Die Hersteller von Software für Berechnungen nach DIN V 18599 haben sich im April 2009 zur "18599 Gütegemeinschaft e.V." zusammengeschlossen. Im Juli 2023 wurde der Verein zur Gütegemeinschaft Gebäudebilanzierung e.V. (GGeV) umbenannt, um die Softwarevalidierung auf Software zur Ökobilanzierung auszuweiten.
Die meisten Hersteller von Software zur Gebäudebilanzierung nach DIN V 18599 sind Mitglied der Gütegemeinschaft.
Aktuell: Die EU-Kommission hat im Dezember 2021 einen Vorschlag für die Neufassung der Gebäuderichtlinie gemacht. Nach Abschluss der Trilog-Verhandlungen am 7.12.2023 (»Pressemitteilung) zwischen Kommission, Rat und Parlament gibt es eine Einigung, die nun formell in den Institutionen beschlossen werden soll.
»Informationen zur EPBD 2024
Die »Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Abkürzungen: GEEG → Gesamtenergieeffizienz von Gebäude bzw. EPBD → Energy Performance of Buildings Directive) wurde neu gefasst. Die Neufassung wurde am 19.5.2010 vom Europäischen Parlament verabschiedet und tritt am 8. Juli 2010 in Kraft. Durch die RL 2018/844 EU wurden zusätzliche Anforderungen eingefügt.
Das Ziele der Novelle von 2010 sind die weitere Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und die Verbesserung der Information der Nutzer durch Energieausweise.
Für Wohngebäude, die weniger als 5 Wohnungen haben und deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, dürfen ab dem 1.10.2008 (Ende der Übergangsfrist nach § 17, Abs. 2 EnEV 2007) keine günstigen Energieausweise nach dem Energieverbrauch (Verbrauchsausweise) nach § 19 EnEV 2007 mehr ausgestellt werden.
Für diese Wohngebäude sind nur noch Energieausweise auf der Grundlage des Energiebedarfs zulässig.
Im Juni 2008 wurde von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ein Martcheck zu Online-Angeboten für Energieausweise auf der Basis des Energieverbrauchs durchgeführt.
Dabei wurden die Webseiten von 97 Online-Anbietern von Verbrauchsausweisen untersucht. Die 14 Pflichtdaten, die für einen Energieausweis notwendig sind, wurden von nur einem Anbieter aus dem Test abgefragt. Zusatzdaten für die Plausibilitätsprüfung und für Modernisierungsempfehlungen wurden von fast der Hälfte der Anbieter nicht abgefragt. 41% der ausgestellten Energieausweise waren mangelhaft. Bei der Berechnung des Verbrauchs wurden offensichtliche Fehler nicht erkannt, bei 48% der ausgestellten Ausweise wurden Leerstände nicht oder falsch berechnet, bei 14% der ausgestellten Ausweise wurden Klimafaktoren falsch berechnet.
Energieausweise von energie-m Energieberatung
Das Online-Angebot von energie-m Energieberatung war nicht unter den getesteten Anbietern. energie-m Energieberatung hat die Verbraucherzentrale deshalb gebeten, das Angebot kurz zu testen. Der Kurztest ergab, dass das Angebot von energie-m Energieberatung deutlich über dem durchschnittlichen Standard der getesteten Anbieter liegt. energie-m Energieberatung bietet Ihnen qualitativ hochwertige Energieausweise zu einem günstigen Preis. Damit möchte sich energie-m Energieberatung positiv von den getesteten Anbietern absetzen.
energie-m energieberatung verwendet ein eigenes »System zur Qualitätssicherung für Energieausweise auf der Basis des Energieverbrauchs.
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Weblinks
Die Bundesregierung hat am 18.6.2008 ein 2. Paket zur Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) beschlossen.
Mit der neuen Richtlinie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort - Vor-Ort-Beratung - gelten seit dem 1.5.2008 verbesserte Förderbedingungen:
Die EnEV 2009 galt vom 1.10.2009 bis zum 30.4.2014. Sie wurde im Mai 2014 von der »EnEV 2013 abgelöst.
Die Novelle der Energiesparverordnung (EnEV 2009) vom 29.4.2009 trat am 1.10.2009 in Kraft. Die Bundesregierung hatte am 18.3.2009 die EnEV 2009 mit den Maßgaben des Bundesrates beschlossen. Der Bundesrat hatte am 6.3.2009 den Vorschlag der Bundesregierung vom 18. Juni 2008 übernommen.
Der Bundestag hat am 6. Juni 2008 vier Gesetze zur Verbesserung des Klimaschutzes beschlossen. Die Gesetze setzen das auf der Klausurtagung in Meseberg beschlossene Klima- und Energiepaket um.
Das Bundeskabinett hat am 5. Dezember 2007, rechtzeitig vor der Welt-Klimakonferenz in Bali, ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur europäischen Energie- und Klimapolitik beschlossen.