Hinweis: Mit der Änderung der Richtlinie vom 6.8.2024 wurden die bisherigen Fördersätze verringert. Diese Änderung gilt für alle neuen Förderanträge.
energie-m Energieberatung bietet die umfassende Energieeffizienzberatung für Unternehmen und Kommunen an. Dabei wird nicht nur der Gebäudebestand nach DIN 18599 bewertet. Es werden alle energetischen Prozesse des Unternehmens bewertet und Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz vorgeschlagen. Die Wirtschaftlichkeit der energetischen Maßnahmen wird mit statischen und dynamischen Methoden (LEG, VDI 2067, DIN EN 15459) ermittelt.
Außerdem berechnet Ihnen energie-m Energieberatung die notwendigen öffentlich-rechtlichen Nachweise (GEG, sommerlicher Wärmeschutz, Wärmebrückennachweise etc.) und berät Sie über die Fördermöglichkeiten für Ihre energetischen Vorhaben.
Das BAFA fördert die Energieberatung (Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude EBN) mit 3 Modulen:
- Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
- Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
- Modul 3: Contracting Orientierungsberatung
Geförderte Energieberatungen im Modul 1 entsprechen den Energieaudits der Energieeffizienzrichtlinie (RL 2012/27/EU) und der DIN EN 16247.
Im Modul 2 wird die Bilanzierung und Bewertung von Nichtwohngebäuden gefördert. Die Förderung beträgt 50% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch max. 4.000 €. Als Energieeffizienz-Experte biete ich Ihnen gern eine geförderte Energieberatung an.
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe.