Für Lichtkuppeln geben Hersteller üblicherweise U-Werte nach der europäischen Norm DIN EN 1873:2014+A1:2016 an. Der U-Wert nach der europäischen Norm bezieht sich auf die Hüllfläche der Lichtkuppel. Für die Nachweisführung in Deutschland wird jedoch meist die Fläche der Rohbauöffnung als Bezugsfläche verwenden. Dafür ist der die Ermittlung des Bemessungswertes nach DIN 4108-4:2020-11 erforderlich. Mit diesem Tool können Sie den Bemessungswert nach DIN 4108-4 bestimmen. Hersteller können auch (wie bei Fenstern) die folgenden Referenzmodelle nach Anhang D.5 DIN EN 1873:2014+A1:2016 für gleichartige Lichtkuppeln unterschiedlicher Größe verwenden:
Für die Lichtkuppeln ohne Aufsetzkranz werden die Werte Ur (Gesamtwärmedurchgangskoeffizient) und Ar (Oberfläche der Lichtkuppel) angegeben. Für Lichtkuppeln mit Aufsetzkranz wird der Index rc verwendet: Urc und Arc.
Der Bemessungswert ist nach Nr. 6.1 DIN 4108-4:2020-11 zu ermitteln: UBW = Urc x Arc / ARohbauöffnung
Für die Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen einer BEG-Förderung ist ausschließlich die Bemessungswert UBW nach DIN 4108-4:2020-11 und nicht der Gesamtwärmedurchgangskoeffizient nach DIN EN 1873:1014+A1:2016 zu verwenden. Der U-Wert eines Aufsetzkranzes ist in jedem Fall mit zu berücksichtigen.
Ist der Aufsetzkranz nicht Bestandteil des Herstellernachweises, ist der gesamte U-Wert der Konstruktion (einschl. Aufsetzkranz) nach DIN EN ISO 6946 zu berechnen. Aus diesem U-Wert ist dann der Bemessungswert zu bestimmen.
Werden von Herstellern die Referenzmodelle nach Anhang D.5 verwendet werden für Lichtkuppel mit einem Aufsetzkranz der Index rc,ref300 verwendet: Urc,ref300 und Arc,ref300