Für die Energieberatung von Gebäuden ist ein Abgleich zwischen Energiebedarfsberechnung und dem tatsächlichen Verbrauch notwendig, um sinnvolle Vorschläge zur Effizienzsteigerung des Energiebedarfs von Gebäuden machen zu können.
Beim Abgleich bietet sich zunächst die Anpassung der Nutzungsprofile an. Hier kommen folgende Parameter zum Abgleich in Frage:
- Nutzungszeiten
Meist stimmen die täglichen Nutzungszeiten und/oder auch die jährlichen Nutzungstage nicht mit der tatsächlichen Nutzung überein. - Betriebszeiten
Die tatsächlichen Betriebszeiten der Heizungs- und Lüftungsanlagen sind meist bekannt und sollten angepasst werden. - Raumkonditionen (Solltemperaturen, Maximaltemperaturen, Nachtabsenkung)
Aus den Einstellungen der Anlagen lassen sich ebenso Abweichungen bei den Solltemeraturen für Heizung und Kühlung sowie für die Nachtabsenkung ermitteln. - Luftmengen
Die tatsächlichen Luftmengen lassen sich nur bei dauerhaft betriebenen RLT-Anlagen genau bestimmen. Außerhalb der Nutzungszeit von RLT-Anlagen sind die Mindestaußenluftvolumenströmen der Nutzungsprofile meist zu hoch angesetzt. Die hygienisch notwendigen Luftwechselraten werden in der Praxis fast nie erreicht. Hier ist fast immer eine Anpassung notwendig (siehe »Erhöhte Lüftungswärmeverluste bei Berechnungen nach DIN V 18599-2). - Beleuchtungsstärke
Der Energiebedarf für die Beleuchtung lässt sich nur über eine Bestandserfassung der Beleuchtungsanlage ermitteln. Auch hier beeinflussen die tatsächlichen Nutzungszeiten bzw. Nutzungstage den Energiebedarf - Interne Wärmequellen
Die Höhe der internen Wärmequellen wird durch die Belegung der Räume (Anzahl der Nutzer pro m²) und durch Maschinen und Anlagen bestimmt. Beide Parameter können die Energiebilanz bei Abweichungen vom Normprofil beeinflussen.
Daneben spielen noch einige andere Faktoren eine gewichtige Rolle:
- Wärmebrückenzuschlag
Der Wärmebrückenzuschlag ist oft ein Strafzuschlag für neue Gebäude, die nicht normgerecht hergestellt werden. Im ungedämmten Bestand sind die Wärmebrückeneffekte jedoch meist geringer als der Zuschlag nach der Norm. - pauschale U-Werte von Bauteilen
pauschale U-Werte aus Bauteiltabellen sind, wenn Sie für die Ausstellung von Energieausweisen gelten, oft größer als der tatsächliche U-Wert. Meist lässt sich der U-Wert von Bauteilen genauer bestimmen.
Bei der Berechnung nach DIN V 18599 ist ebenfalls zu beachten, dass sich die Anlagenwirkungsgrade vorwiegend auf gedämmte Gebäude beziehen. Bei nicht moderniserten Bestandsgebäuden ist der Anlagenwirkungsgrad oft höher als der normierte Wirkungsgrad.
Entscheidend für eine gute Beratung ist eine möglichst umfassende Dokumentation der gewählten Anpassungen. Diese Dokumentation hilft im Zweifel auch bei der eigenen Fehlersuche.