direkt an der Entnahmestelle bereit (z.B. Grundfos Comfort Auto Adapt).
Bei größeren Anlagen sind die Trinkwasserverordnung (TrinkwV von 2001, wird vorr. 2009 novelliert) und die einschlägigen technischen Regelwerke zu beachten (z.B. DVGW Regelwerk W551, Stand 2004 und VDI Richtlinie 6023).
Weblinks
Das "Deutsche Gütesiegel Nachhaltiges Bauen" ist das deutsche Gütesiegel, das einen "green building" Standard garantiert. Darüber hinaus werden Standards in Richtung "sustainable building" definiert. Das Gütesiegel entstand aus dem Runden Tisch "Nachhaltiges Bauen" im Bauministerium. Folgende Kriterien werden bei der Zertifizierung bewertet:
Hauptkriteriengruppe | Kriteriengruppe | Wichtung |
Ökologische Qualität |
Wirkung auf die globale und lokale Umwelt Ressourceninanspruchnahme und Abfallaufkommen |
22,5% |
Ökonomische Qualität |
Lebenszykluskosten Wertentwicklung |
22,5% |
Soziokulturelle und Funktionale Qualität |
Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit Funktionalität Gestalterische Qualität |
22,5% |
Technische Qualität |
Qualität der technischen Ausführung |
22,5% |
Prozessqualität |
Qualität der Planung Qualität der Bauausführung Qualität der Bewirtschaftung |
10% |
Standortnote |
||
Standortqualität | 100% |
Mitinitiator: Werner Sobek, Architekt, Stuttgart, Projekt: R128
Weblinks
- Deutsches Gütesiegel Nachhaltiges Bauen
Ökostromangebote der Energieversorger sind leider nur schwer zu vergleichen. Viele Anbieter haben ihren eigenen, komplexen Anforderungskatalog selbst entwickelt und lassen lediglich die Einhaltung vom TÜV prüfen. Daneben gibt es standardisierte Siegel, wie Ok-Power und das Grüner-Strom-Label.
Bei manchen Angeboten ist die Beimischung von Strom aus konventionellen Kraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erlaubt. Außerdem ist die Quote, mit der in den Ausbau der erneuerbaren Energien investiert werden muss, sehr unterschiedlich. Einige Anbieter verwenden sogar die in Verruf geratenen RECS-Zertifikate, die eigentlich nichts mit Ökostrom zu tun haben.
Grüner Strom Label
Der »Grüner Strom Label e.V. (GSL) zertifiziert Ökostromprodukte mit hohem Umweltnutzen. Zentrales Kriterium der Zertifizierung ist, dass die Stromanbieter einen bestimmten Teil der Kundengelder in neue regenerative Anlagen investieren. Nur durch diese Förderung umweltfreundlicher Anlagen bewirkt Ökostrom tatsächlich einen zusätzlichen Umweltnutzen.
Beteiligte Organisationen: Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND), EUROSOLAR, der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Deutsche Naturschutzring (DNR), die Verbraucher Initiative sowie IPPNW und die Naturwissenschaftler für den Frieden (NaturwissenschaftlerInnen-Initiative).
Kriterien:
- "GSL Gold" : 100% regenerativ erzeugten Strom
- "GSL Silber": regenerativ erzeugter Strom mit bis zu 50% Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung
zertifizierte Anbieter (Auswahl): Naturstrom AG, viele lokale Stadtwerke, z.B. SW Münster, SW Hannover
OK Power
Im Mittelpunkt der Vergabekriterien des Gütesiegels »ok-power des EnergieVision e.V. steht die Garantie, dass die mit dem Gütesiegel ausgestatteten Produkte zu einem "zusätzlichen Umweltnutzen" führen.
Beteiligte Organisationen: Verbraucher-Zentrale NRW, WWF
Kriterien: Umweltentlastung Förderung des Neubaus von Kraftwerken auf regenerativer Basis nach quantifizierten Mindestbedingungen Umweltverträglichkeit der regenerativen Kraftwerke
zertifizierte Anbieter (Auswahl): LichtBlick, Bewag, NaturEnergie, MVV Energie, SW Kassel, HEAG, unit energy, best energy
TÜV
Die Ökostrom-Zertifizierung des TÜV gilt für Ökostrom-Anbieter, die ihren Kunden Strom aus Erneuerbaren bzw. Umweltfreundlichen Energien anbieten.
Beteiligte Organisationen: TÜV Nord, »TÜV Süd, TÜV Hessen, TÜV Rheinland, TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt
Kriterien: 25% des Stroms aus Anlagen, die extra für das Ökostrom-Angebot geschaffen wurden bzw. nach Kriterien des Erneuerbare-Energien-Gesetz Maximal 75% aus anderen regenerativen Energiequellen entstammen wie Wasserkraftwerken, die bereits länger in Betrieb sind keine konkreten Auflagen zu Neuanlagen
zertifizierte Anbieter (Auswahl): e.on, RWE, EWE, NaturWatt, HEAG, GGEW, HEW, Lichtblick, Mainova
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Beim Neubau von Nichtwohngebäuden ist der sommerliche Wärmeschutz nach Anlage 2 Nr. 4 EnEV 2007 [bzw. ab 1.10.2009 nach EnEV 2009] einzuhalten. Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes erfolgt nach Abschnitt 8 der DIN 4108-2. Alternativ können auch Simulationsrechnungen mit den klimatischen Verhältnissen am Standort des Gebäudes verwendet werden.
Das vereinfachte Verfahren nach Abschnitt 8 der DIN 4108-2 soll sicherstellen, dass die folgenden Grenzwerte an nicht mehr als 10% der Aufenthaltszeit nicht überschritten werden:
Sommer-Klimaregion | Merkmal der Region | Grenzwert der Innentemperatur | Höchstwert der mittleren monatlichen Außentemperatur |
---|---|---|---|
A | sommerkühl | 25 °C | Θ ≤ 16,5 °C |
B | gemäßigt | 26 °C | 16,5 °C < Θ < 18 °C |
C | sommerheiß | 27 °C | Θ ≥ 18 °C |
Unabhängig davon regeln die Arbeitsstättenregeln (ASR) die Auslegung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Bis 2010 gelten (solange noch keine ASR veröffentlicht wurden) die Arbeitsstättenrichtlinien fort.
Die Anforderungen an die Raumtemperatur und Sonnenschutz in Arbeitsstätten nach Anlage zu § 3 ArbStättV sind in der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 6 (Ausgabe 05.2001) geregelt:
3.3: Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll +26°C nicht überschreiten. Bei darüberliegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein.
3.4: An Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden sind wirksame Schutzvorrichtungen gegen direkte Sonneneinstrahlung vorzusehen (siehe auch § 9 Abs. 2 ArbStättV).
In der Regel ist also eine Maximaltemperatur+26 °C nachzuweisen. Weitere Anforderungen und Standards für die Bewertung der Qualität von Innenräumen werden in prEN15251 und VDI 6018 definiert.
Wird der sommerliche Wärmeschutz nach Abschnitt 8 der DIN 4108-2 eingehalten, hat man schon einmal gute Voraussetzungen geschaffen. Ein belastbarer Nachweis ist jedoch im Zweifelsfall nur mit Simulationsrechnungen zu erbringen.
Als Grundlage für Simulationsrechnungen eignen sich die Berechnungsmethoden nach DIN EN ISO 13791 und DIN EN ISO 13792 für Gebäude ohne Klimaanlagen und DIN EN 15243 sowie VDI 2078 für Gebäude mit Klimaanlagen.
Weblinks
Hinweis: Ab Januar 2021 werden die Förderprogramme der KfW auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umgestellt.
» Information zur BEG-Förderung
Die »KfW bietet Fördermittel (Kredite und Zuschüsse) für die Energieeffizienzberatung und für energetische Verbesserungen in Unternehmen an.
Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird zusätzliche die Finanzierung einer fachkundigen, unabhängigen »Energieberatung im Rahmen der "Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand" angeboten.
energie-m Energieberatung ist als Berater in der Liste der EnergieeffizienzExperten bei der dena gelistet und bietet Ihnen eine umfassende Beratung für Ihr Unternehmen.
ERP Umwelt- und Energieeffizienzprogramm
Im ERP Umwelt- und Energieeffizienzprogramm werden Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen (Programmteil A) und Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen des "Sonderfonds Energieeffizienz in KMU" (Programmteil B) durch zinsgünstige Darlehen gefördert.
Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen werden mit Krediten von bis zu 2 Mio. € pro Vorhaben gefördert.
Energieeffizienzmaßnahmen werden mit Krediten von bis zu 10 Mio. € gefördert. Bei Ersatzinvestitionen ist eine Energieeinsparung von mind. 20% nachzuweisen. Bei Neuinvestitionen ist eine Energieeinsparung von 15% gegenüber dem Branchendurchschnitt nachzuweisen. Bei der Sanierung und beim Neubau von Gebäuden sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
Maßnahme | Primärenergiebedarf | Transmissionswärmeverluste |
---|---|---|
Sanierung von bestehenden Gebäuden | Qp max. Referenzgebäude EnEV 2009 Neubau | H'T max. 20% über dem Referenzgebäude EnEV 2009 Neubau |
Neubau von Gebäuden | Qp max. 20% unter dem Referenzgebäude EnEV 2009 Neubau | H'T max. Referenzgebäude EnEV 2009 Neubau |
Erneuerbare Energien
Über das KfW-Programm "Erneuerbare Energien" werden PV-Anlagen, Solarkollektoren (Wärme), Biomasse-Anlagen, Wärmenetze für Wärme aus erneuerbaren Energien, große Wärmespeicher, Biogasaufbereitungsanlagen, Biogasleitungen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und Anlagen zur Erschließung und Nutzung von Tiefengeothermie gefördert.
Zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos für Tiefengeothermie bietet die KfW ein eigenes Förderprogramm an.
Für Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es Sonderkonditionen bei der Finanzierung.
Weblinks
- Energieberatung für Unternehmen - Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN)
- 25 Jahre Energiesparlampe, das Ende der Glühlampe und die Alternativen
- EnEV Durchführungsverordnung Berlin (EnEV-DV Bln) - Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung
- Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs (Bedarfsausweis)